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Künftige Gestaltung der Mittelstraße und deren künftige Verkehrsführung hier: Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion und der Fraktion „Die FRAKTION“ vom 8. März 2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeSchermbeck
Datum2026-03-25
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Gemeinde Schermbeck Der Bürgermeister Beschlussvorlage Drucksache 00047/2026 - öffentlich - Datum: 12.03.2026 Fachbereich -Bauverwaltung / technisches Bauamt- Beratungsfolge Termin Beratungsaktion TOP Planungs-. Umwelt- und Mobilitätsaus- 25.03.2026 beschließend 8. schuss Betreff: Künftige Gestaltung der Mittelstraße und deren künftige Verkehrsführung hier: Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion und der Fraktion „Die FRAK- TION“ vom 8. März 2026 Beschlussvorschlag: 1. Nach den Baumaßnahmen in und an der Mittelstraße wird eine Einbahnstraße von der katholi- schen Kirche in Richtung Rathaus eingerichtet. Die Verkehrsführung der Seitenstraßen sind ent- sprechend einzurichten und zu beschildern. 2. An der Einmündung Erler Straße, hinter der Apothekerstege/Steintorstraße, hinter der Einmün- dung Burgstraße und an der Einmündung Schienebergstege sind versenkbare Poller vorzusehen, um bei Straßenfesten etc. für die notwendige Sicherheit sorgen zu können. 3. Der Bereich zwischen Apothekerstege und Burgstraße bleibt für den Radverkehr, den ÖPNV, den Anlieger- und Anlieferungsverkehr und natürlich für Rettungsfahrzeuge und Polizei frei. Für den Individualverkehr ist dieses Teilstück gesperrt. 4. Auf ein Fontänenfeld wird verzichtet, es sind marktgängige Beleuchtungen vorzusehen. Sachdarstellung: Die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion und die Fraktion „Die FRAKTION“ beantragen die Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung auf der Mittelstraße nach der anstehenden Umgestaltung. Die Fahrtrichtung soll von der Erler Straße in Richtung Schienbergstege verlaufen. Die Mittelstraße soll im Teilbereich zwischen der Apothekerstege und der Burgstraße für den moto- risierten Durchgangsverkehr gesperrt werden. Ausgenommen hiervon sind der Anlieger- und Anlie- ferverkehr, der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) sowie Fahrzeuge von Rettungsdiensten und Polizei. Das bislang geplante Fontänenfeld soll nicht realisiert werden. Es soll eine „marktgän- gige“ Beleuchtung gewählt werden. Zur Begründung wird auf den Antrag der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion und der Fraktion „Die FRAKTION“ vom 8. März 2026 verwiesen, der dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt ist. Stellungnahme der Verwaltung: Aus Sicht der Verwaltung bietet die Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung mehrere Vorteile hinsichtlich Verkehrssicherheit, Verkehrsfluss und Aufenthaltsqualität. Durch den Wegfall des Begegnungsverkehrs werden potenzielle Konfliktsituationen deutlich redu- ziert. Fahrzeuge müssen nicht mehr auf Gehwegbereiche ausweichen, wodurch der Schutz von Drucksache 00047/2026 Seite - 2 - Fußgängerinnen und Fußgängern verbessert wird. Zudem kann durch eine Einbahnstraßenrege- lung ein gleichmäßigerer Verkehrsfluss erzielt werden. Insgesamt könnte der Verkehr von den Ver- kehrsteilnehmenden als übersichtlicher wahrgenommen werden. Die Einbahnstraßenregelung ermöglicht darüber hinaus eine bessere Aufteilung des Straßen- raums. Gehwege und Aufenthaltsbereiche können erweitert und aufgewertet werden, wodurch eine stärkere Entwicklung der Mittelstraße als Einkaufs- und Begegnungsraum unterstützt werden kann. Durch einen ruhigeren und übersichtlicheren Verkehrsfluss sowie insbesondere durch den Aus- schluss des motorisierten Durchgangsverkehrs im Bereich zwischen der Apothekerstege/Steintor- straße und der Burgstraße ist mit einer Steigerung der Aufenthaltsqualität und damit auch der At- traktivität des Ortskerns zu rechnen. Gastronomie, Einzelhandel und öffentliche Räume könnten von einer angenehmeren Umgebung profitieren. Die Anbindung des öffentlichen Personennahverkehrs entlang der Mittelstraße sowie der nord- westlich des Ortskerns gelegenen Wohngebiete bleibt in der bisherigen Qualität erhalten. Der ÖPNV als nachhaltige Mobilitätsform verliert somit nicht an Bedeutung. Durch die gezielte und durchgängige Freigabe der Mittelstraße für den Radverkehr wird zudem der nichtmotorisierte Verkehr gestärkt. Insbesondere für kurze Wegstrecken ergeben