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Mitteilungen; Antrag aller Fraktionen im Stadtrat Speicher zur Einrichtung einer provisorischen Querungshilfe über die Kappellenstraße
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Speicher |
| Datum | 2026-02-05 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeindeverwaltung Vorlage-Nr.
Mitteilungsvorlage
Speicher 2026/0036
Auskunft erteilt: Ingenpaß, Simona
Fachbereich: Fachbereich 2
Aktenzeichen: 2/651-31/9/In
Wiedervorlage:
Bezugs-Nr.:
Datum: 23.01.2026
Beratungsfolge Termin Status
Stadtrat Speicher 05.02.2026 öffentlich zur Kenntnis
Mitteilungen;
Antrag aller Fraktionen im Stadtrat Speicher zur Einrichtung einer provisorischen Querungs-
hilfe über die Kappellenstraße
Sachverhalt
In der Sitzung des Stadtrates Speicher am 10.12.2025 haben die
Ratsmitglieder beantragt, bei den zuständigen Stellen, für die
Dauer bis zum geplanten Ausbau der Kapellenstraße, eine mobile
Querungshilfe (z.B. mobile Mittelinsel oder vergleichbare bauli-
che provisorische Maßnahme) im Bereich der stark frequentierten
Kapellenstraße, einzurichten.
Die Antwort des zuständigen Baulastträgers lautet wie folgt:
„Eine temporäre bzw. mobile Mittelinsel wird seitens des LBM
nicht zugestimmt.
Grund hierfür ist insbesondere die nicht ausreichend vorhandene
Fahrbahnbreite, die die Einrichtung einer Mittelinsel unter Be-
rücksichtigung der erforderlichen Breiten nicht zulässt.
Folgende Regelbreiten sind bei der Errichtung einer Mittelinsel
im Regelfall anzustreben:
• Fahrstreifenbreite zwischen Fahrbahnrand und Mittelinsel:
ca. 3,75 m
• Erforderliche Mindestbreite einer Mittelinsel: 3,00 m (in
Einzelfällen geringfügig weniger)
Im konkret in Rede stehenden Bereich – vermutlich im Abschnitt
zwischen dem Friedhof und dem gegenüberliegenden Fußweg – be-
trägt die Gesamtfahrbahnbreite ca. 6,80 m.
Beidseitig bestehen Bordanlagen. Zum Fußweg hin ist zwar eine
Absenkung vorhanden, jedoch befindet sich auf der Seite des
Friedhofs ein Hochbordstein.
Um an dieser Stelle eine provisorische Mittelinsel zu errichten,
wären umfangreiche bauliche Eingriffe in den Straßenkörper er-
forderlich, insbesondere:
• Absenkung der Fahrbahnränder,
• Verschiebung der Gehwege nach außen (überwiegend auf der
Seite des Friedhofs),
• Anpassung der Fahrbahnmarkierungen.
Darüber hinaus verursachen mobile Mittelinseln einen erheblichen
Instandhaltungs- und Wartungsaufwand für den Straßenbaulastträ-
ger, da diese nur punktuell gegen Verschieben gesichert sind.
Aus den genannten Gründen wird einer provisorischen Mittelinsel
seitens des Straßenbaulastträgers nicht zugestimmt.“
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Bürgermeister Fachbereichsleiterin
Text aus PDF extrahiert