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Antrag CDU; Attraktivierung des Friedhofs und zur Änderung der Friedhofssatzung
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach |
| Datum | 2026-06-17 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
CDU
-Fraktion des Gemeinderats Kurtscheid
Ortsgemeinde Kurtscheid
Frau Melanie Anhäuser
Im Weidenbruch
56581 Kurtscheid
Kurtscheid, 28.05.2026
Friedhofsanlage Kurtscheid – Antrag zur Aktualisierung der Friedhofssatzung sowie
zur Überplanung der Grabstättenplanung
Sehr geehrter Frau Anhäuser,
sehr geehrte Gemeindevertreter/innen,
wie in den Haushaltsvorbesprechungen für das Haushaltsjahr 2026 besprochen, möchten wir
aufgrund der neuen Bestattungsmöglichkeiten im Land Rheinland-Pfalz unseren
gemeindeeigenen Friedhof nicht nur ertüchtigen, sondern durch eine Überarbeitung der
Friedhofssatzung auch auf die sich veränderten Bedürfnisse unserer Bürger und
Bürgerinnen anpassen.
Das gemeinsame Ziel sollte es sein, unseren Friedhof auch in Zukunft als einen spirituellen
und besinnlichen Ort für die letzte Ruhestätte der Angehörigen anzubieten, damit eine
nachhaltige Bewirtschaftung auch in den nächsten Jahren möglich ist.
Wir sehen hier aktuell 2 Aufgabenfelder – ergänzt um die ersten Beispiele & Ideen:
I.) Aktueller Friedhof – grundsätzliche Überprüfung der Aktualität der Satzung
sowie der Zustand der Ein-/Errichtungen wie Gebäude, Wege (Stolperfallen)
und Umzäunungen:
a. Öffnungszeiten & Friedhofsordnung Aushang an jedem Eingang (z.B.
Fotografierverbot…)
b. „Fotografieren“ nach DSGVO grundsätzlich enger fassen und nicht nur für
„gewerbliche“ Nutzung §5, Punkt i)
c. §7, Punkt 5) „Zwangsbeisetzung“ nach 2 Monten Einäscherung???
d. §8, Punkt 1, 2. Satz: „…Särge dürfen nicht schwer verrottbar sein wie ist es
mit Urnen?
e. §8, Punkt 2) „Länge der Särge“ grundsätzlich von 2 m auf 2,2m erhöhen???
(weniger Sonderausnahmen)
1
f. §10 Ruhezeit
i. Es wird hier nicht explizit unterschieden, was Ruhezeit und was
Nutzungszeit ist…
ii. Ist die „Nutzungszeit“ bei Urnen auch 20 Jahre wie die Ruhezeit oder
gilt das Nutzungsrecht 40 Jahre? wenn ja, dann wäre ggfs. hier eine
Option das Nutzungsrecht an einem Urnengrab auf 20 Jahre zu setzen
mit der Option direkt auf 40 Jahre zu verlängern (je nach Alter der
Angehörigen sinnvoll, als pauschal 40 Jahre die Fläche zu blockieren.
g. § 14 Wahlgrabstätten, Punt 5 Regelung Nutzungsrecht nach Ableben des
Nutzungsberechtigten eingetragene Lebensgemeinschaft (?)
h. Usw.
II.) Anpassungen der Möglichkeiten der verschiedenen Beisetzungsformen in
Grabstätten sowie die Gestaltung des Friedhofs:
a. Kerzenautomat (nur Kartenzahlung)
b. „Urnenwand“ als Alternative zu dem Urnengrab:
i. Z.B. im Vorraum der Trauerhalle
c. Zur Satzung / Möglichkeiten
i. § 7, Punkt 6: „In jedem Sarg dar nur eine Leiche bestattet werden. Es
ist jedoch gestattet, eine Mutter / einen Vater mit ihrem / mit seinem
nicht über 1 Jahr alten Kind in einem Sarg zu bestatten.“
ii. Ergänzung um Einäscherung…wobei ggfs. hier das maximale Alter auf
18 bzw. Volljährigkeit erweitert werden könnte (zu prüfen). Eine
besondere Voraussetzung sollte jedoch vorliegen. Z.B.: gemeinsames
Verunfallen…
iii. § 13 Reihengrabstätten…§ 13a; §13b
1. § 13, Punkt 3 „In jeder Reihengrabstätte darf – außer in den
Fällen des § 7 Abs. 5 – nur eine Leiche bestattet werden“.
