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Hinterm Bahnhof - 2. BA (RWZ) 1. Änderung hier: Vergabevorschlag für Grundstücksverkauf

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TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Rhein-Selz
Datum2026-04-16
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Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz Oppenheim, den 31.03.2026 Fachbereich: Bauen und Umwelt Aktenzeichen: Vorlage: 060/2026/0030 Besc h l u ssvor l age Sitzungstag TOP Status Abst. Abst. Abst. ja nein Enth. Gemeinderat Undenheim 16.04.2026 2 Öff. Hinterm Bahnhof - 2. BA (RWZ) 1. Änderung hier: Vergabevorschlag für Grundstücksverkauf Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Baugrundstücke im Plangebiet "HINTERM BAHNHOF 2. BA (RWZ)" wie nachfolgend beschrieben: Das Vergabeverfahren wird öffentlich ausgeschrieben, so- dass Kaufinteressenten bis zum 31. Mai ihre Bewerbungen unter verbindlicher Angabe eines Mindest- gebot in Höhe von 430€/ qm und der geplanten Nutzungsabsicht (Wohnen, Gewerbe oder Mischnut- zung) einreichen müssen. Nach einer formellen Prüfung der eingegangenen Unterlagen durch die Verwaltung trifft der Gemein- derat die abschließende Vergabeentscheidung. Bei finanziellen Auswirkungen: Buchungsstelle: Die Mittel stehen haushaltsrechtlich in Höhe von € zur Verfügung. Die Genehmigung bei Abweichung vom Einzelzweck erforderlich. Bei gegenseitiger oder einseitiger Deckungsfähigkeit; Deckung erfolgt aus Buchungsstelle: Die Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben gemäß § 100 GemO in Höhe von : € wird erteilt. Schriftlicher Antrag ist beigefügt. Finanzielle Auswirkungen geprüft: vorstehende Angaben zutreffend vorstehende Angaben nicht zutreffend (Duttenhöfer) Haushaltsachbearbeiterin Seite 2 Im Auftrag Im Auftrag (Ebling) (Livingston) (Wagner) () Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Beigeordnete Sachdarstellung der Verwaltung: Die Ortsgemeinde Undenheim verfügt über Grundstücke im Geltungsbereich des rechtskräftigen Be- bauungsplans "HINTERM BAHNHOF 2. BA (RWZ)". Diese Flächen sollen nun einer geordneten Bebau- ung zugeführt werden. Um ein transparentes und nachvollziehbares Vergabeverfahren zu gewährleis- ten, soll die Veräußerung nach einem klar definierten Verfahren erfolgen. Die Grundstücke befinden sich in einem Mischgebiet, das sowohl für Wohn- als auch für gewerbliche Nutzung vorgesehen ist. Entsprechend der städtebaulichen Zielsetzung der Ortsgemeinde soll insbe- sondere die Ansiedlung von Gewerbebetrieben gefördert werden, um die lokale Wirtschaft zu stärken und Arbeitsplätze vor Ort zu schaffen und die Mindestquote von 30% - 40% einzuhalten. Der festgesetzte Mindestpreis von 430 €/m² berücksichtigt die aktuellen Marktpreise sowie die bereits getätigten und noch zu tätigenden Erschließungsaufwendungen. Die Baupflicht von 5 Jahren soll si- cherstellen, dass die Grundstücke zeitnah bebaut werden und nicht als Spekulationsobjekte dienen. Die Vergabe soll wie folgt ablaufen: Publikation der Vergabekriterien im Nachrichtenblatt "Rhein-Selz Aktuell", auf der Homepage der Orts- gemeinde sowie auf der Homepage der Verbandsgemeinde Rhein-Selz. Die Interessensbekundungen sind bis zum 31.05. schriftlich oder elektronisch (inkl. Angabe der Nut- zungsabsicht: Wohnen, Gewerbe, Mischnutzung) einzureichen. Im Anschluss erfolgt die formelle Prüfung der eingegangenen Bewerbungen auf Vollständigkeit. Der Gemeinderat trifft die abschließende Entscheidung über die Zuteilung der Grundstücke an die aus- gewählten Bewerber auf Basis der festgelegten Kriterien.

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