sich zusätzliche Perspektiven für die Nutzung des Fahrrads. Da die Einbahnstraßenregelung bereits Bestandteil des an die GREENBOX Landschaftsarchitek- ten PartG mbB vergebenen Planungsauftrags ist, ist im Falle einer positiven Entscheidung nicht mit zusätzlichen Planungskosten zu rechnen. Mögliche nachteilige Auswirkungen Gleichwohl sind bei der Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung auch mögliche nachteilige Aus- wirkungen zu betrachten. Wenn eine Straße nur noch in eine Richtung befahren werden darf, entstehen für Autofahrende häufig Umwege. Dies kann zu längeren Fahrzeiten sowie zu einem erhöhten Kraftstoffverbrauch führen. Zudem kann das Fehlen von Gegenverkehr dazu führen, dass Fahrzeuge die Einbahn- straße mit höheren Geschwindigkeiten befahren. Im Zuge der Verkehrsversuche musste festgestellt werden, dass der erhoffte Umstieg auf das Fahrrad nur bedingt erfolgte. Dementsprechend kam es zu einer Verlagerung des motorisierten Verkehrs auf das umliegende Straßennetz. Bei der Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung in Verbindung mit einem Durchfahrtsverbot (mit den genannten Ausnahmen) zwischen der Apothekerstege/Steintorstraße und der Burgstraße wird daher eine Steigerung der Verkehrsbelastung der umliegenden Straßen unumgänglich sein. Abweichend zum zweiten Verkehrsversuch (Einbahnstraßenregelung) ist zudem mit einem erhöh- ten Verkehrsaufkommen auf den unmittelbar von der Mittelstraße abgehenden Seitenstraßen (Pöt- tekamp, Apothekerstege/Landwehr, Bösenberg/Heinestraße) zu rechnen. Eine Ausfahrt zur Erler Straße sowie – bedingt durch die Teilsperrung – in Richtung Schienbergstege/Rathaus wäre nicht möglich. Auch ein Umfahren des gesperrten Teilabschnitts der Mittelstraße über parallel verlaufende Stra- ßen wird sich nur schwer verhindern lassen. Es besteht insbesondere das Risiko, dass der Schwerlastverkehr – vor allem nicht ortskundige Verkehrsteilnehmende – auf die umliegenden Straßen mit teilweise sehr geringen Straßenraumbreiten ausweicht. Hierdurch könnten Beschädi- gungen an der Straßenausstattung sowie an angrenzenden privaten Liegenschaften entstehen. Beschilderung Drucksache 00047/2026 Seite - 3 - Die beantragte Teilsperrung der Mittelstraße für den motorisierten Verkehr mit den genannten Aus- nahmen würde die Anbringung von fünf Verkehrszeichen (davon vier Zusatzzeichen) an einem Schilderpfosten erfordern: - VZ 260 Verbot für Kraftfahrzeuge - VZ 1020-30 Zusatzzeichen „Anlieger frei“ - VZ 1026-32 Zusatzzeichen „Linienverkehr frei“ - VZ 1026-33 Zusatzzeichen „Lieferverkehr frei“ - VZ 1026-33 Zusatzzeichen „Rettungsfahrzeuge frei“ Eine Anordnung von mehr als drei Verkehrszeichen an einem Schilderpfosten ist nach der Allge- meinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung in der aktuellen Fassung (VwV-StVO zu den §§ 39 bis 43, Allgemeines über Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, Absatz 11 a, Randnummer 35) nicht zulässig. Inwiefern eine entsprechende Anordnung in einer abweichenden Kombination genehmigungsfähig ist, wäre im Falle einer positiven Beschlussfassung in Abstimmung mit der Straßenverkehrsbe- hörde des Kreises Wesel zu prüfen. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass ein Durchfahrtsverbot von Verkehrsteilnehmenden teilweise missachtet wird, wodurch der gewünschte Effekt der Verkehrsberuhigung möglicherweise nicht erreicht wird. Aus Sicht der Verwaltung kann dem nur durch eingehende und regelmäßige Kontrollen entgegengewirkt werden. Eine Überwachung durch die Gemeinde Schermbeck sowie durch die Polizei ist aufgrund begrenzter personeller Kapazitäten jedoch nur eingeschränkt mög- lich. Die Durchsetzung des Durchfahrtsverbots mittels physischer Barrieren, beispielsweise durch die beantragten versenkbaren Sperrpfosten (Poller), ist aufgrund des großen Nutzerkreises – insbe- sondere Anliegerinnen und Anlieger sowie Lieferverkehr – nur eingeschränkt umsetzbar. Sicherheitsaspekte Versenkbare Sperrpfosten können als Bestandteil eines Sicherheitskonzeptes betrachtet werden. Das Befahren einzelner Abschnitte der Mittelstraße bleibt weiterhin über die Nebenstraßen mög- lich. Zudem verhindern Sperrpfosten lediglich, dass Fahrzeuge gezielt in Menschenmengen fahren können und decken damit nur eine potenzielle Gefahrenlage ab. Kosten Die Kosten variieren je nach gewählter Ausführungsvariante der Sperrpfosten erheblich. Nach ei- ner im Februar 2025 durchgeführten Markterkundung würden die