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Sondertilgung eines Darlehens

Angenommen
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Rhein-Selz
Datum2026-05-18
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Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz Oppenheim, den 17.04.2026 Fachbereich: Allg. Finanzen Aktenzeichen: Vorlage: 033/2026/0010 Besc h l u ssvor l age Sitzungstag TOP Status Abst. Abst. Abst. ja nein Enth. Haupt- und Finanzausschuss 06.05.2026 6 Öff. Köngernheim Gemeinderat Köngernheim 18.05.2026 7 Öff. Sondertilung eines Darlehens Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt die Sondertilgung des Darlehens Nr. 6400356207 bei der Rheinhessen Sparkasse in Höhe von 14.292,79€ und ermächtigt die Verwaltung zur Umsetzung. Bei finanziellen Auswirkungen: Buchungsstelle: Die Mittel stehen haushaltsrechtlich in Höhe von € zur Verfügung. Die Genehmigung bei Abweichung vom Einzelzweck erforderlich. Bei gegenseitiger oder einseitiger Deckungsfähigkeit; Deckung erfolgt aus Buchungsstelle: Die Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben gemäß § 100 GemO in Höhe von : 14.292,79 € wird erteilt. Schriftlicher Antrag ist beigefügt. Finanzielle Auswirkungen geprüft: vorstehende Angaben zutreffend vorstehende Angaben nicht zutreffend (Schaad) Haushaltsachbearbeiter Seite 2 Im Auftrag Im Auftrag (Schaad) (Braun) (Groth) Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Sachdarstellung der Verwaltung: Die Zinsbindung des Darlehens ist ausgelaufen. Es besteht noch eine Restschuld von 14.292,79€. Die offerierten Zinskonditionen für das Darlehen liegen bei über 4 % für diesen geringen Betrag. Da der Haushalt der Gemeinde Köngernheim für das Jahr 2026 sowohl im Ergebnis- als auch Finanz- haushalt einen erfreulichen Überschuss ausweist empfiehlt die Verwaltung der Gemeinde im Sinne der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit die Restsumme vollständig vor Endfälligkeit zu tilgen.

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