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Anbringung von zwei Absperrpfosten im Bereich der Mittelstraße auf Höhe Hausnummer 27 / Ecke Hauptstraße; Eimsheim
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Rhein-Selz |
| Datum | 2026-06-16 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeindeverwaltung
Rhein-Selz Oppenheim, den 01.06.2026
Fachbereich: Bauen und Umwelt
Aktenzeichen:
Vorlage: 015/2026/0011
Besc h l u ssvor l age
Sitzungstag TOP Status Abst. Abst. Abst.
ja nein Enth.
Gemeinderat Eimsheim 16.06.2026 1 Öff.
Anbringung von zwei Absperrpfosten im Bereich der Mittelstraße auf Höhe Hausnummer
27 / Ecke Hauptstraße; Eimsheim
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die Errichtung von zwei rot-weiß reflektierenden Absperrpfosten im Be-
reich Hauptstraße / Einmündung Mittelstraße.
Die Bauverwaltung wird ermächtigt, die Maßnahme mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von ca.
2.000 € brutto umzusetzen.
Bei finanziellen Auswirkungen: Buchungsstelle: 015/54110-523380
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich in Höhe von 19.388,10 € zur Verfügung.
Die Genehmigung bei Abweichung vom Einzelzweck erforderlich.
Bei gegenseitiger oder einseitiger Deckungsfähigkeit; Deckung erfolgt aus
Buchungsstelle:
Die Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben gemäß § 100
GemO in Höhe von : € wird erteilt.
Schriftlicher Antrag ist beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen geprüft:
vorstehende Angaben zutreffend
vorstehende Angaben nicht zutreffend
(Sigmund)
Haushaltsachbearbeiter
Im Auftrag Im Auftrag
(Asaad) (Livingston) (Wagner) (Groth)
Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Beigeordnete Bürgermeister
Seite 2
Sachdarstellung der Verwaltung:
Durch Bürgerhinweise wird berichtet, dass im Bereich Hauptstraße / Einmündung Mittelstraße (Höhe
Hausnummer 27) regelmäßig Fahrzeuge die Kurve schneiden und dabei die angrenzende Verkehrsflä-
che überfahren. Hierdurch wurden Beschädigungen an der Bordsteinanlage in diesem Bereich festge-
stellt.
Zur Vermeidung weiterer Beschädigungen schlägt das Ordnungsamt die Installation von zwei rot-weiß
reflektierenden Absperrpfosten vor, um ein dauerhaftes Überfahren des Bereiches zu reduzieren bzw.
zu unterbinden. Die Anordnung der Pfosten erfolgt unter Einhaltung des erforderlichen Mindestab-
standes von 30 cm zur Bordsteinkante.
Die voraussichtlichen Kosten für die Lieferung und Montage der Absperrpfosten einschließlich der er-
forderlichen Nebenarbeiten belaufen sich auf ca. 2.000 € brutto.
Die Bauverwaltung empfiehlt, diese Maßnahme durch die Vertragsfirma (Fa. Hebau) umsetzen zu las-
sen.
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