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Haushalt 2026 - Beratung der Anträge der Fraktionen zum Haushaltsentwurf

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeHürtgenwald
Datum2026-04-16
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G E M E I N D E Beschlussvorlage H Ü R T G E N W A L D Der Bürgermeister Nr.: 25/2026 Abteilung: 4 Sachbearbeiter: Herr Hannen Aktenzeichen: 902.403-010 Datum: 16.03.2026 Gremium Termin TOP-Nr. Haupt- und Finanzausschuss 26.03.2026 öffentlich Gemeinderat 16.04.2026 öffentlich Haushalt 2026 - Beratung der Anträge der Fraktionen zum Haushaltsentwurf Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat lehnt die Änderungsanträge der FFH-Fraktion zum Haushaltsentwurf 2026 ab. Finanzielle Auswirkungen ? Ja Mittelbedarf für das aktuelle Haushaltsjahr Beschreibung Produkt / Kontenart diverse Produkte und Konten Haushaltsansatz auf dem Konto bisher gebundene Mittel des Kontos Auswirkung auf zukünftige Haushaltsjahre Ökologische Auswirkungen ? Nein Sachverhalt: In der Sitzung am 19. Februar 2025 wurde der Entwurf der Haushaltssatzung 2026 mit allen Anlagen in den Gemeinderat eingebracht. Die Fraktionen hatten anschließend bis zum 15. März 2026 Zeit, ihre Anträge zum Haushalt zu stellen. Am 15. März 2026 sind beiliegende Anträge der FFH eingegangen. Hierzu möchte die Verwaltung wie folgt Stellung nehmen: Die Verwaltung nimmt die Änderungsanträge der FFH-Fraktion zum Haushaltsentwurf 2026 zur Kenntnis und dankt für die Beteiligung an der Haushaltsplanung – gleichzeitig ist es notwendig, die - Seite 1 von 4 - Auswirkungen der Vorschläge im Kontext der aktuellen Haushaltsnotlage und der Genehmigungsfähigkeit des Haushaltssicherungskonzepts sorgfältig zu prüfen. 1. Zusätzliche 0,5-Stelle im Ordnungsamt Die Verwaltung sieht die vorgeschlagene einjährige Befristung der zusätzlichen halben Stelle im Ordnungsamt kritisch. Aus Sicht der Verwaltung ist die Notwendigkeit dieser Stelle bereits jetzt offensichtlich, da der Innendienst derzeit erhebliche Zeit für Außendiensttätigkeiten wie Ortstermine aufwendet – Aufgaben, die besser durch eine dauerhaft im Außendienst tätige Person abgedeckt werden könnten. Eine befristete Stelle mit der geplanten Vergütung wird als nicht zielführend eingeschätzt, da sie voraussichtlich kaum geeignete Bewerberinnen und Bewerber anziehen wird. Zudem könnte eine Befristung falsche Signale an die Beschäftigten und die Öffentlichkeit senden und die personelle Situation weiter verschärfen. Die Verwaltung schlägt daher weiterhin vor, die Stelle unbefristet einzurichten, um langfristige Entlastung und Planungssicherheit zu gewährleisten. 2. Wiederbesetzungssperre für freiwerdende Stellen Die Verwaltung sieht die vorgeschlagene sechsmonatige Wiederbesetzungssperre für freiwerdende Stellen als nicht praktikabel und potenziell schädlich für den Betrieb der Verwaltung an. Ein solcher Zeitraum würde zu erheblichen Verzögerungen bei der Neubesetzung führen – im Extremfall bis zu 1,5 Jahre – und die bestehenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überlasten. Insbesondere bei plötzlich freiwerdenden Stellen (z. B. durch Kündigung oder Tod) wäre eine solche Sperrfrist unpraktikabel. Zudem würde eine sechsmonatige Sperrfrist die Durchführung von Vorstellungsgesprächen und die Entscheidungsfindung erheblich verzögern. Die Verwaltung betont, dass eine Aufgabenverlagerung ohne Überlappung zwischen altem und neuem Personal den Wissensverlust („Brain Drain“) fördern würde. Statt einer Besetzungssperre müsste bei planbaren Stellenneubesetzungen eher über eine mindestens drei Monate dauernde Überlappungszeit nachgedacht werden, um Kontinuität sicherzustellen. Der Hinweis, dass keine Überlastung entstehen dürfe, wird als unzureichend und unrealistisch bewertet. In der Praxis ist bereits jetzt festzustellen, dass freiwerdende Stellen in der Regel von anderen Beschäftigten neben ihrer regulären Tätigkeit mit übernommen werden müssen – insbesondere in einer Kommunalverwaltung wie Hürtgenwald, die über keine großen Teams für einzelne Aufgaben verfügt, wie etwa größere Städte wie Köln oder Düsseldorf. Eine Wiederbesetzungssperre würde daher die ohnehin bestehende Überlastung weiter verschärfen. 