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Friedhof - Errichtung eines Friedwingerts (Antrag GfS-Fraktion)
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Gau-Algesheim |
| Datum | 2026-06-01 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
WG Gemeinsam für Schwabenheim e.V. Fraktionsvorsitzender
Mainzer Straße 70 Denis Krause
55270 Schwabenheim Schillerstraße 2a
55270 Schwabenheim
Tel.: 0176 22 777 894
[email protected]
04.11.2025
An die Gemeindeverwaltung
Schwabenheim an der Selz
Antrag Weinbergs Bestattungen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Sariç,
sehr geehrte Beigeordnete,
sehr geehrte Gemeinderäte,
die WG GfS beantragt, im Haushaltsplan der Ortsgemeinde Schwabenheim für das Jahr 2026
Haushaltsmittel bereitzustellen zur Beauftragung einer Vorplanung und Machbarkeitsprüfung für
die Einrichtung einer Bestattungsstätte im Weinberg („Friedweinberg“). Die Verwaltung wird
beauftragt, ein Leistungsverzeichnis zu erstellen, geeignete Planungsbüros anzuschreiben und dem
Gemeinderat spätestens sechs Monate nach Beschluss über die Ergebnisse, Kostenprognose und
den weiteren Zeitplan zu berichten.
Begründung
Naturnahe Bestattungsformen gewinnen in der Region an Bedeutung. Beispiele in der
Umgebung zeigen Akzeptanz für Bestattungsstätten in Weinbergen / Weinbergs-ähnlichen
Umgebungen auf Friedhöfen.
Viele Einwohnerinnen und Einwohner wünschen ortsnahe Bestattungsoptionen, die
regionale Identität und Landschaftsbild berücksichtigen.
Ziel der Vorplanung
Prüfung der Standorttauglichkeit und Eigentumsverhältnisse in möglichen Bereichen der
Gemarkung Schwabenheims.
Ermittlung rechtlicher Anforderungen unter Berücksichtigung der Novelle des
Bestattungsgesetzes Rheinland-Pfalz.
Erstellung von Varianten für Lage, Erschließung, Gestaltung und Pflegekonzept sowie einer
Kostenkalkulation.
Rechtliche Leitplanken
Alle Planungsmaßnahmen und die spätere Ausgestaltung richten sich nach dem
Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz und weiteren einschlägigen Vorschriften.
Die Verwaltung prüft erforderliche Genehmigungen, naturschutzrechtliche Anforderungen
und mögliche Einschränkungen durch Denkmal- oder Landschaftsschutz.
Bürgerbeteiligung
Nach Abschluss der Vorplanung soll eine Informationsveranstaltung angeboten werden.
Es wird eine kurze Beteiligungsphase (z. B. Online-Feedback oder Anregungsbox) empfohlen,
um Anwohner- und Bürgersicht einzubeziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Denis Krause
-Fraktionsvorsitzender-
Text aus PDF extrahiert