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Antrag des Bündnis für Rohrbach; Begrünung und Möblierung des Dorfplatzes vor dem DGH für mehr Aufenthaltsqualität und Gemeinschaft
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Herxheim |
| Datum | 2025-11-24 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Vorlage
2025/0773 Aktenzeichen:
FB5: Bautechnik Wiedervorlage:
Verfasser: Strauß, Pia Bezugnummer:
Beratungsfolge Termin Status
Haupt- und Finanzausschuss der 24.11.2025 öffentlich beschließend
Ortsgemeinde Rohrbach
Antrag des Bündnis für Rohrbach;
Begrünung und Möblierung des Dorfplatzes vor dem DGH für mehr
Aufenthaltsqualität und Gemeinschaft
Sach- und Rechtslage:
In der Sitzung des Ortsgemeinderates am 13.11.2025 hat die Fraktion Bündnis für Rohrbach
den in der Anlage beigefügten Antrag zur Begrünung und Möblierung des Dorfplatzes vor dem
DGH für mehr Aufenthaltsqualität und Gemeinschaft übergeben.
Die Neugestaltung des Dorfplatzes wurde seinerzeit mit Mittel den Investitionsstocks 2017
gefördert. Die Zweckbindung beträgt 25 Jahre. In diesem Zeitraum ist der Fördergegenstand
zu erhalten. Ebenso ist eine weitere Förderung aus I-Stockmitteln ausgeschlossen.
Alle Maßnahmen sind frühzeitig mit dem Fördermittelgeber (ADD) abzustimmen.
Im ersten Schritt ist grundsätzlich Konsens über die Aufenthaltssteigerung des Dorfplatzes
herbeizuführen.
Die Verwaltung schlägt, sofern der Antrag Unterstützung findet, vor 15.000 € als Vorlaufkosten
in den Haushalt 2026 aufzunehmen. Nach Haushaltsgenehmigung kann dann ein Konzept
erarbeitet werden.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Ortsgemeinderat für die Verbesserung der
Aufenthaltsqualität des Dorfplatzes 15.000 € in den Haushalt aufzunehmen. Weiter wird
empfohlen den Antrag, nach Genehmigung des Haushaltes 2026, zur weiteren Beratung und
Konzepterarbeitung in den Bauausschuss zu verweisen.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Im Haushaltsjahr
Buchungsstelle:
Verfügbare Mittel: €
☐ Für die Ausführung sind Haushaltsmittel verfügbar in Höhe von €.
☐ Es sind keine Mittel verfügbar; ein entsprechender Beschluss ist zu fassen.
☐ Der Beschluss hat keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen.
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Erläuterungen:
Anlagen:
Antrag BfR: Begrünung und Möblierung Dorfplatz
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