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Hahnheim; Bebauungsplan "Alter Ortskern"; Hier: A) Änderung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans B) Änderung der Satzung über den Erlass einer Veränderungssperre
Abgelehnt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Rhein-Selz |
| Datum | 2026-06-18 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeindeverwaltung
Rhein-Selz Oppenheim, den 21.05.2026
Fachbereich: Bauen und Umwelt
Aktenzeichen: 025/610-13
Vorlage: 025/2026/0019
Besc h l u ssvor l age
Sitzungstag TOP Status Abst. Abst. Abst.
ja nein Enth.
Haupt-, Finanz-, Bau- und Fried- 11.06.2026 5 Öff.
hofausschuss Hahnheim
Gemeinderat Hahnheim 18.06.2026 6 Öff.
Hahnheim; Bebauungsplan "Alter Ortskern"; Hier:
A) Änderung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans
B) Änderung der Satzung über den Erlass einer Veränderungssperre
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Hahnheim beschließt,
A) die Änderung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Alter Ortskern“ gemäß der
als Anlage A1 beigefügten Planzeichnung.
B) die als Anlage A2 beigefügte „1. Änderung der Satzung der Ortsgemeinde Hahnheim
über den Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich des künftigen Bebauungs-
planes ‚Alter Ortskern’ “.
Bei finanziellen Auswirkungen: Buchungsstelle: 51160-562590/ HH-Jahr 2025
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich in Höhe von 85.130,35 € zur Verfügung.
Die Genehmigung bei Abweichung vom Einzelzweck erforderlich.
Bei gegenseitiger oder einseitiger Deckungsfähigkeit; Deckung erfolgt aus
Buchungsstelle:
Die Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben gemäß § 100
GemO in Höhe von : € wird erteilt.
Schriftlicher Antrag ist beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen geprüft:
vorstehende Angaben zutreffend
Seite 2
vorstehende Angaben nicht zutreffend
(Raatz)
Haushaltsachbearbeiterin
Im Auftrag Im Auftrag
(Klassen) (Crosland) Stellv. (Wagner) (Groth)
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Beigeordnete Bürgermeister
Sachdarstellung der Verwaltung:
Die Maßnahme wurde im Haushaltsjahr 2025 begonnen. Die noch zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel wurden in das Haushaltsjahr 2026 übertragen. Somit stehen 85.130,35 € im
Haushaltsjahr 2026 zur Verfügung.
Zu A)
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Hahnheim hat am 10.10.2024 die Aufstellung des Bebau-
ungsplans „Alter Ortskern“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Zur Sicherung der städte-
baulichen Planung wurde eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB erlassen.
Im weiteren Verlauf des Bauleitplanverfahrens wurde der Geltungsbereich des Bebauungs-
plans nochmals überprüft und an die konkreten städtebaulichen Erfordernisse angepasst. Da-
bei hat sich gezeigt, dass einzelne Teilbereiche des bisherigen Plangebiets für die Erreichung
der Planungsziele nicht erforderlich sind.
Zur rechtssicheren und verhältnismäßigen Fortführung des Bauleitplanverfahrens wird daher
der Geltungsbereich des Bebauungsplans entsprechend verkleinert. Der geänderte Geltungs-
bereich ergibt sich aus der als Anlage beigefügten Planzeichnung.
Zu B)
Zur Sicherung der städtebaulichen Planung wurde für den Bereich des Bebauungsplans „Alter
Ortskern“ eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB erlassen. Mit Satzung vom 10.12.2025
wurde die Veränderungssperre für den Bereich des künftigen Bebauungsplanes „Alter Orts-
kern“ neu gefasst und rückwirkend zum 18.12.2024 in Kraft gesetzt.
Da sich eine Veränderungssperre ausschließlich auf Flächen erstrecken darf, für die tatsächlich
ein Bebauungsplan aufgestellt wird, ist infolge der Verkleinerung des Geltungsbereichs des Be-
bauungsplans auch der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre entsprechend an-
zupassen.
Die Anpassung erfolgt durch die vorliegende 1. Änderung der Satzung über den Erlass einer
Veränderungssperre. Inhaltlich wird ausschließlich der räumliche Geltungsbereich angepasst.
Die übrigen Regelungen der Satzung bleiben unverändert bestehen. Ein neuer Fristbeginn
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gemäß § 17 BauGB wird hierdurch nicht ausgelöst, da keine grundlegende Änderung der Pla-
nungsabsicht vorliegt.
Die Satzung wird nach Beschlussfassung ausgefertigt und gemäß § 16 Abs. 2 BauGB ortsüblich
bekannt gemacht.
Anlage(n): A1_geänderter räumlicher Geltungsbereich Bebauungsplan „Alter Ortskern“
A2_1. Änderung der Satzung der Ortsgemeinde Hahnheim über den Erlass einer
Veränderungssperre für den Bereich des künftigen Bebauungsplanes „Alter
Ortskern“
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