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Haushalt 2026 - Beratung der Anträge der Fraktionen zum Haushaltsentwurf
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Hürtgenwald |
| Datum | 2026-04-16 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
G E M E I N D E
Beschlussvorlage
H Ü R T G E N W A L D
Der Bürgermeister Nr.: 25/2026
Abteilung: 4
Sachbearbeiter: Herr Hannen
Aktenzeichen: 902.403-010
Datum: 16.03.2026
Gremium Termin TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 26.03.2026 öffentlich
Gemeinderat 16.04.2026 öffentlich
Haushalt 2026
- Beratung der Anträge der Fraktionen zum Haushaltsentwurf
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat lehnt die Änderungsanträge der FFH-Fraktion zum Haushaltsentwurf 2026 ab.
Finanzielle Auswirkungen ? Ja
Mittelbedarf für das aktuelle Haushaltsjahr
Beschreibung Produkt / Kontenart diverse Produkte und Konten
Haushaltsansatz auf dem Konto
bisher gebundene Mittel des Kontos
Auswirkung auf zukünftige Haushaltsjahre
Ökologische Auswirkungen ? Nein
Sachverhalt:
In der Sitzung am 19. Februar 2025 wurde der Entwurf der Haushaltssatzung 2026 mit allen Anlagen
in den Gemeinderat eingebracht. Die Fraktionen hatten anschließend bis zum 15. März 2026 Zeit,
ihre Anträge zum Haushalt zu stellen. Am 15. März 2026 sind beiliegende Anträge der FFH
eingegangen. Hierzu möchte die Verwaltung wie folgt Stellung nehmen:
Die Verwaltung nimmt die Änderungsanträge der FFH-Fraktion zum Haushaltsentwurf 2026 zur
Kenntnis und dankt für die Beteiligung an der Haushaltsplanung – gleichzeitig ist es notwendig, die
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Auswirkungen der Vorschläge im Kontext der aktuellen Haushaltsnotlage und der
Genehmigungsfähigkeit des Haushaltssicherungskonzepts sorgfältig zu prüfen.
1. Zusätzliche 0,5-Stelle im Ordnungsamt
Die Verwaltung sieht die vorgeschlagene einjährige Befristung der zusätzlichen halben Stelle
im Ordnungsamt kritisch. Aus Sicht der Verwaltung ist die Notwendigkeit dieser Stelle bereits
jetzt offensichtlich, da der Innendienst derzeit erhebliche Zeit für Außendiensttätigkeiten wie
Ortstermine aufwendet – Aufgaben, die besser durch eine dauerhaft im Außendienst tätige
Person abgedeckt werden könnten. Eine befristete Stelle mit der geplanten Vergütung wird
als nicht zielführend eingeschätzt, da sie voraussichtlich kaum geeignete Bewerberinnen und
Bewerber anziehen wird. Zudem könnte eine Befristung falsche Signale an die Beschäftigten
und die Öffentlichkeit senden und die personelle Situation weiter verschärfen. Die Verwaltung
schlägt daher weiterhin vor, die Stelle unbefristet einzurichten, um langfristige Entlastung
und Planungssicherheit zu gewährleisten.
2. Wiederbesetzungssperre für freiwerdende Stellen
Die Verwaltung sieht die vorgeschlagene sechsmonatige Wiederbesetzungssperre für
freiwerdende Stellen als nicht praktikabel und potenziell schädlich für den Betrieb der
Verwaltung an. Ein solcher Zeitraum würde zu erheblichen Verzögerungen bei der
Neubesetzung führen – im Extremfall bis zu 1,5 Jahre – und die bestehenden
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überlasten. Insbesondere bei plötzlich freiwerdenden
Stellen (z. B. durch Kündigung oder Tod) wäre eine solche Sperrfrist unpraktikabel. Zudem
würde eine sechsmonatige Sperrfrist die Durchführung von Vorstellungsgesprächen und die
Entscheidungsfindung erheblich verzögern. Die Verwaltung betont, dass eine
Aufgabenverlagerung ohne Überlappung zwischen altem und neuem Personal den
Wissensverlust („Brain Drain“) fördern würde. Statt einer Besetzungssperre müsste bei
planbaren Stellenneubesetzungen eher über eine mindestens drei Monate dauernde
Überlappungszeit nachgedacht werden, um Kontinuität sicherzustellen. Der Hinweis, dass
keine Überlastung entstehen dürfe, wird als unzureichend und unrealistisch bewertet. In der
Praxis ist bereits jetzt festzustellen, dass freiwerdende Stellen in der Regel von anderen
Beschäftigten neben ihrer regulären Tätigkeit mit übernommen werden müssen –
insbesondere in einer Kommunalverwaltung wie Hürtgenwald, die über keine großen Teams
für einzelne Aufgaben verfügt, wie etwa größere Städte wie Köln oder Düsseldorf. Eine
Wiederbesetzungssperre würde daher die ohnehin bestehende Überlastung weiter
verschärfen.
