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Sondertilgung eines Darlehens
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Rhein-Selz |
| Datum | 2026-05-18 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeindeverwaltung
Rhein-Selz Oppenheim, den 17.04.2026
Fachbereich: Allg. Finanzen
Aktenzeichen:
Vorlage: 033/2026/0010
Besc h l u ssvor l age
Sitzungstag TOP Status Abst. Abst. Abst.
ja nein Enth.
Haupt- und Finanzausschuss 06.05.2026 6 Öff.
Köngernheim
Gemeinderat Köngernheim 18.05.2026 7 Öff.
Sondertilung eines Darlehens
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die Sondertilgung des Darlehens Nr. 6400356207 bei der Rheinhessen
Sparkasse in Höhe von 14.292,79€ und ermächtigt die Verwaltung zur Umsetzung.
Bei finanziellen Auswirkungen: Buchungsstelle:
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich in Höhe von € zur Verfügung.
Die Genehmigung bei Abweichung vom Einzelzweck erforderlich.
Bei gegenseitiger oder einseitiger Deckungsfähigkeit; Deckung erfolgt aus
Buchungsstelle:
Die Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben gemäß § 100
GemO in Höhe von : 14.292,79 € wird erteilt.
Schriftlicher Antrag ist beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen geprüft:
vorstehende Angaben zutreffend
vorstehende Angaben nicht zutreffend
(Schaad)
Haushaltsachbearbeiter
Seite 2
Im Auftrag Im Auftrag
(Schaad) (Braun) (Groth)
Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeister
Sachdarstellung der Verwaltung:
Die Zinsbindung des Darlehens ist ausgelaufen. Es besteht noch eine Restschuld von 14.292,79€.
Die offerierten Zinskonditionen für das Darlehen liegen bei über 4 % für diesen geringen Betrag.
Da der Haushalt der Gemeinde Köngernheim für das Jahr 2026 sowohl im Ergebnis- als auch Finanz-
haushalt einen erfreulichen Überschuss ausweist empfiehlt die Verwaltung der Gemeinde im Sinne der
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit die Restsumme vollständig vor Endfälligkeit zu tilgen.
Text aus PDF extrahiert