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Antrag CDU; Überprüfung der Hebesätze Grundsteuer / Möglichkeit unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Gewerbeimmobilien / Aufschlüsselung der Grundsteuer 2024-2025
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach |
| Datum | 2026-06-17 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
CDU
-Fraktion des Gemeinderats Kurtscheid
Ortsgemeinde Kurtscheid
Frau Melanie Anhäuser
Im Weidenbruch
56581 Kurtscheid
Kurtscheid, 27.05.2026
Antrag zur Überprüfung der Hebesätze bei der Grundsteuer / Möglichkeit
unterschiedlicher Hebesätze für Wohnimmobilien und Gewerbeimmobilien /
Aufschlüsselung der Grundsteuer 2024–2026
Sehr geehrter Frau Anhäuser,
sehr geehrte Gemeindevertreter/innen,
in der 3. Sitzung des Ortsgemeinderates am 06.11.2024 hat der Gemeinderat Kurtscheid im
Rahmen der Neuregelung der Grundsteuer den Hebesatz für die die Grundsteuer B ab dem
01.01.2025 von 465 % auf 630 % auf erhöht. Es wurde besprochen die weiteren
Entwicklungen zu beobachten, da die neue Ermittlungslogik Gewerbeimmobilien entlastet
und Wohnimmobilien belastet.
Im Februar 2025 hat das Land Rheinland-Pfalz den Kommunen grundsätzlich die Möglichkeit
eingeräumt, gesplittete Hebesätze bei der Grundsteuer B einzuführen. Bis zum 30. Juni 2025
konnten die Kommunen diese Hebesätze sogar rückwirkend zum 1. Januar 2025 festlegen.
Diese Möglichkeit wurde bisher für die Gemeinde Kurtscheid nicht in Anspruch genommen.
Auch für 2026 wurde die Splittung der Hebesätze bisher nicht geprüft.
Hiermit stellen wir den folgenden Antrag
1. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, bei der Verbandsgemeinde
Rengsdorf-Waldbreitbach anzufragen, ob die Gemeinde Kurtscheid die Möglichkeit
hat unterschiedliche Hebesätze für
o Wohngrundstücke und
o Gewerbegrundstücke
bei der Grundsteuer festzulegen.
2. Als Grundlage für eine weitergehende Diskussion im Gemeinderat soll außerdem bei
der Verbandsgemeinde eine Aufschlüsselung des Grundsteueraufkommens der
Jahre 2023 bis 2026 jeweils getrennt nach Wohngrundstücken und
Gewerbegrundstücken angefragt werden.
1
Begründung
Für die zukünftige Haushaltsplanung ist es notwendig zu wissen, wie sich die Grundsteuer
auf private und gewerbliche Steuerpflichtige verteilt hat. Auf Basis dieser Daten kann eine
Simulation der Hebesätze erstellt werden. Anhand dieser kann der Gemeinderat prüfen, ob
eine differenzierte Hebesatzgestaltung sinnvoll wäre.
Weiteres Vorgehen
Sollte die Verbandsgemeinde bestätigen, dass unterschiedliche Hebesätze zulässig sind,
wird die Bürgermeisterin gebeten, die Aufschlüsselung gemäß Punkt (2) dem Gemeinderat
bis zum 30.07.2026 vorzulegen. Es soll geprüft werden, ob eine Splittung des Hebesatzes
unter Berücksichtigung einer moderaten Belastung der Unternehmen für den Haushalt 2027
sinnvoll sein könnte. In der geplanten Sitzung des Gemeinderates am 16.09.2026 kann dann
gegebenenfalls über eine Änderung der Hebesätze abschließend beraten werden, so dass
diese für das 2027 berücksichtigt werden können.
Mit der Bitte um Beschlussfassung verbleiben wir mit freundlichen Grüßen
Die CDU-Fraktion im Gemeinderat Kurtscheid
Martin Schäfer Klaus Rams Horst Ewenz
Fraktionsvorsitzender
Kerstin Schönenbach Petra Schäfer Tanja Becker
Frank Wittlich
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