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Ortsgemeinde Köngernheim; Bauleitplanung der Ortsgemeinde Undenheim; Bebauungsplan: Am Spess 5. BA Frist: 19.05.2026 Hier: Beteiligung der Gemeinde, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Angenommen
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Rhein-Selz
Datum2026-05-18
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Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz Oppenheim, den 19.03.2026 Fachbereich: Bauen und Umwelt Aktenzeichen: 060/610-13/033 Vorlage: 033/2026/0007 Besc h l u ssvor l age Sitzungstag TOP Status Abst. Abst. Abst. ja nein Enth. Ausschuss für Bau, Verkehr, Lie- 06.05.2026 8 Öff. genschaften, Landwirtschaft und Umwelt Köngernheim Gemeinderat Köngernheim 18.05.2026 9 Öff. Ortsgemeinde Köngernheim; Bauleitplanung der Ortsgemeinde Undenheim; Bebauungsplan: Am Spess 5. BA Frist: 19.05.2026 Hier: Beteiligung der Gemeinde, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat hat die Planunterlagen zum Bebauungsplan „Am Spess 5.BA“ im Verfah- ren der frühzeitigen Unterrichtung (§ 4 Abs. 1BauGB) zur Kenntnis genommen, sie beraten und fasst folgenden Beschluss. A) Der Gemeinderat beschließt die Billigung des Bauleitplanvorentwurfes und seiner Anlagen in der vorliegenden Fassung. Belange des Umweltschutzes im Rahmen der Erstellung des Um- weltberichtes gem. § 2 Abs. 4 BauGB werden nicht erhoben. B) Der Gemeinderat beschließt, folgende Anregungen, Hinweise und Bedenken vorzutragen. Nachfolgend aufgeführte Belange des Umweltschutzes im Rahmen der Erstellung des Um- weltberichtes gem. § 2 Abs. 4 BauGB sollen mit untersucht werden. (Diese sind in die Sitzungsniederschrift aufzunehmen). Bei finanziellen Auswirkungen: Buchungsstelle: Die Mittel stehen haushaltsrechtlich in Höhe von € zur Verfügung. Die Genehmigung bei Abweichung vom Einzelzweck erforderlich. Bei gegenseitiger oder einseitiger Deckungsfähigkeit; Deckung erfolgt aus Buchungsstelle: Die Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben gemäß § 100 GemO in Höhe von : € wird erteilt. Seite 2 Schriftlicher Antrag ist beigefügt. Finanzielle Auswirkungen geprüft: vorstehende Angaben zutreffend vorstehende Angaben nicht zutreffend (Raatz) Haushaltsachbearbeiter/in Im Auftrag Im Auftrag (Starck) (Livingston) (Wagner) (Groth) Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Beigeordnete Bürgermeister Sachdarstellung der Verwaltung: Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Undenheim hat in seiner Sitzung am 10.04.2025 den Auf- stellungsbeschluss zum Bebauungsplan: „Am Spess 5.BA“ mit Begründung und Umweltbe- richt gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde 18.03.2026 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Ziel der Planung ist für die Ortsgemeinde Undenheim die dringend benötigte Wohnflächen schaffen und dafür an die in der Vergangenheit realisierten Teilgebiete des Baugebietes AM SPESS anzuknüpfen. Durch den weiterhin bestehenden Bedarf an Wohnraum sieht sich die Gemeinde in ihrer Attraktivität als Wohnstandort bestätigt. Der 5. Bauabschnitt soll direkt an- grenzend zum 4. BA umgesetzt werden. Die dafür vorgesehene Verkehrsinfrastruktur ist schon vorhanden und ermöglicht die direkte Verknüpfung an den Straßenverkehr. In den bereits umgesetzten Bauabschnitten sind die Grundstücke an die Bewohnenden ver- kauft und beinahe komplett bebaut. Um auch künftig Bauplätze für die weitere Entwicklung der Gemeinde zur Verfügung stellen zu können, wird der 5. Bauabschnitt nun umgesetzt. Lang- fristig gesehen soll diese Entwicklung die städtebauliche Lücke zwischen der Raiffeisen-Wa- renzentrale (RWZ) im Osten und der Bebauung an der Dr.-de-Millas-Straße im Westen schlie- ßen, wobei die parallel ausgebaute Ortsrandstraße „An der Römervilla“ hilft, eine zusätzliche Verkehrsbelastung des Ortskerns zu vermeiden. Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Undenheim hat in seiner Sitzung am 26.02.2026 den Vor- entwurf zum Bebauungsplan „Am Spess 5.BA“ gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Als Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 wird mit Planvorentwurf und Begründung unterrichtet und um Abgabe einer Äußerung, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB gebeten. Anlage: Planzeichnung mit Textl. Festsetzungen, Begründung und Artenschutzprüfung

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