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Friedhof der Ortsgemeinde Köngernheim 3. Änderung der Friedhofsgebührensatzung - Erhöhung der Gebühr für ein Namensschild im "halbanonymen Rasengrabfeld"

Angenommen
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Rhein-Selz
Datum2026-05-18
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Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz Oppenheim, den 23.04.2026 Fachbereich: Bürgerdienste Aktenzeichen: 033/730-50/KM Vorlage: 033/2026/0011 Besc h l u ssvor l age Sitzungstag TOP Status Abst. Abst. Abst. ja nein Enth. Ausschuss für Bau, Verkehr, Lie- 06.05.2026 3 Öff. genschaften, Landwirtschaft und Umwelt Köngernheim Haupt- und Finanzausschuss 06.05.2026 3 Öff. Köngernheim Gemeinderat Köngernheim 18.05.2026 4 Öff. Friedhof der Ortsgemeinde Köngernheim 3. Änderung der Friedhofsgebührensatzung - Erhöhung der Gebühr für ein Namensschild im "halbanonymen Rasengrabfeld" Beschlussvorschlag: Die Ausschüsse / Gemeinderat der Ortsgemeinde Köngernheim empfehlen / beschließt, die 3. Ände- rung der Anlage zur Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren. Bei finanziellen Auswirkungen: Buchungsstelle: Die Mittel stehen haushaltsrechtlich in Höhe von € zur Verfügung. Die Genehmigung bei Abweichung vom Einzelzweck erforderlich. Bei gegenseitiger oder einseitiger Deckungsfähigkeit; Deckung erfolgt aus Buchungsstelle: Die Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben gemäß § 100 GemO in Höhe von : € wird erteilt. Schriftlicher Antrag ist beigefügt. Finanzielle Auswirkungen geprüft: vorstehende Angaben zutreffend vorstehende Angaben nicht zutreffend (Raatz) Haushaltsachbearbeiter/in Seite 2 Im Auftrag Im Auftrag (Mayer) (Huther) (Name) (Groth) Sachbearbeiterin Fachbereichsleiterin Beigeordnete/r Bürgermeister Sachdarstellung der Verwaltung: Die Firma Ernst Moschinski GmbH in Mainz ist mit den Gravurarbeiten der Namensschilder für das „halbanonyme“ Rasengrabfeld beauftragt. Mit Schreiben vom 14.04.2026 teilte uns die Firma Moschinski mit, dass aufgrund stark gestie- genen Personal-, Energie-, Material- und Werkzeugkosten die Preise ab Mai angepasst werden müssen. D. h., der neue Preis für eine Gravur erhöht sich auf netto 95,00 € statt wie bisher 64,90 €. Kosten Namensschild insgesamt: Bisher: Neu: 64,90 € plus MwSt 77,23 € 113,05 € Anbringen Fa. Husch 23,80 € 23,80 € Edelstahlschild 4,28 € 4,28 € Insgesamt 105,31 € 141,13 € In der aktuellen Friedhofsgebührensatzung sind 110,00 € veranschlagt. Aufgrund der Kosten- steigerung müssen die Gebühren angepasst werden. Für die Umsetzung ist eine Änderung in Ziff. 7 Nr. 4 der Anlage zur Friedhofsgebührensatzung notwendig (s. Anlage).

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