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Beratung und Beschlussfassung über die Erstellung eines kommunalen Biodiversitätskonzeptes (Übertragungsbeschluss)

Angenommen
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Rhein-Selz
Datum2026-05-18
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Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz Oppenheim, den 08.10.2025 Fachbereich: Bauen und Umwelt Aktenzeichen: Vorlage: 028/2025/0015 Besc h l u ssvor l age Sitzungstag TOP Status Abst. Abst. Abst. ja nein Enth. Bau-, Planungs-, Umwelt- und 18.05.2026 2 Öff. Agrarausschuss Hillesheim Gemeinderat Hillesheim 22.06.2026 9 Öff. Beratung und Beschlussfassung über die Erstellung eines kommunalen Biodiversitätskon- zeptes (Übertragungsbeschluss) Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, die Verbandsgemeindeverwaltung mit der Erstellung eines kom- munalen Biodiversitätskonzepts zu beauftragen. Sollte die Verbandsgemeinde keine Förder- mittel aus dem aktuellen Förderprogramm erhalten, wird die Verwaltung beauftragt, Anträge auf Förderung bei anderen Programmen mit vergleichbaren Konditionen zu stellen. Bei finanziellen Auswirkungen: Buchungsstelle: Die Mittel stehen haushaltsrechtlich in Höhe von € zur Verfügung. Die Genehmigung bei Abweichung vom Einzelzweck erforderlich. Bei gegenseitiger oder einseitiger Deckungsfähigkeit; Deckung erfolgt aus Buchungsstelle: Die Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben gemäß § 100 GemO in Höhe von : € wird erteilt. Schriftlicher Antrag ist beigefügt. Finanzielle Auswirkungen geprüft: vorstehende Angaben zutreffend vorstehende Angaben nicht zutreffend (Name) Haushaltsachbearbeiter/in Seite 2 Im Auftrag Im Auftrag (Dworaczek) (Livingston) (Tietze) (Groth) Sachbearbeiter/in Fachbereichslei- Beigeordnete/r Bürgermeister ter/in Sachdarstellung der Verwaltung: Der Rückgang der biologischen Vielfalt ist ein globales, aber auch ein lokales Problem mit weit- reichenden ökologischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Folgen. Weltweit und in Deutschland gehen Artenvielfalt, genetische Vielfalt und Vielfalt der Ökosysteme alarmierend zurück. Auch im Gebiet der Verbandsgemeinde Rhein-Selz sind negative Entwicklungen hin- sichtlich der Biodiversität sichtbar – sei es durch zunehmende Versiegelung, den Verlust von Lebensräumen oder die Auswirkungen des Klimawandels. Kommunen kommt im Natur- und Artenschutz eine Schlüsselrolle zu. Sie gestalten Flächen- nutzungen, entwickeln Bauleitpläne, bewirtschaften kommunale Grünflächen, fördern nach- haltige Landwirtschaft und können durch gezielte Maßnahmen Lebensräume erhalten und wiederherstellen. Damit tragen sie nicht nur zur Erreichung nationaler und internationaler Biodiversitätsziele bei, sondern steigern zugleich die Lebensqualität ihrer Bürgerinnen und Bürger, stärken die Klimaresilienz und schaffen grüne Infrastruktur. Vor diesem Hintergrund soll ein kommunales Biodiversitätskonzept erarbeitet werden. Ziel dieses Konzeptes ist es, den Zustand der biologischen Vielfalt im Verbandsgemeindegebiet zu analysieren, Defizite und Potenziale zu identifizieren sowie strategische Ziele und konkrete Maßnahmen zu entwickeln. Es soll ein Handlungsrahmen entstehen, der auf einer systemati- schen Datengrundlage basiert und langfristig die Grundlage für kommunales Handeln in Bezug auf den Erhalt und die Förderung der Biodiversität bildet. Gleichzeitig dient das Biodiversitätskonzept als obligatorische Grundlage zur Einwerbung wei- terer Fördermittel. Ein beispielhaftes Biodiversitätskonzept der VG Wallmerod findet sich in der Anlage. Die Erstellung des Konzeptes soll unter Einbeziehung relevanter Fachbehörden, Verbände, wissenschaftlicher Expertise sowie der Öffentlichkeit erfolgen. Durch eine transparente Kom- munikation und Beteiligung wird die Akzeptanz erhöht und die Umsetzungschancen deutlich verbessert. Die Kosten für die Erstellung des Biodiversitätskonzeptes werden auf ca. 230.000 € (inkl. der verpflichtenden Umsetzung einer Maßnahme) geschätzt. Anfang September wurde ein För- dermittelantrag im Programm „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ gestellt, der eine 80%ige Bezuschussung (184.000 €) vorzieht. Die Antwort dazu steht zum Zeitpunkt der Erstel- lung der Beschlussvorlage noch aus. Da es sich um ein Windhundverfahren handelt, wurde der Förderantrag vor der Beschlussfassung gestellt – er kann jederzeit zurückgezogen werden. Seite 3 Die übrigen Kosten werden von der Verbandsgemeinde getragen und möglichst über das Ein- werben von weiteren Fördermitteln abgedeckt. Eine Ko-Finanzierung durch Eigenmittel der Verbandsgemeinde ist ggf. erforderlich. Mit dem Biodiversitätskonzept positioniert sich die Verbandsgemeinde Rhein-Selz und alle teilnehmenden Ortsgemeinden und Städte aktiv im Sinne eines nachhaltigen Natur- und Um- weltschutzes und leistet einen substanziellen Beitrag zum Schutz unserer natürlichen Lebens- grundlagen.

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