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Antrag der Fraktionen CDU, SPD, Grünen, FBI und des Herrn Schucht vom 22.06.2026 auf Gewährung externer Unterstützungsleistungen zur Erstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Xanten |
| Datum | 2026-07-07 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Xanten Drucksache ST
Der Bürgermeister - öffentlich -
St 25/338
Fachbereich Finanzen
Datum: 24.06.2026
Beratungsfolge Termin Beratungsaktion
Hauptausschuss 02.07.2026 Vorberatung
Rat 07.07.2026 Beschluss
Betreff:
Antrag der Fraktionen CDU, SPD, Grünen, FBI und des Herrn Schucht vom 22.06.2026 auf
Gewährung externer Unterstützungsleistungen zur Erstellung eines Haushaltssicherungs
konzeptes
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag der Fraktionen:
Der Bürgermeister wird ermächtigt, zur Erstellung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) kurz-
fristig zusätzliche externe Unterstützung zu beauftragen.
Die Unterstützungsleistung soll unmittelbar dem Bürgermeister zugeordnet werden, vergleichsweise
einer temporären Stabsstellenfunktion. Die Beauftragung ist zeitlich befristet und endet spätestens
mit dem Beschluss über das Haushaltssicherungskonzept.
Für diese externe Unterstützung wird ein Finanzrahmen von bis zu 100.000 EUR freigegeben.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Der Rat der Stadt Xanten beschließt eine externe Unterstützung der Verwaltung bei der Erstellung
und Finalisierung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK).
Der Bürgermeister wird ermächtigt, zur kurzfristigen Unterstützung der Arbeiten am HSK eine ex-
terne fachliche Unterstützung zu beauftragen.
Die externe Unterstützung wird unmittelbar dem Bürgermeister als temporäre Stabsfunktion zuge-
ordnet. Die Beauftragung ist zeitlich befristet und endet spätestens mit dem Beschluss des Haus-
haltssicherungskonzeptes durch den Rat.
Für die Maßnahme wird ein Finanzrahmen von bis zu 100.000 EUR bereitgestellt.
Die Finanzierung erfolgt aus den im Zuge des vorzeitigen Freizugs der Landwehrsporthalle als Un-
terbringungseinrichtung für Geflüchtete freiwerdenden konsumtiven Haushaltsmitteln.
Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung:
Auf den beigefügten Antrag der Fraktionen CDU, SPD, Grünen, FBI und des Stadtverordneten Herrn
Schucht wird verwiesen.
Die Stadt Xanten ist verpflichtet, ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) aufzustellen. Die Verwal-
tung arbeitet bereits seit längerer Zeit intensiv an dessen Erstellung sowie an der kontinuierlichen
Haushaltskonsolidierung.
In den vergangenen Jahren wurden bereits umfangreiche verwaltungsinterne Abstimmungen auf
Leitungsebene durchgeführt. Konsolidierungsansätze wurden systematisch erarbeitet, fachlich be-
wertet und der Politik wiederholt zur Beratung und Kenntnis vorgelegt. Ergänzend wurde eine Ar-
beitsgruppe Haushaltskonsolidierung unter Beteiligung verschiedener Fraktionen eingerichtet, in der
Maßnahmen kontinuierlich weiterentwickelt und abgestimmt wurden. Bereits konsensual vereinbarte
Konsolidierungsmaßnahmen wurden zudem fortlaufend in die jeweiligen Haushaltsplanungen inte-
griert.
Ein wesentlicher Teil der für das Haushaltsicherungskonzept (HSK) erforderlichen Grundlagen, Ana-
lysen und Maßnahmenvorschläge wurde bereits erarbeitet und befindet sich derzeit in der weiteren
Systematisierung und strukturellen Aufbereitung. Damit verfügt die Verwaltung bereits über eine be-
lastbare Ausgangsbasis, auf der das HSK gezielt und strukturiert weiterentwickelt werden kann.
Gleichzeitig ist die Haushaltslage der Stadt in jüngerer Zeit deutlich angespannter geworden. Für
das Haushaltsjahr 2026 wird ein erhebliches Defizit erwartet, das die Erstellung eines HSK erforder-
lich macht. Diese Entwicklung steht im Kontext einer insgesamt angespannten kommunalen Finanz-
situation sowie weiterhin steigender Belastungen insbesondere im Bereich der Pflichtaufgaben, der
Infrastrukturunterhaltung und der sozialen Leistungen.
