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Einführung von Hinweisschildern zur Ahndung von nicht entsorgtem Hundekot im öffentlichen Raum - Antrag der Fraktion Forum Kalkar vom 16.06.2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeKalkar
Datum2026-07-09
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Fraktionsantrag Fachbereich 3 - Bürgerdienste Vorlagen-Nr. A-12/24 Beratungsart öffentlich Einführung von Hinweisschildern zur Ahndung von nicht entsorgtem Hundekot im öffent- lichen Raum - Antrag der Fraktion Forum Kalkar vom 16.06.2026 Beratungsfolge: 09.07.2026 Haupt- und Finanzausschuss vorberatend 16.07.2026 Rat der Stadt beschließend Stellungnahme der Verwaltung: Mit dem vorliegenden Antrag beantragt die Fraktion Forum Kalkar die Aufstellung von Hinweis- schildern zur Ahndung von nicht entsorgtem Hundekot im öffentlichen Raum. Zur Begründung wird angeführt, dass Hundekot auf Gehwegen, in Parks und anderen öffentlichen Flächen ein dauerhaftes Ärgernis darstelle. Die weitere Begründung ergibt sich aus dem als Anlage 1 beige- fügten Antrag. Die Aufstellung von Hinweisschildern, die auf die Pflicht zur Beseitigung von Hundekot sowie auf mögliche Bußgelder hinweisen, ist grundsätzlich zulässig und umsetzbar. Verschiedene Städte und Gemeinden setzen entsprechende Hinweisschilder auch als Instrument zur Sensibilisierung von Hundehalterinnen und Hundehaltern ein. Zur Wirksamkeit dieser Maßnahme liegen jedoch keine belastbaren Erkenntnisse vor. Inwieweit sich durch die alleinige Aufstellung entsprechender Hinweisschilder eine nachhaltige Verringerung von Verunreinigungen erreichen lässt, ist fraglich. Eine verlässliche Einschätzung des konkreten Effekts ist im Vorfeld nicht möglich. Die zu erwar- tende Wirkung wird jedoch aus Sicht der Verwaltung eher als begrenzt eingeschätzt und dürfte insbesondere von ergänzenden Maßnahmen, wie Kontrollen oder Öffentlichkeitsarbeit, abhän- gen. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass sich bereits heute zahlreiche Regelungs-, Verkehrs- und Hinweisschilder im öffentlichen Raum befinden. Jede zusätzliche Beschilderung führt zu ei- ner weiteren Verdichtung und kann dazu beitragen, dass einzelne Hinweise von den Verkehrs- teilnehmern und Nutzerinnen und Nutzern öffentlicher Flächen weniger wahrgenommen werden. Für eine mögliche Umsetzung wäre zunächst festzulegen, an welchen Standorten und in wel- chem Umfang entsprechende Schilder aufgestellt werden sollen. Der Antrag enthält hierzu keine näheren Angaben. Im Stadtgebiet befinden sich zahlreiche Gehwege, Grünanlagen und Spiel- plätze. Daher ist zu klären, nach welchen Kriterien geeignete Standorte ausgewählt werden sol- len. So wäre beispielsweise zu entscheiden, ob die Schilder an sämtlichen Zugängen zu Grünan- lagen und Spielplätzen, an besonders frequentierten Gehwegen oder lediglich an ausgewählten Schwerpunktstandorten aufgestellt werden sollen. Aus Sicht der Verwaltung wäre es hilfreich, wenn die antragstellende Fraktion die beantragte Maßnahme hinsichtlich ihres Umfangs näher konkretisieren könnte. Dies könnte beispielsweise durch einen Vorschlag zu den vorgesehenen Standorten erfolgen. Eine flächendeckende Beschilderung würde einen nicht unerheblichen finanziellen und organisa- torischen Aufwand verursachen. Neben den Kosten für die Anschaffung wäre auch die Aufstel- lung, die laufende Unterhaltung sowie gegebenenfalls der Ersatz beschädigter Schilder zu be- rücksichtigen. Die Kosten der Maßnahme hängen maßgeblich von der Anzahl der Schilder, deren Ausführung sowie den ausgewählten Standorten ab. Für das als Anlage 3 beigefügte Hinweisschild in der Größe 20 cm x 30 cm ergeben sich beispielhaft folgende Kosten je Standort: Hinweisschild (ohne Rahmen) = 19,87 € Hinweisschild (mit Rahmen) = 78,66 € Pfosten = 31,06 € Bodenhülse = 25,47 € Befestigungsmaterial = 10,00 € Je nach Ausführung ist mit Kosten von etwa 85,00 € bis 145,00 € pro Standort zu rechnen. Bei einer Montage an bereits vorhandene Pfosten können die Kosten auf etwa 30,00 € bis 90,00 € pro Standort reduziert werden. Hinzu kommen Aufwendungen für Montage, Unterhaltung sowie gegebenenfalls erforderliche Ersatzbeschaffungen. Fazit: Die Aufstellung von Hinweisschildern zur Pflicht der Entsorgung von Hundekot ist grundsätzlich möglich. Die Verwaltung weist jedoch darauf hin, dass die Wirksamkeit einer solchen Maßnahme im Vorfeld nicht verlässlich bewertet werden kann und belastbare Aussagen zu einem konkreten Erfolg nicht vorliegen. Zunächst wäre eine politische Grundsatzentscheidung darüber zu treffen, ob die Aufstellung ent- sprechender Hinweisschilder im Stadtgebiet grundsätzlich gewünscht ist und die beantragte Maß- nahme weiterverfolgt werden soll. Sofern hierfür eine politische Mehrheit besteht, wären im nächsten Schritt die konkrete Ausge- staltung der Maßnahme, die Anzahl der Schilder sowie die vorgesehenen Standorte festzulegen. Erst auf dieser Grundlage kann eine belastbare Kostenermittlung vorgenommen werden. Kalkar, den 18.06.2026 Die Bürgermeisterin Alexandra Schacky Anlage(n): 1. Fraktionsantrag 2. Fotodokumentation_Hundekot 3. Beispiel_Hinweisschild Fraktionsantrag A-12/24 Seite 2 von 2

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