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Gemeinde Hillesheim; Bauleitplanverfahren Bebauungsplan "An der Jungwiese II, 3. Änderung"; Hier: Auftragsvergabe der Planungsleistungen

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TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Rhein-Selz
Datum2026-05-18
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Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz Oppenheim, den 24.04.2026 Fachbereich: Bauen und Umwelt Aktenzeichen: 028/610-13 Vorlage: 028/2026/0011 Besc h l u ssvor l age Sitzungstag TOP Status Abst. Abst. Abst. ja nein Enth. Bau-, Planungs-, Umwelt- und 18.05.2026 1 Öff. Agrarausschuss Hillesheim Gemeinderat Hillesheim 22.06.2026 5 Öff. Gemeinde Hillesheim; Bauleitplanverfahren Bebauungsplan "An der Jungwiese II, 3. Ände- rung"; Hier: Auftragsvergabe der Planungsleistungen Beschlussvorschlag: Der Bauausschuss empfiehlt/ Der Gemeinderat beschließt die Auftragsvergabe von Planungsleistungen zur Bauleitplanung einschließlich Umweltprüfung, Eingriffsrege- lung und Grünordnungsplan an das Planungsbüro Hendel + Partner aus Wiesbaden, anhand des vorliegenden Honorarangebots vom 20.04.2026. Die Erteilung der geschätzten Nettoauftragssumme in Höhe von EUR 22.785,20 netto (EUR 27.114,38 brutto) erfolgt unter Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Genehmi- gung. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden im Haushalt 2026 der Ortsgemeinde Hillesheim bereitgestellt. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, den Auftrag nach Vor- liegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zu erteilen. Bei finanziellen Auswirkungen: Buchungsstelle: 51110-562550 Die Mittel stehen haushaltsrechtlich in Höhe von 48.000 € zur Verfügung. Die Genehmigung bei Abweichung vom Einzelzweck erforderlich. Bei gegenseitiger oder einseitiger Deckungsfähigkeit; Deckung erfolgt aus Buchungsstelle: Die Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben gemäß § 100 GemO in Höhe von : € wird erteilt. Schriftlicher Antrag ist beigefügt. Finanzielle Auswirkungen geprüft: vorstehende Angaben zutreffend vorstehende Angaben nicht zutreffend Seite 2 (Sigmund) Haushaltsachbearbeiter Im Auftrag Im Auftrag (Klassen) (Livingston) (Wagner) (Groth) Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Beigeordnete Bürgermeister Sachdarstellung der Verwaltung: Der Gemeinderat hat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „An der Jung- wiese II, 3. Änderung“ gefasst. Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtli- chen Voraussetzungen für ein Sondergebiet, das der Erholung, Spiel- und Freizeit dient. Zur Durchführung des Bauleitplanverfahrens ist die Beauftragung eines externen Pla- nungsbüros erforderlich. Hierzu liegt ein Honorarangebot des Planungsbüros Hendel + Partner, Wiesbaden, vom 20.04.2026 vor. Das Angebot umfasst die Erarbeitung des Bebauungsplans einschließlich Umweltprüfung, Eingriffsregelung sowie Grünord- nungsplan. Das vorläufige Gesamthonorar beträgt 22.785,20 € netto und liegt damit unterhalb des maßgeblichen Schwellenwertes für eine freihändige Vergabe. Der Haushalt für das laufende Jahr ist derzeit noch nicht genehmigt. Eine Beauftra- gung kann daher aktuell nicht erfolgen. Um das Bauleitplanverfahren nach Genehmi- gung des Haushalts ohne zeitliche Verzögerung fortführen zu können, soll die Verga- beentscheidung bereits jetzt getroffen werden. Die tatsächliche Auftragserteilung er- folgt erst nach Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. Anlage(n): A1_Honorarangebot vom 20.04.2026

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