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Ortsgemeinde Friesenheim, Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); hier: Ausweisung der Straße "In der Mühlgewann" als verkehrsberuhigter Bereich
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Rhein-Selz |
| Datum | 2026-06-22 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeindeverwaltung
Rhein-Selz Oppenheim, den 28.04.2026
Fachbereich: Bürgerdienste
Aktenzeichen:
Vorlage: 018/2026/0008
Besc h l u ssvor l age
Sitzungstag TOP Status Abst. Abst. Abst.
ja nein Enth.
Gemeinderat Friesenheim 22.06.2026 4 Öff.
Ortsgemeinde Friesenheim, Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO);
hier: Ausweisung der Straße "In der Mühlgewann" als verkehrsberuhigter Bereich
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, die vorgenannte Straße als verkehrsberuhigten Bereich (Z 325/326
StVO) auszuweisen. Das für die verkehrsbehördliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde notwen-
dige Einvernehmen nach § 45 Abs. 1 b Nr. 3 StVO mit dem Straßenbaulastträger wird gleichzeitig her-
gestellt.
Bei finanziellen Auswirkungen: Buchungsstelle: 018/54110-523380
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich in Höhe von 500,00 € zur Verfügung.
Die Genehmigung bei Abweichung vom Einzelzweck erforderlich.
Bei gegenseitiger oder einseitiger Deckungsfähigkeit; Deckung erfolgt aus
Buchungsstelle:
Die Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben gemäß § 100
GemO in Höhe von : € wird erteilt.
Schriftlicher Antrag ist beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen geprüft:
vorstehende Angaben zutreffend
vorstehende Angaben nicht zutreffend
(Name)
Haushaltsachbearbeiter/in
Im Auftrag Im Auftrag
(Fechner) (Huther) (Name) (Groth)
Sachbearbeiter/in Fachbereichslei- Beigeordnete/r Bürgermeister
ter/in
Seite 2
Sachdarstellung der Verwaltung:
Die in der Anlage aufgeführten Merkmale bzw. Voraussetzungen für die Ausweisung eines
verkehrsberuhigten Bereiches sind in den bisher endausgebauten Straßen in vollem Umfang erfüllt.
Im Bereich des Baugebietes überwiegt deutlich die Aufenthalts- und Erschließungsfunktion.
Die Aufenthaltsfunktion sollte durch gestalterische Maßnahmen, wie z.B. die Aufstellung von Blumen-
kübeln, die sich sehr gut in das Straßenbild einfügen, verstärkt in das Bewusstsein des dort vorhande-
nen Kraftverkehrs gebracht werden.
Darüber hinaus sollten dort zukünftig (wenn nicht schon geschehen) vorgesehene Bäume durch Bord-
steine eingefasst und in ausreichendem Abstand zum Straßenkörper gepflanzt werden wodurch eine
entsprechende Kenntlichmachung vermieden werden kann.
Die Festlegung der Beschilderungsvarianten und Standorte sowie die Kennzeichnung der einzelnen
Parkstände wird im Rahmen eines Ortstermins vorgenommen.
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