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Ergänzung der Sitzungsvorlagen um einen "Klima-Check" (Antrag Fraktion DIE GRÜNEN)

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Dierdorf
Datum2026-03-25
DatenstufeNur Dokumente
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Verbandsgemeinde Dierdorf für die Stadt Dierdorf Sitzungsvorlage Vorlagen-Nummer: 2026-023 Beratungsgegenstand (TOP): Ergänzung der Sitzungsvorlagen um einen "Klima-Check" (Antrag Fraktion DIE GRÜNEN) Beratungsfolge: Behandlung: Status: Sitzungstermin: Hauptausschuss der Stadt vorberatend öffentlich 18.03.2026 Dierdorf Stadtrat Dierdorf beschließend öffentlich 25.03.2026 Sachverhalt: Auf beigefügten Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN im Stadtrat der Stadt Dierdorf vom 26.01.2026 wird zur Sachverhaltsdarstellung verwiesen. Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN zur Ergänzung der Sitzungsvorlagen um einen sog. „Klima-Check“ vom 26.01.2026 Im Allgemeinen ist die Berücksichtigung von Nachhaltigkeits- und Klimaaspekten in den kommunalen Entscheidungsprozessen seit längerer Zeit im Fokus, was grundsätzlich nachvollziehbar ist. Die Verwaltung sieht allerdings erhebliche praktische und organisatorische Bedenken, die gegen die vorgeschlagene Umsetzung in der angedachten Form eines „Klima-Check“ sprechen, auch, wenn eine Begrenzung auf das „Bau- und Beschaffungswesen“ erfolgen sollte. Hierzu im Einzelnen: Der Antrag zum „Klima-Check“ sieht drei Kategorien vor: „Nicht klimarelevant", „Eventuell klimarelevant", „Klimarelevant". Diese Kategorisierung ist zwar einfach und überschaubar gehalten, jedoch mangels Definitionen vage und auslegungsoffen. Weiter sieht der Antrag vor, dass von Verwaltungsmitarbeitenden Kurzkommentare zu Treibhausgasbilanzen und Lebenszykluskosten verfasst werden. Hierzu ist festzustellen, dass eine fachliche Expertise nicht gegeben ist, sondern die Beurteilungen im Rahmen des „Klima-Check“ in erster Linie eine subjektive Einschätzung bzw. Bewertung der Sachbearbeitenden darstellt (= Einzelmeinung). Dies kann dazu führen, dass identische Sachverhalte einer unterschiedlichen „Klimarelevanz“- Bewertung zugeführt werden. Dies zumal die Grenzen bzgl. der Kategorisierung nicht starr sind, sondern fließend sein können, so dass -je nach Sichtweise- eine unterschiedliche Interpretation möglich ist, wie nachstehende Beispiele belegen: Kauf eines üblichen, dieselbetriebenen Kommunaltraktors Nicht klimarelevant Eventuell klimarelevant Klimarelevant Schadstoffausstoß Kauf eines Anbaugerätes (Salzstreuer) Nicht klimarelevant Eventuell klimarelevant Klimarelevant kein Schadstoffausstoß Salz kontaminiert Wasser Traktorantrieb = Schadstoffausstoß Kauf eines E-Fahrzeugs für den Bauhof Nicht klimarelevant Eventuell klimarelevant Klimarelevant kein Schadstoffausstoß Batterie erfordert Ladestrom1 Herstellung Lithiumbatterie Kauf eines Spielgerätehauses aus Metall Nicht klimarelevant Eventuell klimarelevant Klimarelevant Rohstoff „Eisenerz“ + energieintensive Herstellung Kauf eines Spielgerätehauses aus Holz Nicht klimarelevant Eventuell klimarelevant Klimarelevant nachhaltiger Rohstoff „Holz“ kesseldruckimprägniert Baumfällung + Metallverbinder + Dachbitumenbahn Ausbau einer Gemeindestraße (Erneuerung Asphaltschicht) Nicht klimarelevant Eventuell klimarelevant Klimarelevant X Allein diese