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Friedhof der Ortsgemeinde Köngernheim 3. Änderung der Friedhofsgebührensatzung - Erhöhung der Gebühr für ein Namensschild im "halbanonymen Rasengrabfeld"
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Rhein-Selz |
| Datum | 2026-05-18 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeindeverwaltung
Rhein-Selz Oppenheim, den 23.04.2026
Fachbereich: Bürgerdienste
Aktenzeichen: 033/730-50/KM
Vorlage: 033/2026/0011
Besc h l u ssvor l age
Sitzungstag TOP Status Abst. Abst. Abst.
ja nein Enth.
Ausschuss für Bau, Verkehr, Lie- 06.05.2026 3 Öff.
genschaften, Landwirtschaft
und Umwelt Köngernheim
Haupt- und Finanzausschuss 06.05.2026 3 Öff.
Köngernheim
Gemeinderat Köngernheim 18.05.2026 4 Öff.
Friedhof der Ortsgemeinde Köngernheim
3. Änderung der Friedhofsgebührensatzung - Erhöhung der Gebühr für ein Namensschild
im "halbanonymen Rasengrabfeld"
Beschlussvorschlag:
Die Ausschüsse / Gemeinderat der Ortsgemeinde Köngernheim empfehlen / beschließt, die 3. Ände-
rung der Anlage zur Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren.
Bei finanziellen Auswirkungen: Buchungsstelle:
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich in Höhe von € zur Verfügung.
Die Genehmigung bei Abweichung vom Einzelzweck erforderlich.
Bei gegenseitiger oder einseitiger Deckungsfähigkeit; Deckung erfolgt aus
Buchungsstelle:
Die Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben gemäß § 100
GemO in Höhe von : € wird erteilt.
Schriftlicher Antrag ist beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen geprüft:
vorstehende Angaben zutreffend
vorstehende Angaben nicht zutreffend
(Raatz)
Haushaltsachbearbeiter/in
Seite 2
Im Auftrag Im Auftrag
(Mayer) (Huther) (Name) (Groth)
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiterin Beigeordnete/r Bürgermeister
Sachdarstellung der Verwaltung:
Die Firma Ernst Moschinski GmbH in Mainz ist mit den Gravurarbeiten der Namensschilder für
das „halbanonyme“ Rasengrabfeld beauftragt.
Mit Schreiben vom 14.04.2026 teilte uns die Firma Moschinski mit, dass aufgrund stark gestie-
genen Personal-, Energie-, Material- und Werkzeugkosten die Preise ab Mai angepasst werden
müssen. D. h., der neue Preis für eine Gravur erhöht sich auf netto 95,00 € statt wie bisher
64,90 €.
Kosten Namensschild insgesamt:
Bisher: Neu:
64,90 € plus MwSt 77,23 € 113,05 €
Anbringen Fa. Husch 23,80 € 23,80 €
Edelstahlschild 4,28 € 4,28 €
Insgesamt 105,31 € 141,13 €
In der aktuellen Friedhofsgebührensatzung sind 110,00 € veranschlagt. Aufgrund der Kosten-
steigerung müssen die Gebühren angepasst werden.
Für die Umsetzung ist eine Änderung in Ziff. 7 Nr. 4 der Anlage zur Friedhofsgebührensatzung
notwendig (s. Anlage).
Text aus PDF extrahiert