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Entwicklung eines integrierten Hitzekonzepts hier: Antrag zur Sache der CDU-Fraktion vom 05.07.2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Bad Driburg |
| Datum | 2026-07-09 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Bad Driburg 0138-2025 4. Ergänzung
Dezernatsleitung
Mitteilungsvorlage (öffentlich)
zur Sitzung
Ausschuss für Bau, Straßen, Umwelt 09.07.2026
und Klimaschutz
Entwicklung eines integrierten Hitzekonzepts
hier: Antrag zur Sache der CDU-Fraktion vom 05.07.2026
finanzielle Auswirkungen: ☒ ja ☐ nein
Mittelbereitstellung erfolgt: ☐ planmäßig ☐ überplanmäßig ☒ außerplanmäßig
Mit Schreiben vom 05.07.2026 hat die CDU-Fraktion einen Antrag zur Sache zur
Beratungsvorlage 0138-2025 3. Ergänzung „Aufstellung eines öffentlichen
Trinkwasserspenders in der Innenstadt Bad Driburgs“ gestellt.
Die Beratungsvorlage wird im Ausschuss für Bau, Straßen, Umwelt und Klimaschutz am
09.07.2026 unter dem Tagesordnungspunkt A. 15.2 beraten.
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Land Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, alle Städte und Gemeinden ab dem
01.01.2027 gesetzlich zur Erstellung kommunaler Klimaanpassungskonzepte zu
verpflichten. Die Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Natur-, Verbraucherschutz,
Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume des nordrhein-westfälischen Landtags zum
Regierungsentwurf ist für den 13.07.2026 vorgesehen. Gegenstand des
Gesetzgebungsverfahrens ist unter anderem die Verpflichtung, die kommunalen
Klimaanpassungskonzepte bis zum 31.12.2029 zu erstellen. Zur Kompensation des
hierdurch entstehenden Aufwands soll den Kommunen nach Maßgabe des
Konnexitätsprinzips ein pauschaler Belastungsausgleich gewährt werden.
Die geplante Novellierung des Klimaanpassungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (KlAnG
NRW) knüpft an die Vorgaben des Bundes-Klimaanpassungsgesetzes (KAnG) an. Nach
§ 12 KAnG sollen kommunale Klimaanpassungskonzepte insbesondere Maßnahmen zur
Vorsorge gegen die Folgen extremer Hitze, Dürre und Starkregen sowie Maßnahmen zur
Stärkung der Eigenvorsorge der Bürgerinnen und Bürger enthalten.
Vor dem Hintergrund des laufenden Gesetzgebungsverfahrens sowie der voraussichtlich
ab dem 01.01.2027 bestehenden gesetzlichen Verpflichtung zur Erstellung eines
kommunalen Klimaanpassungskonzeptes bis spätestens zum 31.12.2029 wird empfohlen,
von der Erstellung eines isolierten Hitzeanpassungskonzeptes abzusehen. Stattdessen
sollte die Hitzeanpassung als wesentlicher Baustein in ein umfassendes kommunales
Klimaanpassungskonzept integriert werden
Bad Driburg, 06.07.2026
Der Bürgermeister
i. A.
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Florian Greger
Dezernatsleitung
Anlage(n):
(1) 2026-07-05_CDU Antrag Hitzesanpassungskonzept
(2) Schreiben Bündnis 90_Die Grünen vom 06.07.2026
Text aus PDF extrahiert