Beispiele verdeutlichen, dass eine Unsicherheit bei der Kategorisierung gegeben ist. Weiter ist offen, worauf im Bau- und Beschaffungswesen konkret abgestellt werden soll – auf das Produkt selbst (Beschaffungszustand) oder bereits auf die Gewinnung der Rohstoffe zur Herstellung des Produktes. Im Kern dürfte bei Letzterem nahezu bei allen Gütern eine Klimarelevanz zu bejahen sein. Die Verwaltungsmitarbeitenden würden die abgeforderten Angaben im Rahmen des „Klima- Check“ nach bestem Wissen und Gewissen vornehmen wollen, was in Abhängigkeit des anstehenden Entscheidungsgegenstandes die Einholung weitergehender Datenmaterialien und -berechnungen erfordern kann. Ein aussagefähiger Lebenszykluskosten-Vergleich, aber auch die Treibhausgasbilanzierung ist ohne aufwendige Recherche oder Annahmen nicht möglich. Dies ist zeitintensiv und bindet personelle Ressourcen. Es steht zu befürchten, dass die Einführung des „Klima-Check“ in der vorgesehenen Form zu verstärkten Rückfragen und Abstimmungen innerhalb der Verwaltung führen wird, obwohl dieser mangels Bindungswirkung kein (alleiniger / wesentlicher) Entscheidungsfaktor darstellt. Im Bereich des Bauwesens werden exemplarisch durch rechtliche Vorgaben der Verbau bestimmter, feuerhemmender Materialien gefordert, deren energieintensive Produktion bzw. Herstellung Klimarelevanz aufweist. Dies dürfte bei der Beauftragung zum Einbau dieser Materialien den kommunalen Entscheidungsprozess mit Blick auf die Einhaltung der Brandschutzvorgaben kaum beeinflussen. Weiter ist zu berücksichtigen, dass bei einer Auswahlentscheidung -unabhängig der Klimarelevanz- üblicherweise das (monetär) wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag erfährt, was auf haushalts- und vergaberechtliche Grundlagen zurückzuführen ist. 1 Bei der Beurteilung der „Klimarelevanz“ wäre auf die konkrete Stromerzeugungsart abzustellen. Seite 2 Der Klima-Check hat allenfalls dokumentarische Bedeutung, aber keine bindende Wirkung. Ein echter Mehrwert durch den „Klima-Check“ im Kontext des kommunalen Entscheidungsprozesses ist nicht ersichtlich. Insoweit ist auch die Kosten-Nutzen-Relation fraglich. Jedes Gremienmitglied wird sicherlich seine eigene Auffassung zur Klimarelevanz etwa im Bereich des Bau- und Beschaffungswesens haben, was in Ausübung des freien Mandats seine Berücksichtigung finden dürfte. Auch ohne förmlichen „Klima-Check“ in den Sitzungsvorlagen dürften gerade in der jüngeren Vergangenheit der Nachhaltigkeits- und Klimaaspekt bei den Gremienentscheidungen implementiert gewesen sein. Fazit: Im Interesse der Beibehaltung und Fortführung einer „schlanken Verwaltung“ wäre es zielführend und effizient, von dem angestrebten förmlichen „Klima- Check“ Abstand zu nehmen. Dierdorf, 19.02.2026 Im Auftrag Hans Joachim Kehl Büroleiter Finanzielle Deckung: ☐ Haushaltsmittel in Höhe von EUR stehen beim Untersachkonto . zur Verfügung. ☐ ist nicht oder nicht in ausreichender Höhe vorhanden (siehe Sachverhalt). ☒ entfällt Beschlussvorschlag: Nach Beratungsverlauf. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Ja-Stimmen Nein-Stimmen Stimmenthaltungen Dierdorf, den 19.02.2026 Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf Fb 1.1 / HJK Manuel Seiler Bürgermeister Anlage/n: STR-Fraktionsantrag DIE GRÜNEN wg. Klima-Check Seite 3

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