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Einrichtung eines Inklusionsbeirates in der Stadt Kalkar - gemeinsamer Antrag der FBK- und SPD-Fraktion vom 10.06.2026 - Antrag der CDU-Fraktion vom 16.06.2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Kalkar |
| Datum | 2026-07-16 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Fraktionsantrag
Fachbereich 1 - Verwaltungssteuerung und -service
Vorlagen-Nr. A-12/26
Beratungsart öffentlich
Einrichtung eines Inklusionsbeirates in der Stadt Kalkar
- gemeinsamer Antrag der FBK- und SPD-Fraktion vom 10.06.2026
- Antrag der CDU-Fraktion vom 16.06.2026
Beratungsfolge:
09.07.2026 Haupt- und Finanzausschuss vorberatend
16.07.2026 Rat der Stadt beschließend
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Fraktionen FBK, SPD und CDU beantragen übereinstimmend die Einrichtung eines Inklusi-
onsbeirates für die Stadt Kalkar und haben hierzu entsprechende Begründungen sowie Sat-
zungsentwürfe vorgelegt.
Die Einrichtung eines Inklusionsbeirates entspricht dem erklärten politischen Willen mehrerer im
Rat vertretener Fraktionen und fügt sich in die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen ein
(u. a. UN-Behindertenrechtskonvention, BGG NRW, IGG NRW, GO NRW). Ein kommunaler In-
klusionsbeirat kann ein geeignetes Instrument sein, um die Teilhabe von Menschen mit Behinde-
rungen sowie von Menschen mit chronischen Erkrankungen und weiteren von Barrieren betrof-
fenen Gruppen zu stärken und ihre Belange systematisch in die kommunalen Entscheidungspro-
zesse einzubinden.
Bei der Stadt Kalkar wurde in der Vergangenheit ein Seniorenbeirat eingerichtet. Das Gremium
konnte sich – trotz grundsätzlich sinnvoller Zielsetzung und Unterstützung aus der Verwaltung –
nicht dauerhaft etablieren. Die Gründe hierfür lagen aus Verwaltungssicht insbesondere in einer
eher geringen und nachlassenden Beteiligung sowie an dem Mangel an Themen und Beratungs-
gegenständen, die Eingang in die politische Beschlussfassung gefunden haben.
Diese Erfahrungen sollten bei der Konzeption des Inklusionsbeirates bewusst berücksichtigt wer-
den, um zu vermeiden, dass ein an sich wichtiges Thema mit einem (wie sich im Nachhinein
gezeigt hat) unpassenden Instrument Eingang in die politische Willensbildung finden soll.
Die Einrichtung eines Inklusionsbeirates ist mit Chancen, aber auch mit Risiken verbunden:
• Bürgerbeteiligung: Ob sich ausreichend Menschen mit Behinderungen, Angehörige und wei-
tere Personen dauerhaft und verbindlich engagieren werden, ist derzeit offen. Die Verwaltung
nimmt eine gewisse Unsicherheit wahr, ob ein entsprechender Bürgerwille in ausreichendem
Umfang besteht.
• Kontinuität der Arbeit: Für die Wirksamkeit des Beirates ist eine stabile Besetzung und eine
kontinuierliche Mitarbeit entscheidend.
• Zusätzliche Verwaltungsaufgaben: Ein Inklusionsbeirat, wie in den vorgelegten Entwürfen be-
schrieben, erzeugt einen nicht unerheblichen Bedarf an Koordination, Vorbereitung und fach-
licher Begleitung (Sitzungsorganisation, Unterlagen, Protokolle, Unterstützungsleistungen, Öf-
fentlichkeitsarbeit etc.).
In den Satzungsentwürfen ist die enge Zusammenarbeit mit einer/einem Inklusionsbeauftragten
der Stadt Kalkar vorgesehen, der/die zugleich die Geschäftsführung des Beirates übernehmen
soll. Ein/e Inklusionsbeauftragte/r ist derzeit in der Stadt Kalkar noch nicht benannt. Das Thema
„Inklusion“ ist derzeit in keiner Zuständigkeit verortet. Die Übernahme dieser Funktion würde eine
zusätzliche Aufgabe darstellen, die in der Verwaltungsorganisation verortet und mit entsprechen-
den Zeitressourcen unterlegt werden muss. Ohne eine klar definierte Zuständigkeit und ausrei-
chende Ressourcenausstattung besteht die Gefahr, dass Erwartungen an den Beirat nicht erfüllt
werden können.