iv. Aufnahme „Umwandlung“ in eine gemischte Grabstätte (§13 a), wenn
ein Haustier (zu definieren, wie z.B. Hund / Katze, nicht Hamster…) als
„Hausgrabstätte“
1. Mindestens X Jahre verbleibende Ruhezeit
2. Eintritt bis max. X Jahre nach Tot (z.B. 3 Jahre)
v. §13b, Punkt 5 „Eine Umwandlung einer Rasengrabstätte in eine
gemischte Grabstätte ist nicht möglich“ Warum nicht?
vi. GRUNDSÄTZLICH:
1. „Reservierungsmöglichkeit“ für Ehepaare & eingetragene
Lebensgemeinschaften sich den „Platz daneben“ für X Jahre
(z.B. 15 Jahre) gegen Gebühr zu reservieren.
2. Neben der „Integration“ von Haustieren bei Urnenbestattungen
(keine Erdbestattungen) ggfs. einen separaten Teil des
Friedhofes für Tierbestattungen. Z.B. eine Wiese, wo die Asche
verstreut werden kann (minimaler Platzverbrauch)
3. „Überprüfung“ Belegungsplanung alter Friedhof, bevor der
neue mehr in Anspruch genommen wird
4. „Kleine Friedwald Lösung“…bestehende Freiflächen bereits
jetzt umwidmen, um „Friedbäume“ zu pflanzen / errichten. Es
kann hier jedoch kein „Familienbaum“ erworben werden,
sondern nur als „Sammelbaum“
5. Errichtung eines „Brunnen“ als „Lebensquelle“ im spirituellen
Sinn… ggfs. mit Andachtsmöglichkeit / Bank / Lichterwand
etc…
2
Beispielhafte Neuordnung:
Beispiel Brunnen – der sollte jedoch aus Basalt sein, kleiner und mit einer Überdachung aus
Holz & Schiefer
Beide Aufgabenfelder werden final in der neue Friedhofssatzung münden und im Anschluss
daran wird sich eine Aufgabenliste mit den einzelnen Projekten / Themen / Arbeitspaketen
ableiten lassen.
3
Das neue Bestattungsgesetz ist sei September 2025 in Rheinland-Pfalz in Kraft. Damit wir
unseren Friedhof weiterhin als attraktive Bestattungsfläche anbieten können, müssen wir
umgehend aktiv werden.
Daher beantragen wir die Zusammenstellung einer Arbeitsgruppe, bestehend aus 50%
Mitgliedern des Dorfpflegeausschusses und 50% aus Ratsmitgliedern gem. der
Gewichtung der Fraktionen im Rat. Die maximale Personenzahl sollte 10 betragen.
Die Arbeitsgruppe sollte sich bis zur nächsten Ratssitzung zusammengefunden haben und
einen ersten Fahrplan präsentieren. Ziel sollte es sein, im Rahmen der letzten Ratssitzung
im Jahr 2026 eine neue Satzung zu haben, die ab dem 01.01.2027 gültig ist.
Die ggfs. notwendigen baulichen Veränderungen können zu einem späteren Zeitpunkt
erfolgen.
Mit der Bitte um Beschlussfassung verbleiben wir mit freundlichen Grüßen
Die CDU-Fraktion im Gemeinderat Kurtscheid
Martin Schäfer Klaus Rams Helmut Ewenz
Fraktionsvorsitzender
Kerstin Schönenbach Petra Schäfer Tanja Becker
Frank Wittlich
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