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Aufzeichnung von Ratssitzungen: Aktualisierte Kostenschätzung zum Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 25.11.2025
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Kamp-Lintfort |
| Datum | 2026-07-14 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
XVII. Wahlperiode 2025 bis 2030
Drucksache 207-XVII
24.06.2026
öffentlich
Hauptamt
Rainer Felske
Rat der Stadt 14.07.2026
Aufzeichnung von Ratssitzungen: Aktualisierte Kostenschätzung zum Antrag der Fraktion DIE LINKE
vom 25.11.2025
Beschlussentwurf
Die Sitzungen des Rates der Stadt Kamp-Lintfort werden weder als Live-Stream noch als Video-on-Demand-
Angebot ins Internet übertragen.
Sachverhalt
Die Fraktion DIE LINKE hat beantragt, den öffentlichen Teil der Stadtratssitzungen als audiovisuelle Auf-
zeichnung auf der Homepage der Stadt Kamp-Lintfort als Video-On-Demand zur Verfügung zu stellen
(Drucksache 95-XVII; Anlage 1). In der Sitzung am 16.12.2025 hat der Rat der Stadt beschlossen, die Ent-
scheidung über den Antrag zu vertagen und die Verwaltung aufgefordert, eine Kostenschätzung zu erarbei-
ten. Diese wurde dem Rat der Stadt zur Sitzung am 24.03.2026 (Drucksache 149-XVII; Anlage 2) zur Bera-
tung vorgelegt. Die Entscheidung wurde vertagt und die Verwaltung mit einer erneuten Prüfung beauftragt.
Mit einem Dienstleister, der praktische Erfahrungen mit Übertragungen kommunaler Gremiensitzungen hat,
wurden daher zwischenzeitlich mögliche Optionen für eine technische Umsetzung unter den besonderen
räumlichen Bedingungen des Sitzungsaales 1 besprochen.
Ergänzend sind folgende grundsätzlichen Erkenntnisse aus dem Ortstermin festzuhalten:
• Die Lichtverhältnisse im Sitzungssaal 1 sind für Videoübertragungen problematisch:
o Das Gegenlicht stört auch bei indirekter Sonneneinstrahlung.
o Die vollständige Deckenbeleuchtung ist bei Abdunklung durch Jalousien zu schwach.
o Eine zusätzliche Ausleuchtung ist daher erforderlich. Eine optimale Ausleuchtung des ge-
samten Saales ist wegen der Platzverhältnisse trotzdem nicht möglich.
• Der Ton der Mikrofonanlage kann direkt und damit in guter Qualität genutzt werden.
• Das Bild des Präsentationsbildschirms kann bei Bedarf direkt und damit in guter Qualität eingespielt
werden. Für die Aufzeichnung kann auch eine Bild-in-Bild-Ansicht erzeugt werden (Präsentation und
sprechende Person gleichzeitig).
• In der Nähe der Mikrofonanlage kann ein günstig gelegener Regiearbeitsplatz in der letzten Sitzreihe
eingerichtet werden.
• Seitens der Regie werden Tagesordnungspunkte und sog. „Bauchbinden“ mit dem Namen des Spre-
chers bzw. der Sprecherin in Echtzeit eingeblendet.
o Auf Grundlage dieser Namensdatenbank können Teilnehmende, die einer Übertragung in
Wort und Bild widersprochen haben, ohne Zeitverzögerung in Ton und Bild ausgeblendet
werden.
o Mit Einblenden eines Tagesordnungspunktes wird automatisiert ein Zeitstempel der Auf-
zeichnung erstellt, der im Nachgang das Setzen von Aufrufmarken ermöglicht.
Drucksache 207-XVII Seite - 2 -
Besprochen wurden zwei Varianten:
Variante 1: Übertragung mit einer Kameraposition
• kostengünstigere Lösung mit ca. 1.400 Euro je Sitzung
• Kameraposition in der mittleren Besucherreihe mit Blick auf Podium und Rednerpult (bestehend aus
zwei Kameras)
o eine feste Kamera (Totale mit Sicht auf das gesamte Podium)
o eine programmierbare ferngesteuerte Kamera (PTZ-Kamera, mit der die sprechenden Per-
sonen an Podium und Redepult eingefangen werden können).
