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Annahme und Verwendung von Spenden
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stuhr |
| Datum | 2026-07-01 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Stuhr beschließt, die Annahme und Verwendung der in der Vorlage genannten Spenden.
Beyersdorff
Sachverhalt:
Gem. § 111 Abs. 8 NKomVG entscheidet der Rat über die Annahme und Verwendung von Spenden über 2.000,00 € pro Spendengeber*in je Spendenjahr.
Da die Spendensumme von diesem/er Spendengeber*in im Spendenjahr 2026 über 2.000,00 € liegt, ist über folgende Spenden zu entscheiden:
Ein örtliches Kreditinstitut spendet an die Gemeinde Stuhr einen Betrag von 1.250,00 € als Katalogförderung des Kunststipendiaten Patrick Peljhan.
Text aus PDF extrahiert