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Wahl der Mitglieder des Ausschusses für KiTa sowie des Ausschusses für Jugend, Familie und Freizeit
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Rhein-Selz |
| Datum | 2026-06-18 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeindeverwaltung
Rhein-Selz Oppenheim, den 10.06.2026
Fachbereich: Zentrale Dienste
Aktenzeichen:
Vorlage: 025/2026/0021
Besc h l u ssvor l age
Sitzungstag TOP Status Abst. Abst. Abst.
ja nein Enth.
Gemeinderat Hahnheim 18.06.2026 5 Öff.
Wahl der Mitglieder des Ausschusses für KiTa sowie des Ausschusses für Jugend, Familie
und Freizeit
Beschlussvorschlag:
1. Der Gemeinderat beschließt die Wahl in offener Abstimmung vorzunehmen (§ 40 Abs. 5
GemO).
2. Der Gemeinderat wählt die Mitglieder des Ausschusses für KiTa und des Ausschusses für Ju-
gend, Familie und Freizeit.
Gem. § 36 Abs. 3 Nr. 1 GemO ruht das Stimmrecht des Vorsitzenden bei Wahlen. Des Weiteren finden
nach § 22 Abs. 3 GemO die Regelungen des § 22 Abs. 1 GemO (Ausschließungsgründe) keine Anwen-
dung.
Im Auftrag Im Auftrag
(Mader) (Pfuhl) (Groth)
Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeister
Seite 2
Sachdarstellung der Verwaltung:
Mit Beschluss vom 05.05.2026 wurde die Hauptsatzung bzgl. der Zuteilung der Ausschüsse dahinge-
hend verändert, dass zukünftig der Ausschuss für KiTa, Jugend, Familie und Freizeit in die Ausschüsse
Kita und Jugend, Familie und Freizeit aufgeteilt werden. Die Wirksamkeit der Änderung tritt zum
17.06.2026 in Kraft. Daher muss die Besetzung der zwei neuen Ausschüsse gewählt werden.
Die bisherige Besetzung des Ausschusses für KiTa, Jugend, Familie und Freizeit kann unter Gremium -
Rats- und Bürgerinfosystem eingesehen werden.
§ 44 Bildung von Ausschüssen
(1) Der Gemeinderat kann für bestimmte Aufgabenbereiche zur Vorbereitung seiner Be-
schlüsse oder zur abschließenden Entscheidung Ausschüsse bilden. Die Ausschüsse
setzen sich entweder nur aus Ratsmitgliedern oder aus Ratsmitgliedern und sonstigen
wählbaren Bürgern der Gemeinde zusammen; mindestens die Hälfte der Mitglieder ei-
nes Ausschusses soll jedoch Ratsmitglied sein. Personen, deren Amt nach den Best-
immungen dieses Gesetzes oder des Kommunalwahlgesetzes mit dem Amt eines
Mitglieds des Gemeinderats nicht vereinbar ist, können einem Ausschuss nicht
angehören.
(2) Der Gemeinderat bestimmt das Nähere über die Zahl, die Aufgaben und die
Bezeichnung der Ausschüsse sowie die Mitgliederzahl und die Zahl der sonstigen
wählbaren Bürger der Gemeinde in den einzelnen Ausschüssen. Diese Bestimmungen
können auch durch die Hauptsatzung getroffen werden.
Anmerkung der Verwaltung:
Bei der Wahl der Stellvertreter ist darauf zu achten, dass nur Ratsmitglieder,
Ratsmitglieder vertreten können und nur sonstige wählbare Bürger durch solche
vertreten werden können. Ratsmitglieder werden grundsätzlich nicht als sonstige wähl-
bare Bürger gezählt.
§ 45 Mitgliedschaft in den Ausschüssen
(1) Die Mitglieder der Ausschüsse und ihre Stellvertreter werden auf Grund von Vorschlä-
gen der im Gemeinderat vertretenen politischen Gruppen (Ratsmitglieder oder Gruppe
von Ratsmitgliedern) gewählt. Wird nur ein Wahlvorschlag gemacht, so ist hierüber ab-
zustimmen; die vorgeschlagenen Personen sind gewählt, wenn die Mehrheit der ge-
setzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderats dem Wahlvorschlag zustimmt. Wer-
den mehrere Wahlvorschläge gemacht, so werden die Ausschussmitglieder nach den
Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt; für die Zuteilung der Sitze gilt § 41 Abs. 1
und 2 des Kommunalwahlgesetzes entsprechend. Ersatzleute werden auf Vorschlag
der politischen Gruppe, von der das ausgeschiedene Ausschussmitglied vorgeschla-
gen worden war, durch Mehrheitswahl gewählt.
(2) Wird kein Wahlvorschlag gemacht, so werden die Ausschussmitglieder nach den
Grundsätzen der Mehrheitswahl (§ 33 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes) gewählt.
3) Ändert sich das Stärkeverhältnis der im Gemeinderat vertretenen politischen
Gruppen, so sind die Ausschussmitglieder gemäß Absatz 1 neu zu wählen, wenn sich
auf Grund des neuen Stärkeverhältnisses eine andere Verteilung der Ausschusssitze
ergeben würde.
Seite 3
Mitglieder des Ausschusses für KiTa
Name, Vorname Straße, Hs.-Nummer
SPD Kalbfuß, Werner
Ortsbürgermeister und Vorsitzender
Schwamb, Jürgen
1. Beigeordnete/r
Herzog, Thomas
2. Beigeordnete/r
Heintz, Thilo
3. Beigeordnete/r
1.) SPD a)
b)
2.) SPD a)
b)
3.) SPD a)
b)
4.) CDU a)
b)
5.) CDU a)
b)
a) Mitglied – mindestens drei Ratsmitglieder
b) Stellvertreter/in – mindestens drei Ratsmitglieder
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Mitglieder des Ausschusses für KiTa
Name, Vorname Straße, Hs.-Nummer
SPD Kalbfuß, Werner
Ortsbürgermeister
Schwamb, Jürgen
1. Beigeordnete/r
Herzog, Thomas
2. Beigeordnete/r
Heintz, Thilo
3. Beigeordneter und Vorsitzender
1.) SPD a)
b)
2.) SPD a)
b)
3.) SPD a)
b)
4.) CDU a)
b)
5.) CDU a)
b)
a) Mitglied – mindestens drei Ratsmitglieder
b) Stellvertreter/in – mindestens drei Ratsmitglieder
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