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Bebauungsplan "Am Odernheimer Weg II" A) Beauftragung Planungsbüro B) Grundsatzbeschluss zur privaten Erschließung C) Überplanmäßige Ausgabe
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Rhein-Selz |
| Datum | 2026-02-25 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeindeverwaltung
Rhein-Selz Oppenheim, den 26.11.2025
Fachbereich: Bauen und Umwelt
Aktenzeichen:
Vorlage: 201/2025/0034
Besc h l u ssvor l age
Sitzungstag TOP Status Abst. Abst. Abst.
ja nein Enth.
Gemeinderat Dorn-Dürkheim 04.12.2025 9 Öff.
Gemeinderat Dorn-Dürkheim 25.02.2026 9 Öff.
Bebauungsplan "Am Odernheimer Weg II"
A) Beauftragung Planungsbüro
B) Grundsatzbeschluss zur privaten Erschließung
C) Überplanmäßige Ausgabe
Beschlussvorschlag:
A) Der Gemeinderat beauftragt das Planungsbüro WVE aus Kaiserslautern gemäß dem vorlie-
genden Angebot vom 25.11.2025 zum Preis von 21.563,10 € netto bzw. 25.600,09 € brutto
mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Am Odernheimer Weg II“
B) Der Gemeinderat trifft einen Grundsatzbeschluss zur privatrechtlichen Erschließung des Bau-
gebiets durch einen Erschließungsträger.
C) Der Gemeinderat beschließt die Leistung der überplanmäßigen Ausgabe gemäß § 100 GemO
in Höhe von 25.600,09 €.
Bei finanziellen Auswirkungen: Buchungsstelle: 51110-09600-36-14
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich in Höhe von 0,00 € zur Verfügung.
Die Genehmigung bei Abweichung vom Einzelzweck erforderlich.
Bei gegenseitiger oder einseitiger Deckungsfähigkeit; Deckung erfolgt aus
Buchungsstelle:
Die Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben gemäß § 100
GemO in Höhe von : 25.600,09 € wird erteilt.
Schriftlicher Antrag ist beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen geprüft:
vorstehende Angaben zutreffend
vorstehende Angaben nichtzutreffend
(Sigmund)
Haushaltsachbearbeiter
Seite 2
Im Auftrag Im Auftrag
(Rech) (Livingston) (Wagner) (Groth)
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Beigeordnete Bürgermeister
Sachdarstellung der Verwaltung:
Die Ortsgemeinde wird in gleicher Sitzung über die Aufstellung des Bebauungsplans „Am Odernheimer
Weg II“ beraten und ggf. den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan zur Erweiterung des Neu-
baugebiets Am Odernheimer Weg treffen.
Das Planungsbüro WVE in Kaiserslautern hat bereits den ersten Teil des Baugebiets als Planungsbüro
und Erschließungsträger betreut und sich dabei als leistungsfähiger Partner der Ortsgemeinde erwie-
sen. Um zeitnah in das Bebauungsplanverfahren einsteigen zu können bietet es sich an, in gleicher
Sitzung den Auftrag an das Planungsbüro zu vergeben.
Aufgrund der guten Erfahrungen im ersten Bauabschnitt soll auch das Plangebiet des Bebauungsplans
„Am Odernheimer Weg II“ durch einen privaten Erschließungsträger erschlossen werden.
Anlage:
1_Angebot vom 26.11.2025
Text aus PDF extrahiert