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Beschluss über die Antragsstellung und Teilnahme am Förderantrag Interkommunale Zusammenarbeit - Beauftragung eines hydraulisch-ökologischen integrierten Gutachtens mit Ausbau-, Pflege- und Unterhaltungskonzept für die Gewässer III. Ordnung

Abgelehnt
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Rhein-Selz
Datum2026-03-12
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Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz Oppenheim, den 27.02.2026 Fachbereich: Bauen und Umwelt Aktenzeichen: Vorlage: 064/2026/0004 Besc h l u ssvor l age Sitzungstag TOP Status Abst. Abst. Abst. ja nein Enth. Beschluss über die Antragsstellung und Teilnahme am Förderantrag Interkommunale Zu- sammenarbeit - Beauftragung eines hydraulisch-ökologischen integrierten Gutachtens mit Ausbau-, Pflege- und Unterhaltungskonzept für die Gewässer III. Ordnung Beschlussvorschlag: 1. Der Ortsgemeinderat beschließt die Beteiligung der interkommunalen Zusammenarbeit zur Beauftragung eines hydraulisch-ökologischen integrierten Gutachtens mit Ausbau-, Pflege- und Unterhaltungskonzept für die Gewässer III. Ordnung im Rahmen des IKZ-Förder- programmes für die Verbandsgemeinde Bodenheim und die Verbandsgemeinde Rhein-Selz mit den jeweils dazugehörigen Ortsgemeinden und Städten sowie den Gewässerzweckver- band Flügelbach-Kinsbach. 2. Der Ortsgemeinderat nimmt die Zusammenarbeit in der Beantragung zur Kenntnis und stimmt dem Abschluss der vorliegenden Vereinbarung (öffentlich-rechtlicher Vertragsmus- ter, s. Anlage) zur rechtlichen Regelung der Zusammenarbeit sowie des internen Mittelaus- gleichs zu und ermächtigt den Bürgermeister diese zu unterzeichnen. 3. Der Ortsgemeinderat legitimiert die Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim, stellver- tretend für den Kooperationsverbund Erklärungen etc. abgeben zu können und als zentrale Ansprechpartnerin für das Förderverfahren alle notwendigen Handlungen gegenüber der Be- willigungsbehörde (Antragstellung, Verwendungsnachweisführung etc.) vorzunehmen. 4. Vorbehaltlich des Zustandekommens der unter Punkt 2 genannten Vereinbarung ermäch- tigt der Verbandsgemeinderat die Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim, im Rahmen dieser Kooperation die Leistung inkl. Vergabe im vergaberechtlich zulässigen Vergabeverfah- ren auszuschreiben und im Anschluss an die Angebotsprüfung nach vorheriger Abstimmung an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Seite 2 Bei finanziellen Auswirkungen: keine Die Mittel stehen haushaltsrechtlich in Höhe von € zur Verfügung. Die Genehmigung bei Abweichung vom Einzelzweck erforderlich. Bei gegenseitiger oder einseitiger Deckungsfähigkeit; Deckung erfolgt aus Buchungsstelle: Die Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben gemäß § 100 GemO in Höhe von : € wird erteilt. Schriftlicher Antrag ist beigefügt. Finanzielle Auswirkungen geprüft: vorstehende Angaben zutreffend vorstehende Angaben nicht zutreffend (Sigmund) Haushaltsachbearbeiter Im Auftrag Im Auftrag (Borngässer) (Livingston) (Tietze) (Groth) Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Beigeordneter Bürgermeister Sachdarstellung der Verwaltung: Auszug aus der Beschlussvorlage der Verbandsgemeinde Bodenheim: (s. Ö 4.2 auf https://sessionnet.owl-it.de/bodenheim/bi/si0057.asp?