Hinzu kommt, dass die Kämmerei derzeit parallel durch die priorisierte Bearbeitung der Jahresab-
schlüsse 2024 und 2025 sowie durch personelle Veränderungen stark beansprucht ist. Vor diesem
Hintergrund werden die laufenden Projekte konsequent priorisiert abgearbeitet, um sowohl die ge-
setzlichen Anforderungen als auch die haushaltswirtschaftlichen Aufgaben fristgerecht zu erfüllen.
Gleichzeitig befindet sich die Stadt Xanten in der erstmaligen Erstellung eines Haushaltsicherungs-
konzepts, sodass parallel auch interne Prozesse, Strukturen und Dateiformate weiterentwickelt und
optimiert werden, um eine bestmögliche und transparente Aufbereitung für Politik und Aufsicht si-
cherzustellen.
Vor diesem Hintergrund stellt die Erstellung des HSK eine besondere organisatorische und fachliche
Herausforderung dar, die jedoch gleichzeitig eine wichtige Chance bietet, bestehende Prozesse wei-
ter zu professionalisieren und nachhaltig zu stärken.
Die externe Unterstützung wird dabei ausdrücklich als Ergänzung der bereits laufenden verwal-
tungsinternen Arbeiten verstanden. Sie soll insbesondere dazu beitragen, bestehende Konsolidie-
rungsansätze strukturiert zusammenzuführen, zusätzliche fachliche Impulse einzubringen, Prozesse
sowie Kostenstrukturen aus einer unabhängigen Perspektive zu reflektieren und die Verwaltung bei
der Priorisierung und Weiterentwicklung der Maßnahmen zu unterstützen. Darüber hinaus kann ex-
terne Expertise innovative digitale Ansätze und Werkzeuge einbringen, die die Qualität und Effizienz
der HSK-Erstellung zusätzlich erhöhen.
Die Einbindung externer Unterstützung erfolgt ausdrücklich nicht als Ersatz interner Leistungen, son-
dern als gezielte Verstärkung in einer besonderen haushaltswirtschaftlichen Ausnahmesituation. Sie
ist Ausdruck eines modernen und lösungsorientierten Verwaltungsverständnisses, das vorhandene
Ressourcen sinnvoll ergänzt und erweitert.
Aus Sicht der Verwaltung stellt die externe Begleitung daher eine sinnvolle und zukunftsgerichtete
Maßnahme dar, um den laufenden Prozess fachlich zu stärken und die Erstellung eines konsisten-
ten, belastbaren und genehmigungsfähigen HSK zu unterstützen.
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Dabei geht es nicht um die grundsätzliche Neubewertung der bisherigen Arbeit, sondern vielmehr
um deren Strukturierung, Verdichtung und kritische fachliche Spiegelung. Gerade dieser unabhän-
gige Blick kann dazu beitragen, die Nachvollziehbarkeit und Akzeptanz der Konsolidierungsstrategie
weiter zu erhöhen.
Die finanzielle Ausgangslage der Stadt erfordert eine konsequente und umfassende Betrachtung
sämtlicher haushaltswirtschaftlicher Bereiche. In diesem Zusammenhang kann nicht ausgeschlos-
sen werden, dass auch bereits betrachtete oder bislang verworfene Maßnahmen unter veränderten
Rahmenbedingungen erneut bewertet werden müssen.
Die Verwaltung bewertet die vorgeschlagene externe Unterstützung insgesamt als sinnvolle Ergän-
zung, um die bestehenden Arbeiten zu stärken, zusätzliche Perspektiven zu erschließen und den
Konsolidierungsprozess nachhaltig weiterzuentwickeln. Sie ist damit ein Baustein zur langfristigen
Stabilisierung der kommunalen Haushaltslage der Stadt Xanten.
Finanzielle Auswirkungen:
Für die externe Unterstützungsleistung wird ein Finanzrahmen von bis zu 100.000 EUR bereitge-
stellt.
Die Finanzierung erfolgt aus den im Zuge des vorzeitigen Freizugs der Landwehrsporthalle als Un-
terbringungseinrichtung für Geflüchtete freiwerdenden konsumtiven Haushaltsmitteln.
Rechtsgrundlage:
Anlage(n):
1. Antrag Unterstützung HSK
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