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Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Hayna Antrag der CDU-Fraktion im Ortsbeirat Hayna

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Herxheim
Datum2026-05-12
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Vorlage 2026/0249 Aktenzeichen: FB4: Verbands- und Gemeindewerke Wiedervorlage: Verfasser: Baier, Karl-Josef Bezugnummer: Beratungsfolge Termin Status Werkausschuss für die Gemeindewerke 12.05.2026 öffentlich beschließend (Betriebszweige Elektrizitätswerk und Waldfreibad) Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Hayna Antrag der CDU-Fraktion im Ortsbeirat Hayna Sach- und Rechtslage: Bezugnehmend auf den Antrag der CDU Fraktion vom 16.03.2026 wurde seitens der Gemeindewerke Herxheim, Elektrizitätsversorgung, geprüft, wo eine Umsetzung einer Ladesäule technische möglich wäre. Neben der Parkmöglichkeit (längerfristig) ist hier auch die Netzanschlussmöglichkeit (Netzbelastung) zu berücksichtigen, da diese auch die Wirtschaftlichkeit der Anlage beeinflusst. In Herxheim sind aktuell 3 Ladestationen in Betrieb – 2 Normalladestationen (2 mal 22 kW) am Festplatz und St. Christophorus Str. sowie eine Schnelladestation (50 kW und einmal 22 kW) am Rathaus. Die Entwicklung der Ladeanzahl und Lademengen zeigt keine signifikanten Steigerungen ggü. den Vorjahren, obwohl mehr E-Autos zugelassen sind. Hintergrund ist, dass im ländlichen Bereich das Laden der Fahrzeuge überwiegend im eigenen Anwesen und dort auch gekoppelt mit PV und Speichertechnologie erfolgt, da das Laden dort deutlich günstiger ist. Technisch könnte eine Ladesäule (2 mal 22 kW) im Bereich Trafostation „Krone Parkplatz“ oder im Bereich Parkplatz Mehrzweckhalle Hayna angeschlossen werden. Da beim Hotel Krone bereits zwei hoteleigene Lademöglichkeiten bestehen, bietet sich der Standort Mehrzweckhalle Hayna an, da hier ein Anschluss an das Niederspannungsnetz mit vertretbarem Aufwand möglich wäre. Der Betrieb von Ladesäulen erfolgt seit 2024 organisatorisch in einem eigenen Eigenbetrieb. Im Wirtschaftsplan sind Mittel in Höhe von 25.000 € eingestellt. Die Beschaffungskosten für eine Ladesäule incl. Abrechnungstechnik usw. lagen 2024 bei rd. 11.000 € für eine Normalladestation. Hinzu kommen noch die Kosten der Anbindung sowie Anschlusskosten (BKZ). Hinzukommen dann noch die laufenden Betriebskosten (Abrechnung, Dienstleistungsgebühren für die Systeme usw. von rd. 2000 €/Jahr. Die Finanzierungsmittel sollten für eine Normalladestation ausreichend sein. Ob eine Ladesäule am Standort in Hayna auf Basis der Erkenntnisse, dass die Kunden eher über Nacht zu Hause laden, kostendeckend betrieben werden kann, kann durch die Verwaltung nicht beurteilt werden. Seite 1 von 2 Beschlussvorschlag: Ergibt sich aus der Diskussion Haushaltsrechtliche Auswirkungen: Im Haushaltsjahr Buchungsstelle: Vermögensplan Verfügbare Mittel: 25 T€ ☒ Für die Ausführung sind Haushaltsmittel verfügbar in Höhe von €. ☐ Es sind keine Mittel verfügbar; ein entsprechender Beschluss ist zu fassen. ☐ Der Beschluss hat keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen. Erläuterungen: Anlagen: Anlage Antrag CDU Fraktion v. 16.03.2026 Auszug Ortsbeirat vom 16.03.2026 Seite 2 von 2

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