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Verzinsung aus Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse 2025

Angenommen
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Rhein-Selz
Datum2026-04-27
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Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz Oppenheim, den 07.04.2026 Fachbereich: Finanzen Aktenzeichen: Vorlage: 064/2026/0008 Besc h l u ssvor l age Sitzungstag TOP Status Abst. Abst. Abst. ja nein Enth. Gemeinderat Weinolsheim 27.04.2026 4 Öff. Verzinsung aus Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse 2025 Beschlussvorschlag: Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Weinolsheim beschließt die außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 8.547,47€ aus der Verzinsung der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse aus dem Kalenderjahr 2025 Bei finanziellen Auswirkungen: Buchungsstelle: 61200-574300 Die Mittel stehen haushaltsrechtlich in Höhe von € zur Verfügung. Die Genehmigung bei Abweichung vom Einzelzweck erforderlich. Bei gegenseitiger oder einseitiger Deckungsfähigkeit; Deckung erfolgt aus Buchungsstelle: Die Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben gemäß § 100 GemO in Höhe von : 8.547,47 € wird erteilt. Schriftlicher Antrag ist beigefügt. Finanzielle Auswirkungen geprüft: vorstehende Angaben zutreffend vorstehende Angaben nicht zutreffend (Sigmund) Haushaltsachbearbeiter Seite 2 Im Auftrag Im Auftrag (Sigmund) (Braun) (Groth) Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Sachdarstellung der Verwaltung: Aus der Verzinsung der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse ergeben sich für das Kalender- jahr 2025 außerplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 8.547,47€. Diese sind entsprechend vom Ge- meinderat zu beschließen. Der Kassenbestand zum 31.12.2025 beläuft sich auf: -1.001.760,83€.

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