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Beschluss einer Hebesatzsatzung für 2026 und Konsolidierungsmaßnahmen für die laufende Legislaturperiode - Beratung des Antrags der Fraktionen CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 30.04.2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Hürtgenwald |
| Datum | 2026-05-21 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
G E M E I N D E
Beschlussvorlage
H Ü R T G E N W A L D
Der Bürgermeister Nr.: 48/2026
Abteilung: 4
Sachbearbeiter: Herr Hannen
Aktenzeichen: 902.403-010/004
Datum: 04.05.2026
Gremium Termin TOP-Nr.
Gemeinderat 21.05.2026 öffentlich 4.
Beschluss einer Hebesatzsatzung für 2026 und Konsolidierungsmaßnahmen für die
laufende Legislaturperiode
- Beratung des Antrags der Fraktionen CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom
30.04.2026
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt:
1. die Verabschiedung der Hebesatzsatzung rückwirkend zum 1. Januar 2026 mit den
folgenden Hebesätzen:
• Grundsteuer A: 995 v.H.
• Grundsteuer B: 1.150 v.H.
• Gewerbesteuer: 510 v.H.
(siehe beigefügte Hebesatzsatzung)
sowie
2. den Bürgermeister zu beauftragen, die folgenden Konsolidierungsmaßnahmen in der
laufenden Legislaturperiode umzusetzen bzw. zu beachten:
• grundsätzlich keine Erweiterung des Stellenplans,
• Begrenzung der Ausgaben für die Freiwillige Feuerwehr auf das sicherheitsrelevante
Minimum, unter Nutzung der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans 2027,
• Erhöhung der Übernachtungssteuer,
• kritische Bestandsaufnahme der Friedhöfe durch den bereits etablierten Arbeitskreis
„Friedhöfe“, mit Ziel der Flächenreduktion und Entwicklung freiwerdender Flächen,
• Prüfung der Veräußerung des Junkerhauses in Simonskall unter Berücksichtigung seiner
historischen Bedeutung als Heimat der Kalltalgemeinschaft sowie touristischer und
traumäßiger Nutzung,
• Anpassung der Pachtentgelte für gemeindeeigene Flächen an aktuelle
Marktentwicklungen sowie
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• Digitalisierung der gemeindlichen Printmedien.
Finanzielle Auswirkungen ? Ja
Mittelbedarf für das aktuelle Haushaltsjahr
Beschreibung Produkt / Kontenart diverse Produkte und Konten
Haushaltsansatz auf dem Konto
bisher gebundene Mittel des Kontos
Auswirkung auf zukünftige Haushaltsjahre
Ökologische Auswirkungen ? Nein
Sachverhalt:
Die Ablehnung des Haushalts 2026, des Haushaltssicherungskonzepts 2026–2036 und der
Hebesatzsatzung 2026 hat u.a. zur Folge, dass die Gemeinde Hürtgenwald gemäß § 82
Gemeindeordnung NRW weiterhin die Hebesätze aus dem Jahr 2025 anwenden muss. Dies führt
zu dauerhaften Mindererträgen im Bereich der Realsteuern – insbesondere bei der Grundsteuer B
– und verschärft die bestehende Haushaltsnotlage erheblich.
Die Fraktionen CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben daher am 30. April 2026 den
beigefügten Antrag auf Verabschiedung einer neuen Hebesatzsatzung für 2026 mit nachfolgenden
Hebesätzen (Grundsteuer A: 995 v.H., Grundsteuer B: 1.150 v.H., Gewerbesteuer: 510 v.H.) gestellt,
um zumindest auf das Niveau der aufkommensneutralen Hebesätze zu kommen und die
Aufkommenslücke aus dem vergangenen Jahr weitestgehend zu kompensieren. Zusätzlich
schlagen sie weitere Konsolidierungsmaßnahmen vor, um die Haushaltslage noch in der aktuellen
Legislaturperiode zu verbessern.
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind geeignet, zusätzliche Erträge zu generieren und auch
Aufwendungen zu senken, wodurch der Haushalt entlastet werden kann.
zu erwartende Auswirkungen auf die Ökologie:
keine
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Die Verwaltung begrüßt den Antrag der Fraktionen und teilt deren Ziel, durch Ertragssteigerung und
Aufwandssenkung den Haushalt zu konsolidieren.
Zudem werden die ergänzenden Konsolidierungsschritte grundsätzlich unterstützt.
Zu den einzelnen Punkten:
• Stellenplan: Das vorgeschlagene „Einfrieren“ des Stellenplans ist aus Verwaltungssicht
nachvollziehbar. Ausnahmen müssen jedoch möglich sein, wenn gesetzliche Pflichten einen
Stellenzuwachs erfordern. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Antrag mit der Maßgabe
anzunehmen, dass bei neuen oder zusätzlichen Aufgaben im Einzelfall geprüft wird, ob und
in welchem Umfang Stellen neu geschaffen werden müssen.
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• Brandschutzbedarfsplan: Die Fortschreibung ist das geeignete Instrument, um das Tempo
der Umsetzung an die Konsolidierungsziele anzupassen. So können Maßnahmen
gegebenenfalls zeitlich verschoben oder – bei Dringlichkeit – vorgezogen werden.
• Übernachtungssteuer: Die Verwaltung verweist hier auf die Vorlage 41/2026, in der die
Optionen der Erhöhung detailliert dargelegt sind.
• Friedhöfe: Die Verwaltung wird zu einer Sitzung des Arbeitskreises „Friedhöfe“ einladen, um
die vorgeschlagene Bestandsaufnahme und Flächenreduktion politisch diskutieren zu
können. Dabei wird auch auf die Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) Bezug
genommen.
• Junkerhaus Simonskall: Der Verkauf ist grundsätzlich als Konsolidierungsmaßnahme
möglich. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass das Haus kulturell und touristisch von
Bedeutung ist – insbesondere im Zusammenhang mit der Kaltteilgemeinschaft. Zudem dient
es im ersten Obergeschoss aktuell als Trauort, der regelmäßig genutzt wird. Die Verwaltung
wird daher zeitnah eine Ratsvorlage vorlegen, die Aufwand und Nutzen des Erhalts oder der
Veräußerung des Hauses darlegt, um eine fundierte Entscheidung zu ermöglichen.
• Pachtentgelte: Eine Anpassung an aktuelle Marktentwicklungen bedarf zunächst der Analyse
der bestehenden Vertragsverhältnisse und kann anschließend im Einzelfall erfolgen.
• Printmedien: Die flächendeckende Digitalisierung ist bereits in Arbeit. Möglich wäre in diesem
Rahmen allenfalls eine Kündigung des Vertrags zum „DorfBoten“. Hier gibt es eine
Kündigungsfrist, die eingehalten werden muss. Auf Grund der langjährigen
Geschäftsbeziehung, der zuletzt vereinbarten Preisgarantie bis Ende 2027 und der
Bedeutung eines Mitteilungsblatts für die Gemeinde wird von einer Kündigung im Hau-Ruck-
Verfahren abgeraten. Die Verwaltung wird eine entsprechende Beschlussvorlage einbringen.
Andere kostenpflichtige Printmedien werden nicht genutzt.
gez. Stephan Cranen
Bürgermeister
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