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Annahme und Verwendung von Spenden

Angenommen
TypAntrag
GemeindeStuhr
Datum2026-07-01
DatenstufeNur Ergebnisse
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Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Stuhr beschließt, die Annahme und Verwendung der in der Vorlage genannten Spenden. Beyersdorff Sachverhalt: Gem. § 111 Abs. 8 NKomVG entscheidet der Rat über die Annahme und Verwendung von Spenden über 2.000,00 € pro Spendengeber*in je Spendenjahr. Da die Spendensumme von diesem/er Spendengeber*in im Spendenjahr 2026 über 2.000,00 € liegt, ist über folgende Spenden zu entscheiden: Ein örtliches Kreditinstitut spendet an die Gemeinde Stuhr einen Betrag von 1.250,00 € als Katalogförderung des Kunststipendiaten Patrick Peljhan.

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