Die Anträge sehen die Bereitstellung eines Budgets für die Arbeit des Beirates vor. Die Verwal-
tung hält es für sachgerecht, die laufenden Kosten (Geschäftsführung, Raumnutzung, Grundauf-
wand) im Rahmen des bestehenden, regulären Verwaltungsbudgets abzubilden und ein geson-
dertes, klar definiertes Budget für die inhaltliche Arbeit des Beirates (z. B. Öffentlichkeitsarbeit,
Veranstaltungen, Fortbildungen) vorzusehen.
Darüber hinaus erscheint es sinnvoll, entsprechend dem CDU-Antrag zu prüfen, ob Fördermittel
für Aufbau und Arbeit des Inklusionsbeirates eingeworben werden können.
Aus Sicht der Verwaltung überwiegen die Chancen, wenn bestimmte Rahmenbedingungen von
Anfang an klar geregelt werden:
• Ein Inklusionsbeirat kann die fachliche Qualität von Entscheidungen mit Auswirkungen auf
Menschen mit Behinderungen verbessern und Barrieren frühzeitig sichtbar machen.
• Die breite politische Unterstützung im Rat bietet eine gute Grundlage, um den Beirat nicht nur
formal einzurichten, sondern auch tatsächlich mit Leben zu füllen.
• Die Gefahr eines unpassenden Teilhabe-Instruments ist real, kann aber durch realistische Ziel-
setzungen, einen klar strukturierten Gründungsprozess und eine angemessene Unterstützung
durch Verwaltung und Politik zumindest verringert werden.
• Gleichzeitig ist darauf hinzuweisen, dass ohne ausreichende personelle und organisatorische
Ressourcen in der Verwaltung sowie ohne ernsthafte und dauerhafte Einbindung der Zielgrup-
pen das Projekt nicht erfolgreich sein wird.
Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, die Einrichtung eines Inklusionsbeirates grundsätzlich zu be-
schließen:
• Der Rat bekräftigt die Absicht, einen Inklusionsbeirat einzurichten, und beauftragt die Verwal-
tung, auf Basis der vorliegenden Satzungsentwürfe (FBK/SPD und CDU) einen gemeinsamen,
abgestimmten Satzungsentwurf zu erarbeiten.
• Im Zuge der Satzungserarbeitung ist ein konkretes Konzept zur Benennung und zur Aufga-
benbeschreibung einer/eines Ansprechpartners/in bei der Stadt Kalkar vorzulegen, einschließ-
lich der notwendigen personellen Ressourcen (Stellenanteile, organisatorische Zuordnung).
• Die Verwaltung wird beauftragt, parallel den voraussichtlichen jährlichen Finanzbedarf (inkl.
möglicher Aufwandsentschädigungen) zu ermitteln, die Einwerbung von Fördermitteln zu prü-
fen und hierüber zu berichten.
• Vor der konstituierenden Sitzung des Inklusionsbeirates ist ein niedrigschwelliges Beteili-
gungsverfahren durchzuführen, um Betroffene, ihre Angehörigen sowie Einrichtungen und
Verbände frühzeitig einzubinden (z. B. Informationsveranstaltung, Aufruf über städtische Me-
dien, direkte Ansprache von Einrichtungen und Selbsthilfegruppen). Ziel ist es, die Bereitschaft
zur Mitarbeit realistisch zu erfassen und ggf. Unterstützungserfordernisse frühzeitig zu identi-
fizieren.
Mit dieser Vorgehensweise wird dem mehrheitlichen politischen Willen zur Einrichtung eines In-
klusionsbeirates Rechnung getragen, zugleich aber den aus der Vergangenheit bekannten Risi-
ken (insbesondere hinsichtlich Beteiligungsbereitschaft und Ressourcen) begegnet.
Kalkar, den 18.06.2026
Die Bürgermeisterin
Alexandra Schacky
Anlage(n):
Fraktionsantrag A-12/26 Seite 2 von 3
1. Antrag der Fraktionen FBK und SPD
2. Antrag der Fraktionen FBK und SPD Anlage Beispielablauf
3. Antrag der Fraktionen FBK und SPD Anlage Entwurf Satzung
4. Antrag der Fraktionen FBK und SPD Anlage Infoblatt
5. Antrag der Fraktionen FBK und SPD Anlage Arbeitshilfe
6. Antrag der Fraktionen FBK und SPD Anlage Ideen zur Satzungserstellung
7. Antrag der CDU-Fraktion
8. Antrag der CDU-Fraktion Anlage Entwurf Satzung
Fraktionsantrag A-12/26 Seite 3 von 3
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