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Antrag CDU; Attraktivierung des Friedhofs und zur Änderung der Friedhofssatzung

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach
Datum2026-06-17
DatenstufeNur Dokumente
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CDU -Fraktion des Gemeinderats Kurtscheid Ortsgemeinde Kurtscheid Frau Melanie Anhäuser Im Weidenbruch 56581 Kurtscheid Kurtscheid, 28.05.2026 Friedhofsanlage Kurtscheid – Antrag zur Aktualisierung der Friedhofssatzung sowie zur Überplanung der Grabstättenplanung Sehr geehrter Frau Anhäuser, sehr geehrte Gemeindevertreter/innen, wie in den Haushaltsvorbesprechungen für das Haushaltsjahr 2026 besprochen, möchten wir aufgrund der neuen Bestattungsmöglichkeiten im Land Rheinland-Pfalz unseren gemeindeeigenen Friedhof nicht nur ertüchtigen, sondern durch eine Überarbeitung der Friedhofssatzung auch auf die sich veränderten Bedürfnisse unserer Bürger und Bürgerinnen anpassen. Das gemeinsame Ziel sollte es sein, unseren Friedhof auch in Zukunft als einen spirituellen und besinnlichen Ort für die letzte Ruhestätte der Angehörigen anzubieten, damit eine nachhaltige Bewirtschaftung auch in den nächsten Jahren möglich ist. Wir sehen hier aktuell 2 Aufgabenfelder – ergänzt um die ersten Beispiele & Ideen: I.) Aktueller Friedhof – grundsätzliche Überprüfung der Aktualität der Satzung sowie der Zustand der Ein-/Errichtungen wie Gebäude, Wege (Stolperfallen) und Umzäunungen: a. Öffnungszeiten & Friedhofsordnung Aushang an jedem Eingang (z.B. Fotografierverbot…) b. „Fotografieren“  nach DSGVO grundsätzlich enger fassen und nicht nur für „gewerbliche“ Nutzung §5, Punkt i) c. §7, Punkt 5) „Zwangsbeisetzung“ nach 2 Monten Einäscherung??? d. §8, Punkt 1, 2. Satz: „…Särge dürfen nicht schwer verrottbar sein  wie ist es mit Urnen? e. §8, Punkt 2) „Länge der Särge“ grundsätzlich von 2 m auf 2,2m erhöhen??? (weniger Sonderausnahmen) 1 f. §10 Ruhezeit i. Es wird hier nicht explizit unterschieden, was Ruhezeit und was Nutzungszeit ist… ii. Ist die „Nutzungszeit“ bei Urnen auch 20 Jahre wie die Ruhezeit oder gilt das Nutzungsrecht 40 Jahre? wenn ja, dann wäre ggfs. hier eine Option das Nutzungsrecht an einem Urnengrab auf 20 Jahre zu setzen mit der Option direkt auf 40 Jahre zu verlängern (je nach Alter der Angehörigen sinnvoll, als pauschal 40 Jahre die Fläche zu blockieren. g. § 14 Wahlgrabstätten, Punt 5 Regelung Nutzungsrecht nach Ableben des Nutzungsberechtigten  eingetragene Lebensgemeinschaft (?) h. Usw. II.) Anpassungen der Möglichkeiten der verschiedenen Beisetzungsformen in Grabstätten sowie die Gestaltung des Friedhofs: a. Kerzenautomat (nur Kartenzahlung) b. „Urnenwand“ als Alternative zu dem Urnengrab: i. Z.B. im Vorraum der Trauerhalle c. Zur Satzung / Möglichkeiten i. § 7, Punkt 6: „In jedem Sarg dar nur eine Leiche bestattet werden. Es ist jedoch gestattet, eine Mutter / einen Vater mit ihrem / mit seinem nicht über 1 Jahr alten Kind in einem Sarg zu bestatten.“ ii. Ergänzung um Einäscherung…wobei ggfs. hier das maximale Alter auf 18 bzw. Volljährigkeit erweitert werden könnte (zu prüfen). Eine besondere Voraussetzung sollte jedoch vorliegen. Z.B.: gemeinsames Verunfallen… iii. § 13 Reihengrabstätten…§ 13a; §13b 1. § 13, Punkt 3 „In jeder Reihengrabstätte darf – außer in den Fällen des § 7 Abs. 5 – nur eine Leiche bestattet werden“. iv. Aufnahme „Umwandlung“ in eine gemischte Grabstätte (§13 a), wenn ein Haustier (zu definieren, wie z.B. Hund / Katze, nicht Hamster…) als „Hausgrabstätte“ 1. Mindestens X Jahre verbleibende Ruhezeit 2. Eintritt bis max. X Jahre nach Tot (z.B. 3 Jahre) v. §13b, Punkt 5 „Eine Umwandlung einer Rasengrabstätte in eine gemischte Grabstätte ist nicht möglich“  Warum nicht? vi. GRUNDSÄTZLICH: 1. „Reservierungsmöglichkeit“ für Ehepaare & eingetragene Lebensgemeinschaften sich den „Platz daneben“ für X Jahre (z.B. 15 Jahre) gegen Gebühr zu reservieren. 2. Neben der „Integration“ von Haustieren bei Urnenbestattungen (keine Erdbestattungen) ggfs. einen separaten Teil des Friedhofes für Tierbestattungen. Z.B. eine Wiese, wo die Asche verstreut werden kann (minimaler Platzverbrauch) 3. „Überprüfung“ Belegungsplanung alter Friedhof, bevor der neue mehr in Anspruch genommen wird 4. „Kleine Friedwald Lösung“…bestehende Freiflächen bereits jetzt umwidmen, um „Friedbäume“ zu pflanzen / errichten. Es kann hier jedoch kein „Familienbaum“ erworben werden, sondern nur als „Sammelbaum“ 5. Errichtung eines „Brunnen“ als „Lebensquelle“ im spirituellen Sinn… ggfs. mit Andachtsmöglichkeit / Bank / Lichterwand etc… 2 Beispielhafte Neuordnung: Beispiel Brunnen – der sollte jedoch aus Basalt sein, kleiner und mit einer Überdachung aus Holz & Schiefer Beide Aufgabenfelder werden final in der neue Friedhofssatzung münden und im Anschluss daran wird sich eine Aufgabenliste mit den einzelnen Projekten / Themen / Arbeitspaketen ableiten lassen. 3 Das neue Bestattungsgesetz ist sei September 2025 in Rheinland-Pfalz in Kraft. Damit wir unseren Friedhof weiterhin als attraktive Bestattungsfläche anbieten können, müssen wir umgehend aktiv werden. Daher beantragen wir die Zusammenstellung einer Arbeitsgruppe, bestehend aus 50% Mitgliedern des Dorfpflegeausschusses und 50% aus Ratsmitgliedern gem. der Gewichtung der Fraktionen im Rat. Die maximale Personenzahl sollte 10 betragen. Die Arbeitsgruppe sollte sich bis zur nächsten Ratssitzung zusammengefunden haben und einen ersten Fahrplan präsentieren. Ziel sollte es sein, im Rahmen der letzten Ratssitzung im Jahr 2026 eine neue Satzung zu haben, die ab dem 01.01.2027 gültig ist. Die ggfs. notwendigen baulichen Veränderungen können zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Mit der Bitte um Beschlussfassung verbleiben wir mit freundlichen Grüßen Die CDU-Fraktion im Gemeinderat Kurtscheid Martin Schäfer Klaus Rams Helmut Ewenz Fraktionsvorsitzender Kerstin Schönenbach Petra Schäfer Tanja Becker Frank Wittlich 4

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