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Antrag der CDU-Fraktion: Einführung Abfallsatzung und Gefahrenabwehrverordnung
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Bruchköbel |
| Datum | 2026-09-01 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die CDU-Fraktion beantragt die Einführung einer Abfallsatzung und Gefahrenabwehrverordnung in Bruchköbel. Grund sind Verschmutzungen durch Zigarettenkippen, Hundekot und illegale Müllablagerungen, die Umwelt und Stadtbild beeinträchtigen. Mit Bußgeldern, Plakaten und Kontrollen durch die Stadtpolizei soll ein gepflegtes Stadtbild erreicht werden. Ein Beschluss ist nicht dokumentiert.
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Dokument
Extrahierter Text
Stadt Bruchköbel
DER MAGISTRAT
Ersterfassungsdatum: 16.08.2026
Aktenzeichen:
CDU-Fraktion
Antragsteller: CDU-Fraktion
Beschlussvorlage Drucksachen-Nr.: DS-155/2026
Beratungsfolge Sitzungstermin TOP
Stadtverordnetenversammlung der Stadt
01.09.2026
Bruchköbel
Titel:
Antrag der CDU-Fraktion:
Einführung Abfallsatzung und Gefahrenabwehrverordnung
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Bruchköbel führt eine Abfallsatzung und Gefahrenabwehrverordnung ein bzw. setzt die
in der Begründung aufgeführten Bußgelder um. Es soll ein gepflegtes Stadtbild erreicht werden.
Begründung:
Weggeworfene Zigarettenkippen und Hundekot verschmutzen auch in Bruchköbel die Straßen
und Plätze. Zigarettenstummel schaden auch der Umwelt. Mit einer einzigen Zigarette landen
bis zu sechs Milligramm vom Nervengift Nikotin in der Umwelt. Hinzu kommen noch die
Schwermetalle Arsen, Kupfer und Blei. Und: Sobald es anfängt zu regnen, gelangen die Gifte
ins Wasser.
Um diese Verstöße einzudämmen soll eine entsprechende Abfallsatzung und Gefahrenabwehr-
verordnung eingeführt werden. Die Bußgelder sind unter anderem über Plakate an den
entsprechenden Stellen der Stadt sichtbar zu machen. Entsprechende Kontrollen sind
durchzuführen.
Die sogenannten Regelbußgelder sollen unter anderem für das Wegwerfen von Zigaretten-
kippen und Kaugummis, das Nichtentfernen von Hundekot und illegale Müllablagerungen
gelten.
Die Bußgelder sollen „wehtun“. Die Stadt Hanau kann als Vorbild dienen.
Sauberkeit und Ordnung sind offensichtlich nicht für alle Bürgerinnen und Bürger eine Selbst-
verständlichkeit. Deshalb ist eine entsprechende Satzung und deren Kontrolle durch die
Stadtpolizei notwendig. Es soll ein gepflegtes Stadtbild erreicht werden.
Anlage(n):
1. Original-Antrag
Hauptstraße 32 Telefon: 06181/ 975-221 E-Mail: [email protected] Seite 1 von 1
63486 Bruchköbel Telefax: 06181/ 975-203 Website: www.bruchkoebel.de
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