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Antrag der FDP-Fraktion vom 06.05.2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeHerscheid
Datum2026-05-11
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FDP FRAKTION IM HERSCHEIDER GEMEINDERAT Ratsherr Alexander Zuchowski FDP Fraktio n Herschei d * Wellin 5 * 58849 H erscheid Fraktionsvorsitzender Gemeinde Herscheid Herrn Bü rgerme ister Uw e Schm alenbach Wellin 5 58849 Herscheid Plettenberger Str. 27 Telefon 02357 / 170307 58849 H erscheid Telefax 02357 / 170385 Mail [email protected] Herscheid, den 06.05.2026 Antrag der FDP-Fraktion Herscheid 4. Ratssitzung am 11.05.2026 zum Tagesordnungspunkt: Erlass einer Satzung zur Festsetzung der Hebesätze der Grundsteuer und der Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) ab 01.01.2026 Antragstext Die FDP-Fraktion Herscheid beantragt: 1. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird einheitlich für Wohn- und Nichtwohngrundstücke auf 671 v. H. festgesetzt. 2. Auf eine Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B über das bislang für Wohngrundstücke geltende Niveau hinaus wird verzichtet. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen, Herrn Hendrik Wüst, im Namen der Gemeinde Herscheid anzuschreiben und o die erheblichen finanziellen Folgen der Grundsteuerreform für die Kommunen darzustellen, o konkrete Kompensations- und Entlastungsvorschläge des Landes einzufordern, o sowie eine Korrektur der fehlerhaften landesrechtlichen Ausgestaltung der Grundsteuerreform anzumahnen. Begründung Die FDP-Fraktion Herscheid bewertet die derzeitige Situation rund um die Grundsteuerreform als inakzeptable Abwälzung einer Fehlentscheidung der Landesregierung auf die Kommunen. Die Reform wurde von Landesseite als geprüft, rechtssicher und tragfähig dargestellt. Inzwischen zeigt sich jedoch, dass sie rechtlich hoch umstritten, handwerklich mangelhaft und praktisch nicht belastbar ist. Die aktuelle Rechtsprechung macht deutlich, dass die von der Landesregierung eröffnete Möglichkeit differenzierter Hebesätze kein rechtssicherer Lösungsweg ist. Die daraus resultierende Konsequenz soll nun in den Kommunen über faktische Steuererhöhungen aufgefangen werden. FDP FRAKTION IM HERSCHEIDER GEMEINDERAT Ratsherr Alexander Zuchowski Fraktionsvorsitzender Wellin 5 58849 Herscheid Telefon 02357 / 170307 Telefax 02357 / 170385 Mail [email protected] Im konkreten Fall der Gemeinde Herscheid würde die Festsetzung eines einheitlichen Hebesatzes von 789 v. H. eine durchschnittliche Mehrbelastung von nahezu 15 % für die Bürgerinnen und Bürger bedeuten. Diese „Steuererhöhung durch die Hintertür“ ist für die FDP-Fraktion politisch nicht vertretbar. Die Bürgerinnen und Bürger dürfen nicht für eine verfehlte Reform auf Landesebene zur Kasse gebeten werden. Positiv zu bewerten ist hingegen, dass eine Absenkung des Hebesatzes für Nichtwohngrundstücke eine Entlastung der Gewerbebetriebe bedeuten würde, die sich derzeit in wirtschaftlich besonders schwierigen Zeiten befinden. Dies ist ein wichtiges Signal für die lokale Wirtschaft und den Erhalt von Arbeitsplätzen. Der FDP-Fraktion ist bewusst, dass ein einheitlicher Hebesatz von 671 v. H. zu erheblichen Mindereinnahmen für den kommunalen Haushalt führen wird. Angesichts der ohnehin angespannten finanziellen Gesamtlage ist jedoch davon auszugehen, dass diese Mehrbelastung nicht der alleinige oder entscheidende Auslöser für mögliche haushaltsrechtliche Probleme sein wird. Umso mehr ist das Land Nordrhein-Westfalen in der Pflicht, die Kommunen nicht alleine zu lassen. Kompensationen werden erforderlich sein, auch wenn sie voraussichtlich nicht vollständig gelingen können. Gerade deshalb ist eine klare politische Positionierung erforderlich, verbunden mit der deutlichen Aufforderung an das Land, die Folgen der eigenen Fehlentscheidungen nicht länger auf die kommunale Ebene abzuwälzen. Mit li(e)beralen Grüßen aus Herscheid! FDP FRAKTION Herscheid Alexander Zuchowski Fraktionsvorsitzender

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