__ksinr=16491): Am 30.01.2026 ging bei der Verbandsgemeindeverwaltung (VGV) ein Antrag der im Ver- bandsgemeinderat vertretenen Fraktionen / Ratsmitglieder der CDU, FWG und FDP ein, der das Aufsetzen eines Projektes der interkommunalen Zusammenarbeit zur Erstellung eines hydraulisch-technisch und ökologisch integrierenden Gutachtens für die innerhalb der Ver- bandsgemeinde Bodenheim und Rhein-Selz liegenden Gewässer- und Grabensysteme bein- haltete. Da das Land RLP mit Schreiben vom 26.01.2026 die erste Vorlagefrist für Pilotan- träge einschl. der sie stützenden Ratsbeschlüsse bei der ADD auf den 15.03.2026 festgelegt hat, ist Eile geboten. Daher hat die VGV unmittelbar den hier vorgestellten Konzeptantrag entworfen. Gefördert werden modellhafte IKZ-Projekte, mit denen Kommunen tragfähige Strukturen auf- bauen, Innovationen erproben und nachhaltige Lösungen entwickeln können. Bürgermeister Dr. Scheurer hat mit dem Ministerium des Innern und für Sport Rücksprache über die Eignung dieses IKZ-Antrages als Pilotantrag gehalten. Der IKZ Antrag ist derzeit der erste Antrag die- ser Art in RLP und eignet sich aktuell zum Pilotantrag. Die VGV Bodenheim könnte mit ihren unterschiedlichen Zuständigkeiten für Unterhaltung und Pflege der natürlichen und künstli- chen Gewässer III. Ordnung in fünf Ortsgemeinden und der Verbandsgemeinde auch alleine einen Antrag auf IKZ mit Erfüllung der Voraussetzungen von vier und mehr beteiligten Kom- munen sowie vertikaler Zusammenarbeit stellen. Die Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Bodenheim müssen ihre Beteiligung bis zur Antragsfrist, spätestens bis zur Bewilligung, per Ratsbeschluss bekunden. Da dem Bürgermeister interkommunale Zusammenarbeit als Seite 3 Verwaltungsgrundsatz besonders wichtig ist, erläuterte Bürgermeister Dr. Scheurer dem Bür- germeister der Verbandsgemeinde Rhein-Selz, M. Groth, das Vorhaben und stieß dort auf In- teresse. Es bedarf allerdings auch in der Verbandsgemeinde Rhein-Selz noch der Entscheidun- gen der zuständigen Gremien. Nach Landeswassergesetz ist die Verbandsgemeinde für Ausbau und Unterhaltung nur der natürlichen Gewässer III. Ordnung zuständig. Für künstliche Gewässer III. Ordnung sind die Eigentümer bzw. die zur Nutzung der Ufergrundstücke Berechtigten unterhaltungspflichtig. Insbesondere beim Schutz von Ortslagen vor Starkregen und Hochwasser stellen die künstli- chen Gewässer III. Ordnung auch gemarkungsübergreifend einen zentralen Bestandteil mo- derner Hochwasser- und Starkregenschutzkonzepte dar. Zu den regelmäßigen Ansprüchen an die Sicherheit ableitender wasserführender Systeme ge- hören neben der reinen Gewässerinstandhaltung auch mögliche Erweiterungen des Gewäs- sersystems um Retentionsflächen im Rahmen vermehrt auftretender Trockenperioden und berechtigte ökologische Anforderungen. Eine ökologisch sinnvolle Bearbeitung der hydraulisch funktionsfähigen Systeme kann durch- aus neben dem Erhalt der biologischen Vielfalt auch erosionshemmende Funktionen überneh- men. Kommunen stehen hierbei vor der Herausforderung, wirksame Schutzmaßnahmen bereitzu- stellen und gleichzeitig wirtschaftlich sowie ressourcenschonend zu handeln. Deshalb bean- tragt die Verbandsgemeinde Bodenheim als federführende Gebietskörperschaft nach Abspra- che mit den Ortsgemeinden, der Verbandsgemeinde Rhein-Selz die Förderung eines gemein- samen Gutachtens für ein hydraulisch-technisches und ökologisch-integrierendes Konzept zur Gewässer- und Grabenausbau/-pflege bis 15.03.2026. Die interkommunale Zusammenarbeit erfolgt auf Grundlage der kommunalrechtlichen Best- immungen des Landes Rheinland-Pfalz, insbesondere: • § 1 und § 12 Landesgesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) Rheinland- Pfalz • § 67 Gemeindeordnung (GemO) Rheinland-Pfalz