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Antrag der SPD-Fraktion vom 05.05.2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeHerscheid
Datum2026-05-11
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SPD–Ratsfraktion im Rat der Gemeinde Herscheid Gemeinde Herscheid Dennis Fuchs BM Uwe Schmalenbach Wagnerstraße 16 Plettenberger Straße 27 58849 Herscheid 58849 Herscheid Herscheid, den 05.05.2026 Antrag der SPD-Fraktion zur Ratssitzung am 11.05.2026 Betreff: Änderung der Hebesatzsatzung – sozial ausgewogene und wirtschaftlich tragfähige Anpassung Antrag: Die SPD-Fraktion im Rat der Gemeinde Herscheid beantragt folgende Änderungen gegenüber der vorgelegten Hebesatzsatzung: • Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird einheitlich auf 671 % festgesetzt (statt 789 %). • Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird von 450 % auf 465 % angehoben. Begründung: Die Verwaltung schlägt vor, aufgrund der bestehenden rechtlichen Unsicherheiten einen einheitlichen Hebesatz für die Grundsteuer B in Höhe von 789 % festzusetzen. Diese Zielrichtung – Rechtssicherheit herzustellen – wird ausdrücklich mitgetragen. Allerdings führt der vorgeschlagene Hebesatz zu einer erheblichen Mehrbelastung für Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer sowie Mieterinnen und Mieter – sogar rückwirkend für das laufende Jahr. In der aktuellen wirtschaftlichen Lage mit steigenden Lebenshaltungskosten ist eine solche zusätzliche Belastung sozialpolitisch nicht vertretbar. Die Grundsteuerreform sollte ursprünglich aufkommensneutral gestaltet werden und gerade keine zusätzliche Belastung für Bürgerinnen und Bürger erzeugen. Die nun vorgeschlagene Lösung widerspricht diesem Ziel zumindest in ihrer Verteilungswirkung erheblich. Mit dem vorgeschlagenen Hebesatz von 671 % wird keine zusätzliche Belastung für Wohnraum in Herscheid geschaffen. SPD–Ratsfraktion im Rat der Gemeinde Herscheid Die Absenkung des Hebesatzes im Vergleich zur vorgelegten Beschlussvorlage führt zu Mindereinnahmen von rund 150.000 €. Diese sollen durch eine moderate Anpassung der Gewerbesteuer von 450 % auf 465 % kompensiert werden. Damit liegt Herscheid weiterhin unter dem NRW-Durchschnitt (472 %) und bewegt sich im Bereich des Durchschnitts des Märkischen Kreises. Die Anpassung ist somit wirtschaftlich vertretbar und weiterhin wettbewerbsfähig. Der Vorschlag hat einen weiteren entscheidenden Vorteil: • Die bisherige extreme Spreizung zwischen Wohn- und Nichtwohngrundstücken (671 % vs. 1.293 %) entfällt. • Gemischt genutzte Grundstücke, die bislang systematisch benachteiligt wurden (Zuordnung zu Nichtwohngrundstücken), werden künftig fairer behandelt. • Gleichzeitig wird durch die Kombination aus gesenkter Grundsteuer und moderat erhöhter Gewerbesteuer keine zwangsläufige Mehrbelastung für Unternehmen erzeugt. Gerade in Krisenzeiten unterliegt auch die Gewerbesteuer Schwankungen. Die Volatilität der Gewerbesteuer ist kein neues Phänomen, sondern ein strukturelles Merkmal der kommunalen Finanzierung. Gerade deshalb ist es sachgerecht, Belastungen ausgewogen auf mehrere Säulen zu verteilen, statt sie einseitig auf die Grundsteuer – und damit auf die breite Bevölkerung – zu verlagern Die aktuell vorgeschlagene Erhöhung ist moderat und bewegt sich weiterhin unter dem Landesdurchschnitt. Eine stärkere Belastung der Bürgerinnen und Bürger durch die Grundsteuer wäre hingegen sofort, direkt und unausweichlich wirksam – unabhängig von wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Mit freundlichen Grüßen ____________________ (Dennis Fuchs, Fraktionsvorsitzender)

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