3. Gewerbesteuerhebesatz (510 v. H.) Die Verwaltung betrachtet die Beibehaltung des Gewerbesteuerhebesatzes auf 510 v. H. als risikobehaftet. Ohne den sog. globalen Minderaufwand liegt der Fehlbetrag im aktuellen Haushaltsjahr bei rund 2 Millionen Euro. Um diesen zu decken, sind Steuererhöhungen in bisher nicht gekanntem Ausmaß notwendig. Eine Nichtanpassung der Gewerbesteuer würde zu erheblichen Ertragsverlusten führen, die sich über die 10-jährige Finanzplanung im Haushaltssicherungskonzept (HSK) zu einem weiteren Millionen-Defizit summieren würden. Zwar ist eine niedrige Steuerbelastung für die Gewerbetreibenden wünschenswert, doch muss dies mit der Realität der Haushaltskonsolidierung abgewogen werden. Andernfalls drohen Genehmigungsprobleme durch die Kommunalaufsicht. Die Verwaltung betont, dass eine stabile Steuerpolitik zwar wichtig ist, aber nicht auf Kosten der Haushaltskonsolidierung gehen darf. - Seite 2 von 4 - 4. Grundsteuer B (Anhebung auf 1.195 v. H. begrenzt) Auch hier betrachtet die Verwaltung die vorgeschlagene Begrenzung der Hebesatzanpassung als unzureichend. Eine geringere Erhöhung würde die notwendigen Erträge nicht generieren und das Defizit weiter vergrößern. Die Verwaltung betont, dass die aktuelle Finanzlage eine realistische Steueranpassung unumgänglich macht, um das Haushaltssicherungskonzept genehmigungsfähig zu halten. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Gemeinde bereits jetzt an der Grenze ihrer Leistungsfähigkeit operiert. Eine Begrenzung der Hebesatzanpassung würde die Haushaltskonsolidierung gefährden und die Gemeinde in eine noch schwierigere finanzielle Lage bringen. Fazit Die Vorschläge der FFH-Fraktion werden aus Sicht der Verwaltung als nicht zielführend eingeschätzt, da sie die aktuelle Haushaltsnotlage nicht adäquat berücksichtigen. Insbesondere der Verzicht auf notwendige Ertragssteigerungen – etwa durch die Beibehaltung des Gewerbesteuerhebesatzes auf 510 v. H. und die Begrenzung der Grundsteuer B auf 1.195 v. H. – birgt erhebliche Risiken. Diese Maßnahmen führen zu einem strukturellen Ertragsverlust, der an anderer Stelle nicht kompensiert wird. Da die freiwilligen Ausgaben bereits auf ein sehr geringes Maß reduziert sind und mehr als die Hälfte des Aufwands auf Transferleistungen entfallen, bleibt kein Spielraum für weitere Kürzungen. Ein solcher Ertragsverzicht ohne Ausgleich würde das HSK untragbar machen und die Genehmigung durch die Kommunalaufsicht gefährden. Darüber hinaus würden eine Wiederbesetzungssperre sowie die Befristung der neuen Stelle im Ordnungsamt die ohnehin überlastete Verwaltung weiter ausbluten lassen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tragen bereits jetzt eine unverhältnismäßige Belastung – eine weitere Reduktion oder Verzögerung bei der Besetzung von Stellen würde nicht nur die Arbeitsmoral untergraben, sondern auch die Leistungsfähigkeit der Verwaltung gefährden. Langfristig würde dies dazu führen, dass keine erfolgreiche Haushaltskonsolidierung mehr möglich ist, da die notwendigen personellen Ressourcen fehlen, um Umstrukturierungen, Digitalisierung oder Effizienzsteigerungen umzusetzen. Der aktuelle Gemeinderat steht vor einer entscheidenden, vielleicht einmaligen Gelegenheit: Er kann jetzt ein genehmigungsfähiges Paket aus Haushalt und Haushaltssicherungskonzept beschließen – und damit die kommunale Selbstverwaltung erhalten. Jede Verzögerung, jeder Verzicht auf notwendige Erträge oder jede weitere Überlastung der Verwaltung würde diese Chance verspielen und die Gemeinde in eine noch tiefere Finanzkrise führen. Lösungen sind gemeinsam zu erarbeiten – doch diese müssen realistisch, nachhaltig und genehmigungsfähig sein. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: Die Anträge der FFH-Fraktion führen zu strukturellen Ertragsverlusten und erhöhen das Risiko der Nichtgenehmigung des Haushaltssicherungskonzepts, da sie keine Kompensation für notwendige Einnahmen vorsehen und die ohnehin überlastete Verwaltung weiter schwächen. zu erwartende Auswirkungen auf die Ökologie: keine Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt, die Anträge abzulehnen – die Nachteile überwiegen eindeutig, da sie die Haushaltskonsolidierung gefährden, die Genehmigungsfähigkeit des HSK untergraben und die personelle Belastung der Verwaltung verschärfen. - Seite 3 von 4 - gez. Stephan Cranen Bürgermeister - Seite 4 von 4 -

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