Startseite › Verbandsgemeinde Rhein-Selz › Antrag
Hinterm Bahnhof - 2. BA (RWZ) 1. Änderung hier: Vergabevorschlag für Grundstücksverkauf
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Rhein-Selz |
| Datum | 2026-04-16 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeindeverwaltung
Rhein-Selz Oppenheim, den 31.03.2026
Fachbereich: Bauen und Umwelt
Aktenzeichen:
Vorlage: 060/2026/0030
Besc h l u ssvor l age
Sitzungstag TOP Status Abst. Abst. Abst.
ja nein Enth.
Gemeinderat Undenheim 16.04.2026 2 Öff.
Hinterm Bahnhof - 2. BA (RWZ) 1. Änderung
hier: Vergabevorschlag für Grundstücksverkauf
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Baugrundstücke im Plangebiet "HINTERM BAHNHOF 2.
BA (RWZ)" wie nachfolgend beschrieben: Das Vergabeverfahren wird öffentlich ausgeschrieben, so-
dass Kaufinteressenten bis zum 31. Mai ihre Bewerbungen unter verbindlicher Angabe eines Mindest-
gebot in Höhe von 430€/ qm und der geplanten Nutzungsabsicht (Wohnen, Gewerbe oder Mischnut-
zung) einreichen müssen.
Nach einer formellen Prüfung der eingegangenen Unterlagen durch die Verwaltung trifft der Gemein-
derat die abschließende Vergabeentscheidung.
Bei finanziellen Auswirkungen: Buchungsstelle:
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich in Höhe von € zur Verfügung.
Die Genehmigung bei Abweichung vom Einzelzweck erforderlich.
Bei gegenseitiger oder einseitiger Deckungsfähigkeit; Deckung erfolgt aus
Buchungsstelle:
Die Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben gemäß § 100
GemO in Höhe von : € wird erteilt.
Schriftlicher Antrag ist beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen geprüft:
vorstehende Angaben zutreffend
vorstehende Angaben nicht zutreffend
(Duttenhöfer)
Haushaltsachbearbeiterin
Seite 2
Im Auftrag Im Auftrag
(Ebling) (Livingston) (Wagner) ()
Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Beigeordnete
Sachdarstellung der Verwaltung:
Die Ortsgemeinde Undenheim verfügt über Grundstücke im Geltungsbereich des rechtskräftigen Be-
bauungsplans "HINTERM BAHNHOF 2. BA (RWZ)". Diese Flächen sollen nun einer geordneten Bebau-
ung zugeführt werden. Um ein transparentes und nachvollziehbares Vergabeverfahren zu gewährleis-
ten, soll die Veräußerung nach einem klar definierten Verfahren erfolgen.
Die Grundstücke befinden sich in einem Mischgebiet, das sowohl für Wohn- als auch für gewerbliche
Nutzung vorgesehen ist. Entsprechend der städtebaulichen Zielsetzung der Ortsgemeinde soll insbe-
sondere die Ansiedlung von Gewerbebetrieben gefördert werden, um die lokale Wirtschaft zu stärken
und Arbeitsplätze vor Ort zu schaffen und die Mindestquote von 30% - 40% einzuhalten.
Der festgesetzte Mindestpreis von 430 €/m² berücksichtigt die aktuellen Marktpreise sowie die bereits
getätigten und noch zu tätigenden Erschließungsaufwendungen. Die Baupflicht von 5 Jahren soll si-
cherstellen, dass die Grundstücke zeitnah bebaut werden und nicht als Spekulationsobjekte dienen.
Die Vergabe soll wie folgt ablaufen:
Publikation der Vergabekriterien im Nachrichtenblatt "Rhein-Selz Aktuell", auf der Homepage der Orts-
gemeinde sowie auf der Homepage der Verbandsgemeinde Rhein-Selz.
Die Interessensbekundungen sind bis zum 31.05. schriftlich oder elektronisch (inkl. Angabe der Nut-
zungsabsicht: Wohnen, Gewerbe, Mischnutzung) einzureichen.
Im Anschluss erfolgt die formelle Prüfung der eingegangenen Bewerbungen auf Vollständigkeit.
Der Gemeinderat trifft die abschließende Entscheidung über die Zuteilung der Grundstücke an die aus-
gewählten Bewerber auf Basis der festgelegten Kriterien.
Text aus PDF extrahiert