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Beteiligung an der Kommunalen Energie Rhein-Selz AöR (KERS) hier: Umlage für die Kosten der Betriebsführung
Abgelehnt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Rhein-Selz |
| Datum | 2026-03-12 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeindeverwaltung
Rhein-Selz Oppenheim, den 22.01.2026
Fachbereich: Allg. Finanzen
Aktenzeichen:
Vorlage: 064/2026/0001
Besc h l u ssvor l age
Sitzungstag TOP Status Abst. Abst. Abst.
ja nein Enth.
Gemeinderat Weinolsheim 12.03.2026 3 Öff.
Beteiligung an der Kommunalen Energie Rhein-Selz AöR (KERS)
hier: Umlage für die Kosten der Betriebsführung
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde erteilt die Zustimmung zur Leistung einer außerplanmäßigen Ausgabe
gem. § 100 GemO für die Zahlung der Betriebskostenumlage an die KERS für das Jahr 2025 in Höhe von
2.000,00 €
Bei finanziellen Auswirkungen: Buchungsstelle: 61150.541450
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich in Höhe von € zur Verfügung.
Die Genehmigung bei Abweichung vom Einzelzweck erforderlich.
Bei gegenseitiger oder einseitiger Deckungsfähigkeit; Deckung erfolgt aus
Buchungsstelle:
Die Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben gemäß § 100
GemO in Höhe von : 2.000,00 € wird erteilt.
Schriftlicher Antrag ist beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen geprüft:
vorstehende Angaben zutreffend
vorstehende Angaben nicht zutreffend
(Sigmund)
Haushaltsachbearbeiter
Im Auftrag Im Auftrag
(Werner) (Götz Braun) (Dr. Uwe Zink) (Groth)
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Vorstand KERS Bürgermeister
Seite 2
Sachdarstellung der Verwaltung:
Der Verwaltungsrat der KERS hat am 18.09.2025 den Wirtschaftsplan für das Jahr 2025 beschlossen.
In dem Wirtschaftsplan ist festgesetzt, dass die darin bereit gestellten Ausgabenansätze durch die Zah-
lung einer Betriebskostenumlage der Beteiligten Kommunen gedeckt werden.
Da die KERS sich derzeit noch in einer Phase befindet in der noch keine anderen Geschäftseinnahmen
aus Beteiligungen o.ä. zur Verfügung stehen, besteht keine andere Möglichkeit der Finanzierung.
Die Festsetzung der Umlage erfolgt gem. § 3 Abs. II der Satzung der KERS.
Bei den Aufwendungen handelt es sich ausschließlich um Verwaltungs-/Betriebskosten.
Da in den Haushaltsplänen für das Jahr 2025 der beteiligten Kommunen in der VG Rhein-Selz bisher
keine Umlagezahlungen eingeplant waren, ist die Zustimmung gem. $ 100 GemO erforderlich.
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