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Mitteilungen; Antrag aller Fraktionen im Stadtrat Speicher zur Einrichtung einer provisorischen Querungshilfe über die Kappellenstraße

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Speicher
Datum2026-02-05
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Verbandsgemeindeverwaltung Vorlage-Nr. Mitteilungsvorlage Speicher 2026/0036 Auskunft erteilt: Ingenpaß, Simona Fachbereich: Fachbereich 2 Aktenzeichen: 2/651-31/9/In Wiedervorlage: Bezugs-Nr.: Datum: 23.01.2026 Beratungsfolge Termin Status Stadtrat Speicher 05.02.2026 öffentlich zur Kenntnis Mitteilungen; Antrag aller Fraktionen im Stadtrat Speicher zur Einrichtung einer provisorischen Querungs- hilfe über die Kappellenstraße Sachverhalt In der Sitzung des Stadtrates Speicher am 10.12.2025 haben die Ratsmitglieder beantragt, bei den zuständigen Stellen, für die Dauer bis zum geplanten Ausbau der Kapellenstraße, eine mobile Querungshilfe (z.B. mobile Mittelinsel oder vergleichbare bauli- che provisorische Maßnahme) im Bereich der stark frequentierten Kapellenstraße, einzurichten. Die Antwort des zuständigen Baulastträgers lautet wie folgt: „Eine temporäre bzw. mobile Mittelinsel wird seitens des LBM nicht zugestimmt. Grund hierfür ist insbesondere die nicht ausreichend vorhandene Fahrbahnbreite, die die Einrichtung einer Mittelinsel unter Be- rücksichtigung der erforderlichen Breiten nicht zulässt. Folgende Regelbreiten sind bei der Errichtung einer Mittelinsel im Regelfall anzustreben: • Fahrstreifenbreite zwischen Fahrbahnrand und Mittelinsel: ca. 3,75 m • Erforderliche Mindestbreite einer Mittelinsel: 3,00 m (in Einzelfällen geringfügig weniger) Im konkret in Rede stehenden Bereich – vermutlich im Abschnitt zwischen dem Friedhof und dem gegenüberliegenden Fußweg – be- trägt die Gesamtfahrbahnbreite ca. 6,80 m. Beidseitig bestehen Bordanlagen. Zum Fußweg hin ist zwar eine Absenkung vorhanden, jedoch befindet sich auf der Seite des Friedhofs ein Hochbordstein. Um an dieser Stelle eine provisorische Mittelinsel zu errichten, wären umfangreiche bauliche Eingriffe in den Straßenkörper er- forderlich, insbesondere: • Absenkung der Fahrbahnränder, • Verschiebung der Gehwege nach außen (überwiegend auf der Seite des Friedhofs), • Anpassung der Fahrbahnmarkierungen. Darüber hinaus verursachen mobile Mittelinseln einen erheblichen Instandhaltungs- und Wartungsaufwand für den Straßenbaulastträ- ger, da diese nur punktuell gegen Verschieben gesichert sind. Aus den genannten Gründen wird einer provisorischen Mittelinsel seitens des Straßenbaulastträgers nicht zugestimmt.“ ________________________ _________________________ Bürgermeister Fachbereichsleiterin

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