3. Gewerbesteuerhebesatz (510 v. H.)
Die Verwaltung betrachtet die Beibehaltung des Gewerbesteuerhebesatzes auf 510 v. H. als
risikobehaftet. Ohne den sog. globalen Minderaufwand liegt der Fehlbetrag im aktuellen
Haushaltsjahr bei rund 2 Millionen Euro. Um diesen zu decken, sind Steuererhöhungen in
bisher nicht gekanntem Ausmaß notwendig. Eine Nichtanpassung der Gewerbesteuer würde
zu erheblichen Ertragsverlusten führen, die sich über die 10-jährige Finanzplanung im
Haushaltssicherungskonzept (HSK) zu einem weiteren Millionen-Defizit summieren würden.
Zwar ist eine niedrige Steuerbelastung für die Gewerbetreibenden wünschenswert, doch
muss dies mit der Realität der Haushaltskonsolidierung abgewogen werden. Andernfalls
drohen Genehmigungsprobleme durch die Kommunalaufsicht. Die Verwaltung betont, dass
eine stabile Steuerpolitik zwar wichtig ist, aber nicht auf Kosten der Haushaltskonsolidierung
gehen darf.
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4. Grundsteuer B (Anhebung auf 1.195 v. H. begrenzt)
Auch hier betrachtet die Verwaltung die vorgeschlagene Begrenzung der
Hebesatzanpassung als unzureichend. Eine geringere Erhöhung würde die notwendigen
Erträge nicht generieren und das Defizit weiter vergrößern. Die Verwaltung betont, dass die
aktuelle Finanzlage eine realistische Steueranpassung unumgänglich macht, um das
Haushaltssicherungskonzept genehmigungsfähig zu halten. Die Verwaltung weist darauf hin,
dass die Gemeinde bereits jetzt an der Grenze ihrer Leistungsfähigkeit operiert. Eine
Begrenzung der Hebesatzanpassung würde die Haushaltskonsolidierung gefährden und die
Gemeinde in eine noch schwierigere finanzielle Lage bringen.
Fazit
Die Vorschläge der FFH-Fraktion werden aus Sicht der Verwaltung als nicht zielführend
eingeschätzt, da sie die aktuelle Haushaltsnotlage nicht adäquat berücksichtigen. Insbesondere der
Verzicht auf notwendige Ertragssteigerungen – etwa durch die Beibehaltung des
Gewerbesteuerhebesatzes auf 510 v. H. und die Begrenzung der Grundsteuer B auf 1.195 v. H. –
birgt erhebliche Risiken. Diese Maßnahmen führen zu einem strukturellen Ertragsverlust, der an
anderer Stelle nicht kompensiert wird. Da die freiwilligen Ausgaben bereits auf ein sehr geringes
Maß reduziert sind und mehr als die Hälfte des Aufwands auf Transferleistungen entfallen, bleibt
kein Spielraum für weitere Kürzungen. Ein solcher Ertragsverzicht ohne Ausgleich würde das HSK
untragbar machen und die Genehmigung durch die Kommunalaufsicht gefährden.
Darüber hinaus würden eine Wiederbesetzungssperre sowie die Befristung der neuen Stelle im
Ordnungsamt die ohnehin überlastete Verwaltung weiter ausbluten lassen. Die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter tragen bereits jetzt eine unverhältnismäßige Belastung – eine weitere Reduktion oder
Verzögerung bei der Besetzung von Stellen würde nicht nur die Arbeitsmoral untergraben, sondern
auch die Leistungsfähigkeit der Verwaltung gefährden. Langfristig würde dies dazu führen, dass
keine erfolgreiche Haushaltskonsolidierung mehr möglich ist, da die notwendigen personellen
Ressourcen fehlen, um Umstrukturierungen, Digitalisierung oder Effizienzsteigerungen umzusetzen.
Der aktuelle Gemeinderat steht vor einer entscheidenden, vielleicht einmaligen Gelegenheit: Er kann
jetzt ein genehmigungsfähiges Paket aus Haushalt und Haushaltssicherungskonzept beschließen –
und damit die kommunale Selbstverwaltung erhalten. Jede Verzögerung, jeder Verzicht auf
notwendige Erträge oder jede weitere Überlastung der Verwaltung würde diese Chance verspielen
und die Gemeinde in eine noch tiefere Finanzkrise führen. Lösungen sind gemeinsam zu erarbeiten
– doch diese müssen realistisch, nachhaltig und genehmigungsfähig sein.
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
Die Anträge der FFH-Fraktion führen zu strukturellen Ertragsverlusten und erhöhen das Risiko der
Nichtgenehmigung des Haushaltssicherungskonzepts, da sie keine Kompensation für notwendige
Einnahmen vorsehen und die ohnehin überlastete Verwaltung weiter schwächen.
zu erwartende Auswirkungen auf die Ökologie:
keine
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt, die Anträge abzulehnen – die Nachteile überwiegen eindeutig, da sie die
Haushaltskonsolidierung gefährden, die Genehmigungsfähigkeit des HSK untergraben und die
personelle Belastung der Verwaltung verschärfen.
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gez. Stephan Cranen
Bürgermeister
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