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Entwicklung eines integrierten Hitzekonzepts hier: Antrag zur Sache der CDU-Fraktion vom 05.07.2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeBad Driburg
Datum2026-07-09
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Stadt Bad Driburg 0138-2025 4. Ergänzung Dezernatsleitung Mitteilungsvorlage (öffentlich) zur Sitzung Ausschuss für Bau, Straßen, Umwelt 09.07.2026 und Klimaschutz Entwicklung eines integrierten Hitzekonzepts hier: Antrag zur Sache der CDU-Fraktion vom 05.07.2026 finanzielle Auswirkungen: ☒ ja ☐ nein Mittelbereitstellung erfolgt: ☐ planmäßig ☐ überplanmäßig ☒ außerplanmäßig Mit Schreiben vom 05.07.2026 hat die CDU-Fraktion einen Antrag zur Sache zur Beratungsvorlage 0138-2025 3. Ergänzung „Aufstellung eines öffentlichen Trinkwasserspenders in der Innenstadt Bad Driburgs“ gestellt. Die Beratungsvorlage wird im Ausschuss für Bau, Straßen, Umwelt und Klimaschutz am 09.07.2026 unter dem Tagesordnungspunkt A. 15.2 beraten. Stellungnahme der Verwaltung: Das Land Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, alle Städte und Gemeinden ab dem 01.01.2027 gesetzlich zur Erstellung kommunaler Klimaanpassungskonzepte zu verpflichten. Die Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Natur-, Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume des nordrhein-westfälischen Landtags zum Regierungsentwurf ist für den 13.07.2026 vorgesehen. Gegenstand des Gesetzgebungsverfahrens ist unter anderem die Verpflichtung, die kommunalen Klimaanpassungskonzepte bis zum 31.12.2029 zu erstellen. Zur Kompensation des hierdurch entstehenden Aufwands soll den Kommunen nach Maßgabe des Konnexitätsprinzips ein pauschaler Belastungsausgleich gewährt werden. Die geplante Novellierung des Klimaanpassungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (KlAnG NRW) knüpft an die Vorgaben des Bundes-Klimaanpassungsgesetzes (KAnG) an. Nach § 12 KAnG sollen kommunale Klimaanpassungskonzepte insbesondere Maßnahmen zur Vorsorge gegen die Folgen extremer Hitze, Dürre und Starkregen sowie Maßnahmen zur Stärkung der Eigenvorsorge der Bürgerinnen und Bürger enthalten. Vor dem Hintergrund des laufenden Gesetzgebungsverfahrens sowie der voraussichtlich ab dem 01.01.2027 bestehenden gesetzlichen Verpflichtung zur Erstellung eines kommunalen Klimaanpassungskonzeptes bis spätestens zum 31.12.2029 wird empfohlen, von der Erstellung eines isolierten Hitzeanpassungskonzeptes abzusehen. Stattdessen sollte die Hitzeanpassung als wesentlicher Baustein in ein umfassendes kommunales Klimaanpassungskonzept integriert werden Bad Driburg, 06.07.2026 Der Bürgermeister i. A. - 2 - Florian Greger Dezernatsleitung Anlage(n): (1) 2026-07-05_CDU Antrag Hitzesanpassungskonzept (2) Schreiben Bündnis 90_Die Grünen vom 06.07.2026

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