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Beteiligung an der Kommunalen Energie Rhein-Selz AöR (KERS) hier: Umlage für die Kosten der Betriebsführung

Abgelehnt
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Rhein-Selz
Datum2026-03-12
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Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz Oppenheim, den 22.01.2026 Fachbereich: Allg. Finanzen Aktenzeichen: Vorlage: 064/2026/0001 Besc h l u ssvor l age Sitzungstag TOP Status Abst. Abst. Abst. ja nein Enth. Gemeinderat Weinolsheim 12.03.2026 3 Öff. Beteiligung an der Kommunalen Energie Rhein-Selz AöR (KERS) hier: Umlage für die Kosten der Betriebsführung Beschlussvorschlag: Die Gemeinde erteilt die Zustimmung zur Leistung einer außerplanmäßigen Ausgabe gem. § 100 GemO für die Zahlung der Betriebskostenumlage an die KERS für das Jahr 2025 in Höhe von 2.000,00 € Bei finanziellen Auswirkungen: Buchungsstelle: 61150.541450 Die Mittel stehen haushaltsrechtlich in Höhe von € zur Verfügung. Die Genehmigung bei Abweichung vom Einzelzweck erforderlich. Bei gegenseitiger oder einseitiger Deckungsfähigkeit; Deckung erfolgt aus Buchungsstelle: Die Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben gemäß § 100 GemO in Höhe von : 2.000,00 € wird erteilt. Schriftlicher Antrag ist beigefügt. Finanzielle Auswirkungen geprüft: vorstehende Angaben zutreffend vorstehende Angaben nicht zutreffend (Sigmund) Haushaltsachbearbeiter Im Auftrag Im Auftrag (Werner) (Götz Braun) (Dr. Uwe Zink) (Groth) Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Vorstand KERS Bürgermeister Seite 2 Sachdarstellung der Verwaltung: Der Verwaltungsrat der KERS hat am 18.09.2025 den Wirtschaftsplan für das Jahr 2025 beschlossen. In dem Wirtschaftsplan ist festgesetzt, dass die darin bereit gestellten Ausgabenansätze durch die Zah- lung einer Betriebskostenumlage der Beteiligten Kommunen gedeckt werden. Da die KERS sich derzeit noch in einer Phase befindet in der noch keine anderen Geschäftseinnahmen aus Beteiligungen o.ä. zur Verfügung stehen, besteht keine andere Möglichkeit der Finanzierung. Die Festsetzung der Umlage erfolgt gem. § 3 Abs. II der Satzung der KERS. Bei den Aufwendungen handelt es sich ausschließlich um Verwaltungs-/Betriebskosten. Da in den Haushaltsplänen für das Jahr 2025 der beteiligten Kommunen in der VG Rhein-Selz bisher keine Umlagezahlungen eingeplant waren, ist die Zustimmung gem. $ 100 GemO erforderlich.

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