reinen Materialkosten für die be- antragten vier Standorte – bei einer Variante mit jeweils einem automatisch versenkbaren Sperr- pfosten pro Standort – zwischen etwa 130.000 Euro (brutto) und etwa 275.000 Euro (brutto) liegen. Eine genaue Kostenermittlung setzt eine detaillierte Planung voraus. Ein Verzicht auf das geplante Fontänenfeld würde gemäß der Kostenschätzung zur Leistungs- phase 2 der GREENBOX Landschaftsarchitekten PartG mbB zu Einsparungen in Höhe von rund 145.000 Euro (brutto) führen. Darüber hinaus würden laufende jährliche Kosten für Wartung und Wasserverbrauch in Höhe von etwa 12.000 Euro (brutto) bis 15.000 Euro (brutto) entfallen. Hierzu ist anzumerken, dass das Fontänenfeld bewusst in die Planungen einbezogen wurde. Ziel war es, die Einfahrt in die Mittelstraße gestalterisch so zu prägen, dass sie für den motorisierten Verkehr optisch weniger attraktiv wirkt und dadurch eine verkehrslenkende Wirkung entfaltet. Auf diese Weise sollte Autofahrenden signalisiert werden, dass der Bereich vorrangig anderen Nutzun- gen vorbehalten sein soll. Seitens der Verwaltung wird davon ausgegangen, dass die Formulierung „marktgängige Beleuch- tung“ dahingehend zu verstehen ist, dass künftig mit Mastleuchten anstelle von Pendelleuchten geplant werden soll. Entsprechend der Kostenberechnung zur Leistungsphase 2 der GREENBOX Landschaftsarchitekten PartG mbB ergäben sich hierdurch Einsparungen in Höhe von rund 372.000 Euro (brutto). Drucksache 00047/2026 Seite - 4 - Die Verwaltung weist darauf hin, dass hier ein deutlich höheres Einsparpotenzial gesehen wird. Recherchen der Verwaltung haben ergeben, dass die Gesamtkosten für die Beleuchtungsanlage mittels Pendelleuchten eines bereits abgeschlossenen Projekts vergleichbarer Größenordnung vor etwa zehn Jahren bei rund 2 Millionen Euro (brutto) lagen. Fazit Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung zu einer Verbesserung der Verkehrssicherheit durch die Reduzierung von Konfliktsituationen sowie durch eine Aufweitung der Gehwegbereiche beitragen kann. Durch die Teilsperrung der Mittelstraße für den motorisierten Durchgangsverkehr zwischen der Apothekerstege/Steintorstraße und der Burgstraße kann die Aufenthaltsqualität erhöht werden. Gleichzeitig bestehen Potenziale zur Stärkung des Radverkehrs. Die Anbindungsqualität des öf- fentlichen Personennahverkehrs bleibt erhalten. Demgegenüber ist mit längeren Fahrstrecken für den motorisierten Verkehr sowie mit einer erhöh- ten motorisierten Verkehrsbelastung im umliegenden Straßennetz zu rechnen. Die zur Sperrung des Teilabschnitts erforderliche Beschilderung ist nach der VwV-StVO in der vor- gesehenen Form nicht zulässig und bedarf einer Abstimmung mit der Verkehrsbehörde des Krei- ses Wesel. Zudem muss mit einer teilweisen Missachtung der Beschilderung durch Verkehrsteil- nehmende gerechnet werden. Versenkbare Sperrpfosten (Poller) können als Bestandteil eines Sicherheitskonzeptes zum Schutz bei Veranstaltungen auf der Mittelstraße beitragen. Die Kosten sind jedoch stark von der gewähl- ten Ausführungsvariante abhängig. Ein Verzicht auf das geplante Fontänenfeld sowie auf die Beleuchtung mittels Pendelleuchten bie- tet hingegen erhebliche Einsparpotenziale. Finanzielle Auswirkungen: Finanzielle Auswirkungen: Ja ☒ Nein ☐ Sachkonto: 78 52 00 00 / 52 41 00 00 Kostenstelle: 166 010 100 PSP-Element: 7.000577.700.300 Investive Auszahlungen € Investive Einzahlungen: € Aufwand lfd. Jahr: € Erträge lfd. Jahr: € Aufwand in den ersten € Ertrag in den ersten € 5 Jahren: 5 Jahren: Davon Personalaufwand: € Saldo Aufwand / Ertrag € über 5 Jahre: Weitere Erläuterungen: Die genauen finanziellen Auswirkungen sind aufgrund von verschiedenen Ausführungsvarianten aktuell nicht genau bezifferbar und müssen im Rahmen der weiteren Planungen ermittelt werden. Planungskosten: voraussichtlich keine Auswirkungen Sperrpfosten: voraussichtliche Ausgaben i.H.v. ca. 130.000 - 275.000 Euro (brutto) Fontänenfeld: voraussichtliche Einsparungen i.H.v. ca. 145.000 Euro (brutto) und ca. 12.000 - 15.000 Euro (brutto) p.a. Beleuchtungsanlage: voraussichtliche Einsparungen i.H.v. ca. 372.000 Euro (brutto) Anlage(n): (1) Anlage 1 zur Beschlussvorlage 00047-2026_Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion und der Fraktion „Die FRAKTION“ vom 8. März 2026 Erarbeitung der Vorlage: gez. Ramon Huld Fachbereichs-/Verwaltungsleitung: gez. Andreas Eißing

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