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Antrag des Bündnis für Rohrbach; Beauftragung eines Verkehrsplaner zur Einführung Tempo 30 in der Insheimer Straße, Schließen von Lücken in der Landauer und Billigheimer Straße sowie der Betrachtung der Ortseingänge

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Herxheim
Datum2025-11-24
DatenstufeNur Dokumente
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Vorlage 2025/0774 Aktenzeichen: FB3: Bürgerdienste (Ordnung und Soziales) Wiedervorlage: Verfasser: Roth, Thorsten Bezugnummer: Beratungsfolge Termin Status Haupt- und Finanzausschuss der 24.11.2025 öffentlich beschließend Ortsgemeinde Rohrbach Antrag des Bündnis für Rohrbach; Beauftragung eines Verkehrsplaner zur Einführung Tempo 30 in der Insheimer Straße, Schließen von Lücken in der Landauer und Billigheimer Straße sowie der Betrachtung der Ortseingänge Sach- und Rechtslage: Mit Schreiben vom 11.11.2025 beantragt das Bündnis für Rohrbach (BfR) die Beauftragung eines Verkehrsplaners zur Einführung von Tempo 30 in der Insheimer Straße und das Schließen von Lücken in der Landauer und Billigheimer Straße sowie die Betrachtung der drei Ortseingänge in der Insheimer Straße, Landauer Straße, Billigheimer Straße (siehe beiliegender Antrag). 1. Einführung von Tempo 30 Die StVO regelt innerorts die Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h (§ 3 Abs. 3 StVO). Tempo 30 km/h ist eine Ausnahme und nur in besonderen Fällen zulässig, wenn die Anordnung zwingend geboten ist: - Verkehrssicherheit (Gefahrenstelle), - besondere Einrichtungen, z.B. Schule, Kindergarten oder - Lärmschutz. Für die Billigheimer Straße und Landauer Straße (nördlich der Hintergasse) sind die maßgeblichen Immissionsrichtwerte nicht überschritten und der Landesbetrieb Mobilität versagt seine notwendige Zustimmung. Für die Insheimer Straße prüft die Verwaltung aktuell die Anordnung von Tempo 30 aufgrund der fehlenden Gehwege (Verkehrssicherheit für Fußgänger), allerdings haben frühere Messungen des Landesbetriebes Mobilität ergeben, dass ohnehin nicht schneller gefahren wird. Dies wird unter Punkt 4.4. des bestehenden Verkehrskonzeptes der Ingenieure für Städtebau und Architektur, Heltersberg, Stand Mai 2023, nochmals bestätigt. 2. Ortseingänge Die Verwaltung verweist auf das bereits bestehende Verkehrskonzept der Ingenieure für Städtebau und Architektur, Heltersberg, Stand Mai 2023. In diesem Konzept werden unter Punkt 3.3. die Möglichkeiten zur Verkehrsberuhigung in der Billigheimer Straße (Landesstraße 493) thematisiert. Diese wird mittels Parkraumregelung und Überfahrschwellen als nicht praktikabel angesehen. Stattdessen wird der Einbau einer geschwindigkeitsdämpfenden Verkehrsinsel mit entsprechendem Verschwenk der Fahrbahn empfohlen. Diese bauliche Maßnahme wäre seitens des Straßenbaulastträgers (Land Seite 1 von 3 Rheinland-Pfalz; vertreten durch den Landesbetrieb Mobilität in Speyer) vorzunehmen. Dieser Impuls an den Landesbetrieb Mobilität kann seitens der Verwaltung gesetzt werden, da ohnehin im Jahr 2027 die Fahrbahnsanierung in der Rohrbacher Straße in Billigheim erfolgen soll. Für das angesprochene Rankgerüst gab es im Jahr 2020 eine Kostenermittlung, welches sich damals bereits auf ca. 20.000 Euro pro Rankgerüst belief. Der Ortseingang „Landauer Straße“ (Landesstraße 554) wird unter Punkt 4.4. des bestehenden Verkehrskonzeptes thematisiert. Dieser Ortseingang weist nach den Langzeitmessungen im Durchschnitt keine sehr hohen Geschwindigkeiten auf. Eine in der Vergangenheit versuchte Konzeption einer Fahrbahnverengung oder Verschwenkung wurde seitens des Straßenbaulastträgers (Land Rheinland-Pfalz vertreten durch den Landesbetrieb Mobilität in Speyer) nicht mitgetragen. Die Anordnung von Tempo 70 vor der Ortseinfahrt obliegt der Zuständigkeit der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße in Landau. Diese können Tempo 70 aufgrund einer besonderen Gefahrenlagen anordnen. Diese ist nicht ersichtlich. Das Pflanzen von Bäumen –abseits der Fahrbahn der Landesstraße- obliegt in der Entscheidung der Ortsgemeinde bzw. des dortigen Grundstückseigentümers. Es dürfen hierdurch keine Sichtbehinderungen für den Verkehr entstehen. Der Ortseingang „Insheimer Straße“ (Kreisstraße 21) wird ebenfalls unter Punkt 4.4. des bestehenden Verkehrskonzeptes thematisiert. Dieser Ortseingang weist ebenfalls nach den Langzeitmessungen im Durchschnitt keine sehr hohen Geschwindigkeiten auf. Im Verlauf der Straße selbst sind durch die beengte Fahrbahnbreite und die parkenden Fahrzeuge ohnehin keine hohen Geschwindigkeiten möglich. Die Anordnung von Tempo 70 vor der Ortseinfahrt obliegt der Zuständigkeit der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße in Landau. Diese können Tempo 70 aufgrund einer besonderen Gefahrenlagen anordnen. Diese ist nicht ersichtlich. Eine beidseitige Fahrbahnverengung –durch parkende Fahrzeuge- müsste durch die Straßenverkehrsbehörde geprüft werden. Allerdings benötigt das Räum- und Streufahrzeug der Straßenmeisterei mindestens 3,50m Durchfahrtsbreite. Aufgrund der kurzen Reaktionszeit für die Straßenverkehrsbehörde (Erhalt des Antrages am 18.11.2025; Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.11.2025) konnten keine konkreten Angebote für die Beauftragung eines Verkehrsplaners eingeholt werden. Verglichen mit bereits in der Vergangenheit beauftragen Planungsbüros werden die Kosten auf einen mindestens 5-stelligen Betrag geschätzt. Der Mehrwert für diese Beauftragung erschließt sich der Verwaltung aktuell nicht. Die Planungshoheit sowie die Umsetzung obliegt dem Straßenbaulastträger (Land Rheinland- Pfalz). Der Ortsgemeinde fallen hierbei keinerlei Kosten an. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt keinen Verkehrsplaner zur Einführung Tempo 30 sowie zur Betrachtung der Ortseingänge zu beauftragen. Seite 2 von 3 Haushaltsrechtliche Auswirkungen: Im Haushaltsjahr Buchungsstelle: Verfügbare Mittel: € ☐ Für die Ausführung sind Haushaltsmittel verfügbar in Höhe von €. ☒ Es sind keine Mittel verfügbar; ein entsprechender Beschluss ist zu fassen. ☐ Der Beschluss hat keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen. Erläuterungen: Anlagen: Antrag BfR: Beauftragung eines Verkehrsplaners Seite 3 von 3

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