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Antrag der SPD-Fraktion vom 05.05.2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Herscheid |
| Datum | 2026-05-11 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
SPD–Ratsfraktion
im Rat der Gemeinde Herscheid
Gemeinde Herscheid Dennis Fuchs
BM Uwe Schmalenbach Wagnerstraße 16
Plettenberger Straße 27 58849 Herscheid
58849 Herscheid
Herscheid, den 05.05.2026
Antrag der SPD-Fraktion zur Ratssitzung am 11.05.2026
Betreff: Änderung der Hebesatzsatzung – sozial ausgewogene und wirtschaftlich
tragfähige Anpassung
Antrag: Die SPD-Fraktion im Rat der Gemeinde Herscheid beantragt folgende
Änderungen gegenüber der vorgelegten Hebesatzsatzung:
• Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird einheitlich auf 671 % festgesetzt
(statt 789 %).
• Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird von 450 % auf 465 % angehoben.
Begründung:
Die Verwaltung schlägt vor, aufgrund der bestehenden rechtlichen Unsicherheiten
einen einheitlichen Hebesatz für die Grundsteuer B in Höhe von 789 % festzusetzen.
Diese Zielrichtung – Rechtssicherheit herzustellen – wird ausdrücklich mitgetragen.
Allerdings führt der vorgeschlagene Hebesatz zu einer erheblichen Mehrbelastung für
Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer sowie Mieterinnen und Mieter – sogar
rückwirkend für das laufende Jahr. In der aktuellen wirtschaftlichen Lage mit
steigenden Lebenshaltungskosten ist eine solche zusätzliche Belastung sozialpolitisch
nicht vertretbar.
Die Grundsteuerreform sollte ursprünglich aufkommensneutral gestaltet werden und
gerade keine zusätzliche Belastung für Bürgerinnen und Bürger erzeugen. Die nun
vorgeschlagene Lösung widerspricht diesem Ziel zumindest in ihrer
Verteilungswirkung erheblich. Mit dem vorgeschlagenen Hebesatz von 671 % wird
keine zusätzliche Belastung für Wohnraum in Herscheid geschaffen.
SPD–Ratsfraktion
im Rat der Gemeinde Herscheid
Die Absenkung des Hebesatzes im Vergleich zur vorgelegten Beschlussvorlage führt
zu Mindereinnahmen von rund 150.000 €. Diese sollen durch eine moderate
Anpassung der Gewerbesteuer von 450 % auf 465 % kompensiert werden. Damit liegt
Herscheid weiterhin unter dem NRW-Durchschnitt (472 %) und bewegt sich im Bereich
des Durchschnitts des Märkischen Kreises. Die Anpassung ist somit wirtschaftlich
vertretbar und weiterhin wettbewerbsfähig.
Der Vorschlag hat einen weiteren entscheidenden Vorteil:
• Die bisherige extreme Spreizung zwischen Wohn- und Nichtwohngrundstücken
(671 % vs. 1.293 %) entfällt.
• Gemischt genutzte Grundstücke, die bislang systematisch benachteiligt wurden
(Zuordnung zu Nichtwohngrundstücken), werden künftig fairer behandelt.
• Gleichzeitig wird durch die Kombination aus gesenkter Grundsteuer und
moderat erhöhter Gewerbesteuer keine zwangsläufige Mehrbelastung für
Unternehmen erzeugt.
Gerade in Krisenzeiten unterliegt auch die Gewerbesteuer Schwankungen. Die
Volatilität der Gewerbesteuer ist kein neues Phänomen, sondern ein strukturelles
Merkmal der kommunalen Finanzierung. Gerade deshalb ist es sachgerecht,
Belastungen ausgewogen auf mehrere Säulen zu verteilen, statt sie einseitig auf die
Grundsteuer – und damit auf die breite Bevölkerung – zu verlagern Die aktuell
vorgeschlagene Erhöhung ist moderat und bewegt sich weiterhin unter dem
Landesdurchschnitt. Eine stärkere Belastung der Bürgerinnen und Bürger durch die
Grundsteuer wäre hingegen sofort, direkt und unausweichlich wirksam – unabhängig
von wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit.
Mit freundlichen Grüßen
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(Dennis Fuchs, Fraktionsvorsitzender)
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