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Verzinsung aus Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse 2025
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Rhein-Selz |
| Datum | 2026-04-27 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeindeverwaltung
Rhein-Selz Oppenheim, den 07.04.2026
Fachbereich: Finanzen
Aktenzeichen:
Vorlage: 064/2026/0008
Besc h l u ssvor l age
Sitzungstag TOP Status Abst. Abst. Abst.
ja nein Enth.
Gemeinderat Weinolsheim 27.04.2026 4 Öff.
Verzinsung aus Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse 2025
Beschlussvorschlag:
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Weinolsheim beschließt die außerplanmäßige Auszahlung in
Höhe von 8.547,47€ aus der Verzinsung der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse aus dem
Kalenderjahr 2025
Bei finanziellen Auswirkungen: Buchungsstelle: 61200-574300
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich in Höhe von € zur Verfügung.
Die Genehmigung bei Abweichung vom Einzelzweck erforderlich.
Bei gegenseitiger oder einseitiger Deckungsfähigkeit; Deckung erfolgt aus
Buchungsstelle:
Die Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben gemäß § 100
GemO in Höhe von : 8.547,47 € wird erteilt.
Schriftlicher Antrag ist beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen geprüft:
vorstehende Angaben zutreffend
vorstehende Angaben nicht zutreffend
(Sigmund)
Haushaltsachbearbeiter
Seite 2
Im Auftrag Im Auftrag
(Sigmund) (Braun) (Groth)
Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeister
Sachdarstellung der Verwaltung:
Aus der Verzinsung der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse ergeben sich für das Kalender-
jahr 2025 außerplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 8.547,47€. Diese sind entsprechend vom Ge-
meinderat zu beschließen. Der Kassenbestand zum 31.12.2025 beläuft sich auf: -1.001.760,83€.
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