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Anbringung von zwei Absperrpfosten im Bereich der Mittelstraße auf Höhe Hausnummer 27 / Ecke Hauptstraße; Eimsheim

Angenommen
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Rhein-Selz
Datum2026-06-16
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Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz Oppenheim, den 01.06.2026 Fachbereich: Bauen und Umwelt Aktenzeichen: Vorlage: 015/2026/0011 Besc h l u ssvor l age Sitzungstag TOP Status Abst. Abst. Abst. ja nein Enth. Gemeinderat Eimsheim 16.06.2026 1 Öff. Anbringung von zwei Absperrpfosten im Bereich der Mittelstraße auf Höhe Hausnummer 27 / Ecke Hauptstraße; Eimsheim Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt die Errichtung von zwei rot-weiß reflektierenden Absperrpfosten im Be- reich Hauptstraße / Einmündung Mittelstraße. Die Bauverwaltung wird ermächtigt, die Maßnahme mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von ca. 2.000 € brutto umzusetzen. Bei finanziellen Auswirkungen: Buchungsstelle: 015/54110-523380 Die Mittel stehen haushaltsrechtlich in Höhe von 19.388,10 € zur Verfügung. Die Genehmigung bei Abweichung vom Einzelzweck erforderlich. Bei gegenseitiger oder einseitiger Deckungsfähigkeit; Deckung erfolgt aus Buchungsstelle: Die Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben gemäß § 100 GemO in Höhe von : € wird erteilt. Schriftlicher Antrag ist beigefügt. Finanzielle Auswirkungen geprüft: vorstehende Angaben zutreffend vorstehende Angaben nicht zutreffend (Sigmund) Haushaltsachbearbeiter Im Auftrag Im Auftrag (Asaad) (Livingston) (Wagner) (Groth) Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Beigeordnete Bürgermeister Seite 2 Sachdarstellung der Verwaltung: Durch Bürgerhinweise wird berichtet, dass im Bereich Hauptstraße / Einmündung Mittelstraße (Höhe Hausnummer 27) regelmäßig Fahrzeuge die Kurve schneiden und dabei die angrenzende Verkehrsflä- che überfahren. Hierdurch wurden Beschädigungen an der Bordsteinanlage in diesem Bereich festge- stellt. Zur Vermeidung weiterer Beschädigungen schlägt das Ordnungsamt die Installation von zwei rot-weiß reflektierenden Absperrpfosten vor, um ein dauerhaftes Überfahren des Bereiches zu reduzieren bzw. zu unterbinden. Die Anordnung der Pfosten erfolgt unter Einhaltung des erforderlichen Mindestab- standes von 30 cm zur Bordsteinkante. Die voraussichtlichen Kosten für die Lieferung und Montage der Absperrpfosten einschließlich der er- forderlichen Nebenarbeiten belaufen sich auf ca. 2.000 € brutto. Die Bauverwaltung empfiehlt, diese Maßnahme durch die Vertragsfirma (Fa. Hebau) umsetzen zu las- sen.

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