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Aufnahme einer Jugend- und Einwohnerfragestunde - Antrag der CDU-Fraktion vom 17.08.2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Montabaur |
| Datum | 2026-08-25 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
CDU Simmern
An den Ortsbürgermeister
56337 Simmern
Simmern, 17.08.2026
Antrag:
Die CDU-Fraktion im Ortsgemeinderat Simmern beantragt, zukünftig den obligatorischen
Tagesordnungspunkt „Einwohnerfragestunde“ in den Sitzungen des Ortsgemeinderats
Simmern umzubenennen in „Jugend- und Einwohnerfragestunde“.
Begründung:
§16c GemO1 sieht eine Beteiligung von Kindern und insbesondere Jugendlichen vor und
unterscheidet dabei explizit zwischen „Kindern“/„Jugendlichen“ einerseits und
„Einwohnern“ andererseits. Durch die Umwidmung der „Einwohnerfragestunde“ zur
„Jugend- und Einwohnerfragestunde“ werden Jugendliche gezielt eingeladen, ihre Belange
im Ortsgemeinderat zu platzieren und aktiv in die kommunale Entscheidungsfindung
einzubinden. Andere Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde nutzen bereits die „Jugend-
und Einwohnerfragestunde“ (z.B. Girod, Niederelbert oder Neuhäusel).
M. Schneider
1 §16c GemO: „Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: Die Gemeinde soll Kinder und muss
Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die deren Interessen berühren, in angemessener Weise
beteiligen. Hierzu soll die Gemeinde über die in diesem Gesetz vorgesehene Beteiligung der
Einwohner hinaus geeignete Verfahren entwickeln und durchführen.“
Text aus PDF extrahiert