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Antrag des Bündnis für Rohrbach; Beauftragung eines Verkehrsplaner zur Einführung Tempo 30 in der Insheimer Straße, Schließen von Lücken in der Landauer und Billigheimer Straße sowie der Betrachtung der Ortseingänge
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Herxheim |
| Datum | 2025-11-24 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Vorlage
2025/0774 Aktenzeichen:
FB3: Bürgerdienste (Ordnung und Soziales) Wiedervorlage:
Verfasser: Roth, Thorsten Bezugnummer:
Beratungsfolge Termin Status
Haupt- und Finanzausschuss der 24.11.2025 öffentlich beschließend
Ortsgemeinde Rohrbach
Antrag des Bündnis für Rohrbach;
Beauftragung eines Verkehrsplaner zur Einführung Tempo 30 in der
Insheimer Straße, Schließen von Lücken in der Landauer und
Billigheimer Straße sowie der Betrachtung der Ortseingänge
Sach- und Rechtslage:
Mit Schreiben vom 11.11.2025 beantragt das Bündnis für Rohrbach (BfR) die Beauftragung
eines Verkehrsplaners zur Einführung von Tempo 30 in der Insheimer Straße und das
Schließen von Lücken in der Landauer und Billigheimer Straße sowie die Betrachtung der drei
Ortseingänge in der Insheimer Straße, Landauer Straße, Billigheimer Straße (siehe
beiliegender Antrag).
1. Einführung von Tempo 30
Die StVO regelt innerorts die Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h (§ 3 Abs. 3 StVO).
Tempo 30 km/h ist eine Ausnahme und nur in besonderen Fällen zulässig, wenn die
Anordnung zwingend geboten ist:
- Verkehrssicherheit (Gefahrenstelle),
- besondere Einrichtungen, z.B. Schule, Kindergarten oder
- Lärmschutz.
Für die Billigheimer Straße und Landauer Straße (nördlich der Hintergasse) sind die
maßgeblichen Immissionsrichtwerte nicht überschritten und der Landesbetrieb Mobilität
versagt seine notwendige Zustimmung.
Für die Insheimer Straße prüft die Verwaltung aktuell die Anordnung von Tempo 30 aufgrund
der fehlenden Gehwege (Verkehrssicherheit für Fußgänger), allerdings haben frühere
Messungen des Landesbetriebes Mobilität ergeben, dass ohnehin nicht schneller gefahren
wird. Dies wird unter Punkt 4.4. des bestehenden Verkehrskonzeptes der Ingenieure für
Städtebau und Architektur, Heltersberg, Stand Mai 2023, nochmals bestätigt.
2. Ortseingänge
Die Verwaltung verweist auf das bereits bestehende Verkehrskonzept der Ingenieure für
Städtebau und Architektur, Heltersberg, Stand Mai 2023.
In diesem Konzept werden unter Punkt 3.3. die Möglichkeiten zur Verkehrsberuhigung in der
Billigheimer Straße (Landesstraße 493) thematisiert. Diese wird mittels Parkraumregelung
und Überfahrschwellen als nicht praktikabel angesehen. Stattdessen wird der Einbau einer
geschwindigkeitsdämpfenden Verkehrsinsel mit entsprechendem Verschwenk der Fahrbahn
empfohlen. Diese bauliche Maßnahme wäre seitens des Straßenbaulastträgers (Land
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Rheinland-Pfalz; vertreten durch den Landesbetrieb Mobilität in Speyer) vorzunehmen. Dieser
Impuls an den Landesbetrieb Mobilität kann seitens der Verwaltung gesetzt werden, da
ohnehin im Jahr 2027 die Fahrbahnsanierung in der Rohrbacher Straße in Billigheim erfolgen
soll.
Für das angesprochene Rankgerüst gab es im Jahr 2020 eine Kostenermittlung, welches sich
damals bereits auf ca. 20.000 Euro pro Rankgerüst belief.
Der Ortseingang „Landauer Straße“ (Landesstraße 554) wird unter Punkt 4.4. des
bestehenden Verkehrskonzeptes thematisiert. Dieser Ortseingang weist nach den
Langzeitmessungen im Durchschnitt keine sehr hohen Geschwindigkeiten auf. Eine in der
Vergangenheit versuchte Konzeption einer Fahrbahnverengung oder Verschwenkung wurde
seitens des Straßenbaulastträgers (Land Rheinland-Pfalz vertreten durch den Landesbetrieb
Mobilität in Speyer) nicht mitgetragen.
Die Anordnung von Tempo 70 vor der Ortseinfahrt obliegt der Zuständigkeit der
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße in Landau. Diese können Tempo 70 aufgrund einer
besonderen Gefahrenlagen anordnen. Diese ist nicht ersichtlich.
Das Pflanzen von Bäumen –abseits der Fahrbahn der Landesstraße- obliegt in der
Entscheidung der Ortsgemeinde bzw. des dortigen Grundstückseigentümers. Es dürfen
hierdurch keine Sichtbehinderungen für den Verkehr entstehen.
Der Ortseingang „Insheimer Straße“ (Kreisstraße 21) wird ebenfalls unter Punkt 4.4. des
bestehenden Verkehrskonzeptes thematisiert. Dieser Ortseingang weist ebenfalls nach den
Langzeitmessungen im Durchschnitt keine sehr hohen Geschwindigkeiten auf. Im Verlauf der
Straße selbst sind durch die beengte Fahrbahnbreite und die parkenden Fahrzeuge ohnehin
keine hohen Geschwindigkeiten möglich.
Die Anordnung von Tempo 70 vor der Ortseinfahrt obliegt der Zuständigkeit der
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße in Landau. Diese können Tempo 70 aufgrund einer
besonderen Gefahrenlagen anordnen. Diese ist nicht ersichtlich.
Eine beidseitige Fahrbahnverengung –durch parkende Fahrzeuge- müsste durch die
Straßenverkehrsbehörde geprüft werden. Allerdings benötigt das Räum- und Streufahrzeug
der Straßenmeisterei mindestens 3,50m Durchfahrtsbreite.
Aufgrund der kurzen Reaktionszeit für die Straßenverkehrsbehörde (Erhalt des Antrages am
18.11.2025; Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.11.2025) konnten keine
konkreten Angebote für die Beauftragung eines Verkehrsplaners eingeholt werden. Verglichen
mit bereits in der Vergangenheit beauftragen Planungsbüros werden die Kosten auf einen
mindestens 5-stelligen Betrag geschätzt.
Der Mehrwert für diese Beauftragung erschließt sich der Verwaltung aktuell nicht. Die
Planungshoheit sowie die Umsetzung obliegt dem Straßenbaulastträger (Land Rheinland-
Pfalz). Der Ortsgemeinde fallen hierbei keinerlei Kosten an.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt keinen Verkehrsplaner zur Einführung Tempo
30 sowie zur Betrachtung der Ortseingänge zu beauftragen.
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Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Im Haushaltsjahr
Buchungsstelle:
Verfügbare Mittel: €
☐ Für die Ausführung sind Haushaltsmittel verfügbar in Höhe von €.
☒ Es sind keine Mittel verfügbar; ein entsprechender Beschluss ist zu fassen.
☐ Der Beschluss hat keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen.
Erläuterungen:
Anlagen:
Antrag BfR: Beauftragung eines Verkehrsplaners
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