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Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 03.01.2026 hier: Sanierung von Straßen und Wirtschaftswegen auf dem Gemeindegebiet

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeSchermbeck
Datum2026-02-26
DatenstufeNur Dokumente
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Gemeinde Schermbeck Der Bürgermeister Beschlussvorlage Drucksache 00012/2026 - öffentlich - Datum: 12.01.2026 Fachbereich -Bauverwaltung / technisches Bauamt- Beratungsfolge Termin Beratungsaktion TOP Bau-, Liegenschafts-, Wirtschaftsförde- rungs- und Tourismusförderungsaus- 26.02.2026 beschließend 8. schuss Betreff: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 03.01.2026 hier: Sanierung von Straßen und Wirtschaftswegen auf dem Gemeindegebiet Beschlussvorschlag: Der BLTWA beschließt, dass die Verwaltung beauftragt wird, weitere Methoden zur Sanierung von Straßen und Wirtschaftswegen zu erkunden und dem Ausschuss vorzustellen. Sachdarstellung: Zur Sachdarstellung wird auf den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 03.01.2026 ver- wiesen, der dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt ist. Stellungnahme der Verwaltung: Bei der baulichen Unterhaltung von asphaltierten Fahrbahnoberflächen ist zwischen Instandhaltun- gen, Instandsetzungen und Erneuerungen zu unterscheiden. Die entsprechenden Grundlagen wer- den in den "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauliche Erhal- tung von Verkehrsflächenbefestigungen - Asphaltbauwesen" (ZTV BEA-StB 09/13, Forschungsge- sellschaft für Straßen- und Verkehrswesen) geregelt. Durch das zentrale Regelwerk werden neben der Vertragsabwicklung und der Abrechnung auch die Qualität und die technischen Standards sowie einzuhaltende Grenzwerte und Toleranzen nebst Prüfungen und Mängelansprüche für alle Beteilig- ten einheitlich festgelegt. Bei der Instandhaltung handelt es sich um örtlich punktuelle, kleinflächige Maßnahmen. Hierzu zäh- len beispielsweise kleinflächige Flickarbeiten, die kontinuierlich durch den gemeindlichen Bauhof durchgeführt werden sowie mechanisiertes Anspritzen und Abstreuen im "Patch-Verfahren" oder durch einen sog. Reparaturzug. Instandsetzungen beschreiben größerflächige Maßnahmen an Asphaltdecken, wie Oberflächenbe- handlungen (OB), dünne Asphaltdeckschichten in Kalteinbauweise (DSK) oder den Ersatz einer As- phaltdeckschicht. Bei Erneuerungen erfolgt eine Sanierung in größeren Tiefenbereichen, wie dem Aus- und Neueinbau von Asphaltdeck- und binderschichten oder auch einer Verstärkung der darunter liegenden unge- bundenen Tragschichten. Grundhafte Erneuerungen von Wirtschaftswegen in der Gemeinde Schermbeck erfolgten - aufgrund der vergleichsweise hohen Investitionskosten - in den vergangenen Jahren durch die Einbeziehung von Fördermitteln. Drucksache 00012/2026 Seite - 2 - Abgesehen von dem Ersatz einer Asphaltdeckschicht bleibt bei Instandsetzungsmaßnahmen der vorhandene Straßenoberbau i.d.R. unberührt und kann weiterhin verwendet werden, ohne dass ggf. hohe Entsorgungskosten anfallen. Diese Maßnahmen wurden in der Vergangenheit auf einer Vielzahl von Streckenabschnitten im in- nerörtlichen und außerörtlichen Straßennetz durch die Gemeinde Schermbeck durchgeführt. Zuletzt sind hier Maßnahmen (DSK) in Bereichen der Straßen Ludgerusstraße/Bonifatiusstraße, Kerker- feld/Schetterstraße/Im Trog und Kilianstraße im Jahr 2021 bzw. an der Straße "Am Breiten Winkel" im Jahr 2022 zu nennen. Auch die Aufbringung einer neuen Asphaltdeckschicht bzw. einer Asphalttragdeckschicht auf dem vorhandenen Straßenkörper kann der Instandsetzung zugeordnet werden. Hier erfolgten letztlich Maßnahmen im Bereich des Bruchmühlenweges (Asphaltdeckschicht) im Jahr 2021 und an der Straße "Kettches Hee" (Asphalttragdeckschicht) im Jahr 2022. Da es sich bei Instandsetzungen lediglich um eine Aufbringung von sehr dünnen Bitumenschichten mit Abstreuung bzw. dünner Asphaltschichten handelt, sind diese als konsumtive Unterhaltungs- maßnahmen im Etat zu veranschlagen. Aus dieser haushalterischen Notwendigkeit resultiert die bekannte Problemstellung für notwendige Instandsetzungsarbeiten. Wie bereits im Rahmen der Fragestunde für Gremiumsmitglieder in der 1. Sitzung des Planungs-. Umwelt- und Mobilitätsausschusses der Gemeinde Schermbeck am Mitt- woch, 03.12.2025, thematisiert, erfolgt durch die Gemeindeverwaltung gegenwärtig eine Prüfung, inwieweit bei einem Aufbringen stärkerer Asphaltschichten auf den bestehenden Straßenkörper die Möglichkeit der Veranschlagung als investive Maßnahme besteht und somit eine Entlastung des gemeindlichen Haushaltes erzielt werden könnte. Angesichts des in dieser Angelegenheit aktuell bestehenden Sachstandes bewertet die Verwaltung den vorliegenden Antrag als entbehrlich. Ergänzend wird seitens der Verwaltung auf den Entwurf der Haushaltssatzung 2026 hingewiesen, bei dem im Produkt 12.01.01.02 Etatmittel für großflächige Instandsetzungsmaßnahmen berück- sichtigt wurden. Finanzielle Auswirkungen: Finanzielle Auswirkungen: Ja ☐ Nein ☒ Sachkonto: Kostenstelle: PSP-Element: Investive Auszahlungen € Investive Einzahlungen: € Aufwand lfd. Jahr: € Erträge lfd. Jahr: € Aufwand in den ersten € Ertrag in den ersten € 5 Jahren: 5 Jahren: Davon Personalaufwand: € Saldo Aufwand / Ertrag € über 5 Jahre: Weitere Erläuterungen: Eine Umsetzung des Beschlussvorschlages würde Personalkapazitäten beanspruchen, die nicht separat mit finanziellen Mitteln bewertet werden. Anlage(n): (1) Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Sanierung von Straßen und Wirtschaftswegen auf dem Gemeindegebiet Erarbeitung der Vorlage: gez. Ramon Huld Fachbereichs-/Verwaltungsleitung: gez. Thomas Nübel

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