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Anordnung eines Fußgängerüberweges im mittleren Bereich vor der Grundschule Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Herxheim
Datum2025-01-27
DatenstufeNur Dokumente
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Insheim, 04.12.2024 Antrag auf Anordnung eines Fußgängerüberweges im mittleren Bereich vor der Grundschule Durch das Zehnte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vom 12.07.2024 und die 56. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, ergeben sich für Kommunen Möglichkeiten, die Mobilität vor Ort nachhaltiger und zukunftsorientierter zu gestalten. In diesem Zusammenhang können Fußgängerüberwege („Zebrastreifen“) leichter angeordnet werden. Es muss keine besondere Gefahrenlage mehr nachgewiesen werden, um eine sichere Querungsmöglichkeit für Fußgänger zu schaffen. Gemäß Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001), können Fußgängerüberwege grundsätzlich erst ab einer werktäglichen Fußgängerverkehrsstärke von 50 Personen in der Spitzenstunde zugelassen werden. Die Verbandsgemeindeverwaltung geht davon aus, dass in Rheinland-Pfalz – wie in Berlin oder Baden-Württemberg – Fußgängerüberwege künftig auch bei werktäglichen Fußgängerverkehrsstärken unter 50 Personen in der Spitzenstunde angeordnet werden dürfen. Vor der Insheimer Grundschule, Hauptstr. 17 überqueren in der Spitzenstunde (7.15 bis 8.15 Uhr laut stichprobenartigen Zählungen zwischen 70 und 90 Fußgänger (meist Schülerinnen und Schüler) die Straße. Auf der Basis dieses Sachverhaltes und dem Wunsch die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler zu erhöhen, beantragt die Grüne-Fraktion die Anordnung eines Fußgängerüber- weges im mittleren Bereich vor der Grundschule: Der Ortsgemeinderat Insheim möge daher beschließen: Beschlussvorschlag: Der Ortsgemeinderat Insheim beantragt im mittleren Bereich vor der Insheimer Grundschule, Hauptstr. 17 zum Schutz der Schülerinnen und Schüler einen Fußgängerüberweg („Zebrastreifen“) anzuordnen.

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