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Antrag CDU; Überprüfung der Hebesätze Grundsteuer / Möglichkeit unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Gewerbeimmobilien / Aufschlüsselung der Grundsteuer 2024-2025

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach
Datum2026-06-17
DatenstufeNur Dokumente
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CDU -Fraktion des Gemeinderats Kurtscheid Ortsgemeinde Kurtscheid Frau Melanie Anhäuser Im Weidenbruch 56581 Kurtscheid Kurtscheid, 27.05.2026 Antrag zur Überprüfung der Hebesätze bei der Grundsteuer / Möglichkeit unterschiedlicher Hebesätze für Wohnimmobilien und Gewerbeimmobilien / Aufschlüsselung der Grundsteuer 2024–2026 Sehr geehrter Frau Anhäuser, sehr geehrte Gemeindevertreter/innen, in der 3. Sitzung des Ortsgemeinderates am 06.11.2024 hat der Gemeinderat Kurtscheid im Rahmen der Neuregelung der Grundsteuer den Hebesatz für die die Grundsteuer B ab dem 01.01.2025 von 465 % auf 630 % auf erhöht. Es wurde besprochen die weiteren Entwicklungen zu beobachten, da die neue Ermittlungslogik Gewerbeimmobilien entlastet und Wohnimmobilien belastet. Im Februar 2025 hat das Land Rheinland-Pfalz den Kommunen grundsätzlich die Möglichkeit eingeräumt, gesplittete Hebesätze bei der Grundsteuer B einzuführen. Bis zum 30. Juni 2025 konnten die Kommunen diese Hebesätze sogar rückwirkend zum 1. Januar 2025 festlegen. Diese Möglichkeit wurde bisher für die Gemeinde Kurtscheid nicht in Anspruch genommen. Auch für 2026 wurde die Splittung der Hebesätze bisher nicht geprüft. Hiermit stellen wir den folgenden Antrag 1. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, bei der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach anzufragen, ob die Gemeinde Kurtscheid die Möglichkeit hat unterschiedliche Hebesätze für o Wohngrundstücke und o Gewerbegrundstücke bei der Grundsteuer festzulegen. 2. Als Grundlage für eine weitergehende Diskussion im Gemeinderat soll außerdem bei der Verbandsgemeinde eine Aufschlüsselung des Grundsteueraufkommens der Jahre 2023 bis 2026 jeweils getrennt nach Wohngrundstücken und Gewerbegrundstücken angefragt werden. 1 Begründung Für die zukünftige Haushaltsplanung ist es notwendig zu wissen, wie sich die Grundsteuer auf private und gewerbliche Steuerpflichtige verteilt hat. Auf Basis dieser Daten kann eine Simulation der Hebesätze erstellt werden. Anhand dieser kann der Gemeinderat prüfen, ob eine differenzierte Hebesatzgestaltung sinnvoll wäre. Weiteres Vorgehen Sollte die Verbandsgemeinde bestätigen, dass unterschiedliche Hebesätze zulässig sind, wird die Bürgermeisterin gebeten, die Aufschlüsselung gemäß Punkt (2) dem Gemeinderat bis zum 30.07.2026 vorzulegen. Es soll geprüft werden, ob eine Splittung des Hebesatzes unter Berücksichtigung einer moderaten Belastung der Unternehmen für den Haushalt 2027 sinnvoll sein könnte. In der geplanten Sitzung des Gemeinderates am 16.09.2026 kann dann gegebenenfalls über eine Änderung der Hebesätze abschließend beraten werden, so dass diese für das 2027 berücksichtigt werden können. Mit der Bitte um Beschlussfassung verbleiben wir mit freundlichen Grüßen Die CDU-Fraktion im Gemeinderat Kurtscheid Martin Schäfer Klaus Rams Horst Ewenz Fraktionsvorsitzender Kerstin Schönenbach Petra Schäfer Tanja Becker Frank Wittlich 2

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