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Einsatz von modernster Nanotechnologie zur Reinigung des Abwassers - Antrag der Fraktion Forum Kalkar vom 16.06.2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeKalkar
Datum2026-07-16
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Fraktionsantrag Abwasserbehandlungsverband Kalkar-Rees Vorlagen-Nr. A-12/25 Beratungsart öffentlich Einsatz von modernster Nanotechnologie zur Reinigung des Abwassers - Antrag der Fraktion Forum Kalkar vom 16.06.2026 Beratungsfolge: 16.07.2026 Rat der Stadt beschließend Stellungnahme der Verwaltung: Die Bezeichnung der vorgeschlagenen „Nanocarbon-Technologie“ erscheint kritisch zu hinterfra- gen. Nach den vorliegenden Informationen handelt es sich dabei nicht um Nanotechnologie im eigentlichen Sinne, sondern mit hoher Wahrscheinlichkeit überwiegend um feine Pulveraktiv- kohle, die in flüssiger Form eingesetzt wird. Vergleichbare Produkte werden bereits von verschie- denen Anbietern am Markt angeboten. Die genaue Zusammensetzung des vorgeschlagenen Pro- dukts ist zudem nicht transparent dargestellt, was eine belastbare fachliche Bewertung erschwert. Darüber hinaus besteht aktuell keine gesetzliche Verpflichtung für den Abwasserverband, orga- nische Spurenstoffe in dem vom Antrag dargestellten Umfang zu entfernen. Gegenwärtig existie- ren weder verbindliche Grenzwerte noch konkrete Zielvorgaben, die zusätzliche Investitionen und laufende Betriebsaufwendungen rechtfertigen würden. Zwar ist davon auszugehen, dass die Vorgaben der europäischen Kommunalabwasserrichtlinie (EU-KARL) ab dem Jahr 2027 schrittweise in nationales Recht umgesetzt werden. Die zunächst vorgesehenen Anforderungen betreffen jedoch vor allem sehr große Kläranlagen mit mehr als 100.000 Einwohnerwerten. Für kleinere Anlagen sind mögliche zusätzliche Anforderungen der- zeit weder konkret definiert noch zeitnah zu erwarten. Nach aktuellem Stand könnten entspre- chende Vorgaben frühestens nach der Meldung besonders empfindlicher Vorfluter durch die Bun- desländer und damit nicht vor dem Jahr 2033 relevant werden. Besonders kritisch ist die Frage zu bewerten, was mit den aus dem Abwasser entfernten Schad- stoffen tatsächlich geschieht. Die vorgeschlagene Technologie beseitigt diese Stoffe nicht, son- dern verlagert sie überwiegend aus dem Abwasser in den Klärschlamm. Damit wäre das Problem nicht gelöst, sondern lediglich auf einen anderen Entsorgungspfad verschoben. Für die Kläranlage Kalkar-Hönnepel ist dieser Aspekt von besonderer Bedeutung, da der anfal- lende Klärschlamm in einer Klärschlammvererdungsanlage über Schilfbeete auf natürlichem Wege entwässert und behandelt wird. Die im Klärschlamm gebundenen Schadstoffe würden so- mit in die Vererdungsbeete eingetragen und könnten sich dort langfristig anreichern und den Schilfbewuchs erheblich beinträchtigen. Am Ende des Prozesses gelangen die Stoffe mit der Klärschlammerde in den weiteren Verwertungskreislauf. Es besteht daher die Gefahr, dass Schadstoffe, die ursprünglich aus dem Abwasser entfernt wer- den sollen, letztlich über die Klärschlammvererdung und eine spätere landwirtschaftliche Verwer- tung wieder auf landwirtschaftliche Flächen gelangen. Dies würde dem eigentlichen Ziel einer nachhaltigen Schadstoffreduzierung widersprechen. Darüber hinaus kann derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass die Anreicherung zusätzlicher Schadstoffe im Klärschlamm künftig dazu führt, dass die landwirtschaftliche Verwertung der Klär- schlammerde nicht mehr zulässig ist. In diesem Fall müssten alternative Entsorgungswege ge- funden werden, die mit erheblichen Mehrkosten verbunden wären. Insbesondere könnten zusätz- liche Aufwendungen für Transport, Behandlung und thermische Verwertung beziehungsweise Mono-Verbrennung entstehen. Die bisherige, wirtschaftliche und ressourcenschonende Verer- dungslösung würde dadurch infrage gestellt. Vor diesem Hintergrund erscheint eine sofortige Prüfung oder gar Einführung der vorgeschlage- nen Technologie derzeit nicht zielführend. Zunächst sollte die Umsetzung der EU-KARL in natio- nales Recht abgewartet werden, um Klarheit über die tatsächlich auf den Abwasserverband zu- kommenden Anforderungen zu erhalten. Erst auf dieser Grundlage kann eine belastbare Planung erfolgen und entschieden werden, ob zusätzliche Maßnahmen zur Spurenstoffentfernung über- haupt erforderlich sind. Kalkar, den 18.06.2026 Die Bürgermeisterin Alexandra Schacky Anlage(n): 1. Fraktionsantrag Fraktionsantrag A-12/25 Seite 2 von 2

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