Startseite › Verbandsgemeinde Rhein-Selz › Antrag
Bauleitplanung der Verbandsgemeinde Rhein-Selz/ 3. Änderung des Flächennutzungsplanes 2030 (Jordan's Untermühle); Frist: 13.03.2026 Hier: Beteiligung der Gemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Rhein-Selz |
| Datum | 2026-02-25 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeindeverwaltung
Rhein-Selz Oppenheim, den 02.02.2026
Fachbereich: Bauen und Umwelt
Aktenzeichen: 001/610-12/201 3. Änd FNP2030
Vorlage: 201/2026/0003
Besc h l u ssvor l age
Sitzungstag TOP Status Abst. Abst. Abst.
ja nein Enth.
Gemeinderat Dorn-Dürkheim 25.02.2026 8 Öff.
Bauleitplanung der Verbandsgemeinde Rhein-Selz/ 3. Änderung des Flächennutzungspla-
nes 2030 (Jordan's Untermühle);
Frist: 13.03.2026
Hier: Beteiligung der Gemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an
der Bauleitplanung gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat hat die Planunterlagen zum Bauleitplanverfahren „3. Änderung des Flä-
chennutzungsplans 2030 (Jordan’s Untermühle)“ im Verfahren der frühzeitigen Unterrichtung
(§ 4 Abs. 1BauGB) zur Kenntnis genommen, sie beraten und fasst folgenden Beschluss.
A)
Der Gemeinderat beschließt die Billigung des Bauleitplanvorentwurfes und seiner Anlagen in
der vorliegenden Fassung. Belange des Umweltschutzes im Rahmen der Erstellung des Um-
weltberichtes gem. § 2 Abs. 4 BauGB werden nicht erhoben.
B)
Der Gemeinderat beschließt folgende Anregungen, Hinweise und Bedenken vorzutragen.
Nachfolgend aufgeführte Belange des Umweltschutzes im Rahmen der Erstellung des Um-
weltberichtes gem. § 2 Abs. 4 BauGB sollen mit untersucht werden.
(Diese sind in die Sitzungsniederschrift aufzunehmen).
Bei finanziellen Auswirkungen: Buchungsstelle:
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich in Höhe von € zur Verfügung.
Die Genehmigung bei Abweichung vom Einzelzweck erforderlich.
Bei gegenseitiger oder einseitiger Deckungsfähigkeit; Deckung erfolgt aus
Buchungsstelle:
Die Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben gemäß § 100
GemO in Höhe von : € wird erteilt.
Schriftlicher Antrag ist beigefügt.
Seite 2
Finanzielle Auswirkungen geprüft:
vorstehende Angaben zutreffend
vorstehende Angaben nicht zutreffend
(Name)
Haushaltsachbearbeiter/in
Im Auftrag Im Auftrag
(Starck) (Livingston) (Wagner) (Groth)
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Beigeordnete Bürgermeister
Sachdarstellung der Verwaltung:
Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Rhein-Selz hat in seiner Sitzung
am 12.04.2021 den Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Flächennutzungs-
plans 2030 für den Bereich Jordan’s Untermühle in der Ortsgemeinde Köngernheim
mit Begründung gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde 28.01.2026 gemäß § 2
Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Ziel der Planung ist die Zukunftsfähigkeit des bestehenden Betriebes zu gewährleisten, beste-
hende Arbeitsplätze zu sichern und neue Arbeitsplätze zu schaffen, soll das bisher nicht mit
einem Bebauungsplan überplante Teil des Hotels planungsrechtlich gesichert werden sowie
eine Erweiterung des Hotelgeländes um eine Fläche für Ferienhäuser samt Wasserflächen
und eine Fläche für ein Lagergebäude erweitert werden. Hierzu sollen der Nutzung entspre-
chende Sondergebietsflächen ausgewiesen werden.
Die 3. Änderung des Flächennutzungsplans 2030 wird im Parallelverfahren mit dem Bebau-
ungsplan Jordan’s Untermühle – Nordteil der Ortsgemeinde Köngernheim durchgeführt.
Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Rhein-Selz hat in seiner Sitzung
am 04.12.2025 den Vorentwurf zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans 2030 ge-
billigt und die Verwaltung beauftragt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem.
§ 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ge-
mäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Als Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 wird mit Planvorentwurf und Begrün-
dung unterrichtet und um Abgabe einer Äußerung, auch im Hinblick auf den erforder-
lichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ge-
beten.
Anlage: Planteil mit Begründung
Text aus PDF extrahiert