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Antrag der FDP-Fraktion vom 06.05.2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Herscheid |
| Datum | 2026-05-11 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
FDP FRAKTION IM HERSCHEIDER GEMEINDERAT
Ratsherr Alexander Zuchowski
FDP Fraktio n Herschei d * Wellin 5 * 58849 H erscheid Fraktionsvorsitzender
Gemeinde Herscheid
Herrn Bü rgerme ister Uw e Schm alenbach Wellin 5
58849 Herscheid
Plettenberger Str. 27
Telefon 02357 / 170307
58849 H erscheid Telefax 02357 / 170385
Mail [email protected]
Herscheid, den 06.05.2026
Antrag der FDP-Fraktion Herscheid 4. Ratssitzung am 11.05.2026
zum Tagesordnungspunkt: Erlass einer Satzung zur Festsetzung der Hebesätze der Grundsteuer und der
Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) ab 01.01.2026
Antragstext
Die FDP-Fraktion Herscheid beantragt:
1. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird einheitlich für Wohn- und Nichtwohngrundstücke auf
671 v. H. festgesetzt.
2. Auf eine Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B über das bislang für Wohngrundstücke
geltende Niveau hinaus wird verzichtet.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen,
Herrn Hendrik Wüst, im Namen der Gemeinde Herscheid anzuschreiben und
o die erheblichen finanziellen Folgen der Grundsteuerreform für die Kommunen
darzustellen,
o konkrete Kompensations- und Entlastungsvorschläge des Landes einzufordern,
o sowie eine Korrektur der fehlerhaften landesrechtlichen Ausgestaltung der
Grundsteuerreform anzumahnen.
Begründung
Die FDP-Fraktion Herscheid bewertet die derzeitige Situation rund um die Grundsteuerreform als
inakzeptable Abwälzung einer Fehlentscheidung der Landesregierung auf die Kommunen.
Die Reform wurde von Landesseite als geprüft, rechtssicher und tragfähig dargestellt. Inzwischen zeigt
sich jedoch, dass sie rechtlich hoch umstritten, handwerklich mangelhaft und praktisch nicht belastbar ist.
Die aktuelle Rechtsprechung macht deutlich, dass die von der Landesregierung eröffnete Möglichkeit
differenzierter Hebesätze kein rechtssicherer Lösungsweg ist. Die daraus resultierende Konsequenz soll
nun in den Kommunen über faktische Steuererhöhungen aufgefangen werden.
FDP FRAKTION IM HERSCHEIDER GEMEINDERAT
Ratsherr Alexander Zuchowski
Fraktionsvorsitzender
Wellin 5
58849 Herscheid
Telefon 02357 / 170307
Telefax 02357 / 170385
Mail [email protected]
Im konkreten Fall der Gemeinde Herscheid würde die Festsetzung eines einheitlichen Hebesatzes von 789
v. H. eine durchschnittliche Mehrbelastung von nahezu 15 % für die Bürgerinnen und Bürger bedeuten.
Diese „Steuererhöhung durch die Hintertür“ ist für die FDP-Fraktion politisch nicht vertretbar. Die
Bürgerinnen und Bürger dürfen nicht für eine verfehlte Reform auf Landesebene zur Kasse gebeten
werden.
Positiv zu bewerten ist hingegen, dass eine Absenkung des Hebesatzes für Nichtwohngrundstücke eine
Entlastung der Gewerbebetriebe bedeuten würde, die sich derzeit in wirtschaftlich besonders
schwierigen Zeiten befinden. Dies ist ein wichtiges Signal für die lokale Wirtschaft und den Erhalt von
Arbeitsplätzen.
Der FDP-Fraktion ist bewusst, dass ein einheitlicher Hebesatz von 671 v. H. zu erheblichen
Mindereinnahmen für den kommunalen Haushalt führen wird. Angesichts der ohnehin angespannten
finanziellen Gesamtlage ist jedoch davon auszugehen, dass diese Mehrbelastung nicht der alleinige oder
entscheidende Auslöser für mögliche haushaltsrechtliche Probleme sein wird.
Umso mehr ist das Land Nordrhein-Westfalen in der Pflicht, die Kommunen nicht alleine zu lassen.
Kompensationen werden erforderlich sein, auch wenn sie voraussichtlich nicht vollständig gelingen
können. Gerade deshalb ist eine klare politische Positionierung erforderlich, verbunden mit der
deutlichen Aufforderung an das Land, die Folgen der eigenen Fehlentscheidungen nicht länger auf die
kommunale Ebene abzuwälzen.
Mit li(e)beralen Grüßen aus Herscheid!
FDP FRAKTION Herscheid
Alexander Zuchowski
Fraktionsvorsitzender
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