• Dies hat zur Folge, dass das Rednerpult für Wortbeiträge genutzt werden müsste.
• Beitragende aus dem Plenum wären im Bild nicht sichtbar („Bauchbinden“ wären aber auch hier
möglich).
• Zusätzliche Ausleuchtung wäre auf Podium und Rednerpult begrenzt und daher technisch einfacher
umzusetzen.
Variante 2: Übertragung mit einer weiteren Kameraposition
• zusätzliche Kosten ca. 600 Euro je Sitzung (zusätzlicher Technikeinsatz, höherer Aufwand für Auf-
und Abbau, aufwändige Ausleuchtung)
• zusätzliche Kameraposition (PTZ-Kamera) hinter dem Podium mit Blick auf das Plenum
o Beitragende aus dem Plenum wären entsprechend auch am Sitzplatz erkennbar.
o keine Verzögerung im Sitzungsablauf durch Wechsel vom Sitzplatz zum Rednerpult
• zwei zusätzliche Flächenleuchten (je 440 Watt), um die Lichtverhältnisse an den Sitzplätzen zu ver-
bessern
Zusätzliche Option: Live-Streaming
Die o.g. Kosten und Varianten beziehen sich auf ein zeitversetztes Angebot der Videoübertragung. Eine Li-
veübertragung müsste neben das eigentliche Streaming eine separate Internetanbindung beinhalten, um
das vorhandene WLAN während der Sitzung und damit den Zugang zum Ratsinformationssystem nicht zu
belasten. Die geschätzten jährlichen Kosten von ca. 3.000 Euro beinhalten auch die Gewährleistung eines
hinreichenden Livestream-Signals vom Sitzungssaal zur Streaming-Plattform.
Personeller Aufwand
Auf Grundlage des KGSt-Gutachtens „Kosten eines Arbeitsplatzes 2025/2026“ ergibt sich für die zusätzliche
Vor- und Nachbereitung sowie die Begleitung ein geschätzter Personalaufwand von 500 Euro je Sitzung:
• Vor und während der Sitzung ist zusätzlich zur Schriftführung die Anwesenheit einer mit den örtli-
chen Abläufen und Gegebenheiten vertrauten städtische Kraft –insbesondere als Ansprechperson
für den Dienstleister – erforderlich.
• Die Kommunen sind bei der Veröffentlichung von audiovisuellen Inhalten im Internet zur Einhaltung
der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) verpflichtet.
Hierzu zählt u.a. die Wiedergabe von Untertiteln und Audiodeskriptionen. Diese werden direkt bei
der Videoerstellung oder beim Hochladen in das Streaming-Portal mittlerweile in recht guter Qualität
– allerdings nicht fehlerfrei – automatisiert erstellt. Die Transkriptionen müssen daher bei einem De-
mand-Angebot vor der Veröffentlichung trotzdem durch städtisches Personal vollständig überprüft
und korrigiert werden.
Die Verwaltung schlägt vor, aus Kostengründen auf die Übertragung der Ratssitzungen zu verzichten.
Drucksache 207-XVII Seite - 3 -
Finanzielle Auswirkungen
Variante 1:
• Jährlich mindestens 9.500 Euro bei 5 Ratssitzungen im Jahr
• zusätzliche Kosten von mindestens 1.900 Euro für jede weitere Übertragung
Variante 2:
• Jährlich mindestens 12.500 Euro bei 5 Ratssitzungen im Jahr
• zusätzliche Kosten von mindestens 2.500 Euro für jede weitere Übertragung
• zusätzliche Kosten für das Hosting jährlich mindestens 1.000 Euro
• optional: zusätzliche Kosten Live-Streaming jährlich ca. 3.000 Euro (5 Sitzungen))
Prof. Dr. Landscheidt
Anlage(n):
(1) A01_207-XVII Antrag LINKE Aufzeichnung Ratssitzung
(2) A02_207-XVII Drucksache 149-XVII
Text aus PDF extrahiert