sowie • haushaltsrechtlicher Vorschriften zur wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwen- dung. Die Beschlüsse sind bis zur Antragstellung, spätestens aber bis zur Bewilligung, vorzulegen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit sowie die Regelungen zur Kosten- verteilung und Kostenabwicklung werden innerhalb der ersten sechs Monate nach Bewilli- gung in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen allen Gebietskörperschaften geschlos- sen, die durch Ratsbeschluss ihre Beteiligung bekunden. Ein Vertragsentwurf ist dieser Be- schlussvorlage als Anlage beigefügt. Der Abschluss dieser Vereinbarung ist der Bewilligungs- behörde gegenüber unverzüglich anzuzeigen. Mit dem beantragten Vorhaben verfolgen die beiden gewässerunterhaltungspflichtigen Ver- bandsgemeinden Bodenheim und Rhein-Selz sowie ihre Ortsgemeinden einen präventiven, integrierten und zukunftsorientierten Ansatz, der Hochwasserschutz, Starkregenvorsorge, ökologische Gewässerunterhaltung und -entwicklung und interkommunale Zusammenarbeit miteinander verbindet. Seite 4 In der Verbandsgemeinde Rhein-Selz erstreckt sich ein rund 112 km langes Gewässer- und Grabensystem, aus künstlichen und natürlichen Gewässern III. Ordnung. Dieses System er- füllt eine zentrale Funktion für - den schadlosen Abfluss von Niederschlags- und Oberflächenwasser, - den zunehmenden Anspruch zum Schutz der Ortslagen vor Überflutung infolge von Starkregenereignissen, - die Ableitung und Retention von Wasser im Übergang zwischen Siedlungs-, Wein- bergs- und Landschaftsräumen, - die Lebensgrundlage für Süßwasserorganismen und - den natürlichen Klimaschutz und die Klimaanpassung. Zunehmende Starkregenereignisse, veränderte Abflussregime sowie historische Ausbaustan- dards führen jedoch dazu, dass die hydraulische Leistungsfähigkeit und ökologische Funktio- nalität des Systems nicht mehr flächendeckend den heutigen Anforderungen entsprechen. Ziel des beantragten Vorhabens ist die Erstellung eines hydraulisch-technisch und ökologisch integrierten Gutachtens, das - eine hydraulisch einwandfreie Abflusssituation im gesamten Grabensystem gewähr- leistet, - bestehende hydraulische Engstellen, Fehlprofile und Rückstaupotenziale identifiziert, - konzeptionelle, umsetzungsorientierte Lösungen für Ausbau, Rückbau oder Umge- staltung ableitet. Gleichzeitig soll das Gutachten eine ökologisch ausgerichtete Pflege- und Entwicklungskon- zeption beinhalten, die - den Artenschutz, insbesondere für Insekten, Amphibien und Niederungsarten be- rücksichtigt, - eine Ausmagerung der Böden zur Förderung standortgerechter Vegetation ermög- licht, - Pflegeintervalle und -methoden fachlich fundiert definiert. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Stärkung der Wasserretentionsfähigkeit der gesam- ten Gewässer- und Grabensysteme, insbesondere durch eine - temporäre Rückhaltewirkung in Gräben und Gewässern, - naturnahe Profilgestaltung, - verzögerte Abflussbildung bei Starkregenereignissen und - Anzahl von Renaturierungsmaßnahmen. Das Vorhaben wird interkommunal getragen, da das Grabensystem Gemeindegrenzen über- schreitet und nur in einer gemeinsamen Betrachtung von Verbandsgemeinden und Ortsge- meinden sowie Gewässerzweckverband fachlich sinnvoll bewertet und entwickelt werden kann. Die enge Zusammenarbeit gewährleistet eine abgestimmte Umsetzung, nachhaltige Unter- haltung und langfristige Akzeptanz der Maßnahmen. Der Ortsgemeinde entstehen durch die 100-%-ige IKZ-Förderung keine Kosten.

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