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Darstellung der Personalaufwendungen der Verwaltung im Zusammenhang mit Anträgen und Anfragen der Fraktionen

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeAlpen
Datum2026-07-02
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Gemeinde Alpen Verwaltungsvorlage Vorlagen-Nr. 60/2026- Beratungsart - öffentlich - Beratungsfolge Termin Rat 02.07.2026 Darstellung der Personalaufwendungen der Verwaltung im Zusammenhang mit Anträgen und Anfragen der Fraktionen Anlage(n): (1) Aufzeichnung_Arbeitsstunden_f._Anfragen_und_Anträge_der_Fraktionen Sachverhalt: Seit Beginn der aktuellen Wahlperiode am 01.11.2025 ist eine deutliche Zunahme von Anträgen und Anfragen der Fraktionen festzustellen. Die Bearbeitung dieser Anträge und Anfragen stellt einen wesentlichen Bestandteil der Unterstützung des Rates und seiner Gremien durch die Verwaltung dar und dient der Sicherstellung einer umfassenden Informationsgrundlage für politische Entscheidungsprozesse. Gleichzeitig führt die hohe Anzahl der eingehenden Anträge und Anfragen sowie deren teilweise erheblicher Umfang im zweistelligen Seitenbereich und die damit verbundene Komplexität zu einer zunehmenden Bindung personeller Ressourcen innerhalb der Verwaltung. Die Bearbeitung umfasst dabei regelmäßig die Sichtung und Auswertung von Mails, Akten und Fachinformationen, die Abstimmung zwischen verschiedenen Organisationseinheiten, die Erstellung fachlicher Stellungnahmen sowie die Vorbereitung von Beschlussvorlagen und Antwortschreiben. Dieser Sachverhalt wurde bereits in mehreren interfraktionellen Gesprächen diskutiert und von der Verwaltung thematisiert. Die hierfür erforderlichen Arbeiten werden durch das vorhandene Personal im Wesentlichen zusätzlich zu den laufenden Aufgaben erbracht. Dies führt in verschiedenen Fachbereichen zu einer spürbaren Mehrbelastung und kann Auswirkungen auf die Bearbeitungszeiten anderer Verwaltungsaufgaben haben. Ja nach rechtlicher Tragweite müssen vermehrt auch juristische Beratungen hinzugezogen werden, die zusätzliche Kosten verursachen. Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung den seit 01.01.2026 entstandenen Personalaufwand für die Bearbeitung von Anträgen und Anfragen der Fraktionen erhoben und ausgewertet. Die Ergebnisse sind der als Anlage beigefügten Übersicht zu entnehmen. Die Auswertung zeigt, dass die Bearbeitung von Anträgen und Anfragen der Fraktionen einen erheblichen personellen Aufwand verursacht. Die hierfür eingesetzten Ressourcen stehen für andere Aufgabenbereiche der Verwaltung nur eingeschränkt zur Verfügung. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die parlamentarischen Rechte der Fraktionen sowie deren Informations- und Kontrollrechte uneingeschränkt anerkannt werden. Gleichzeitig erscheint es im Interesse einer effizienten Aufgabenerfüllung sinnvoll, die Auswirkungen der Antrags- und Anfragepraxis auf die personellen Kapazitäten der Verwaltung transparent darzustellen und kritisch zu hinterfragen. Bereits mehrfach hat die Verwaltung darauf hingewiesen, dass Anfragen an die Verwaltung vielfach auch mündlich bzw. telefonisch beantwortet werden können und damit einen erheblich geringeren Personalaufwand auslösen. Die vorgelegte Übersicht soll dazu beitragen, den hierfür erforderlichen Ressourceneinsatz nachvollziehbar zu machen und eine sachliche Grundlage für die weitere Diskussion mit den Fraktionen über Umfang, Priorisierung und Bearbeitung von Anträgen und Anfragen zu schaffen. Sofern sich die Anzahl und der Umfang der Anträge und Anfragen weiterhin auf dem derzeitigen Niveau bewegen, ist auch künftig mit einer entsprechenden Bindung personeller Ressourcen zu rechnen. Die Verwaltung behält sich daher zukünftig vor, Anfragen, die offenkundig mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden sind, nach § 16 Ziff. 7 der Geschäftsordnung zurückzuweisen. Finanzielle Auswirkungen: Siehe beigefügte Übersicht Auswirkungen auf den Klimawandel: Keine Beschlussvorschlag: Der Rat nimmt die Übersicht über die Personalaufwendungen der Verwaltung für die Bearbeitung von Anträgen und Anfragen der Fraktionen seit 01.01.2026 zur Kenntnis. Darüber hinaus bittet der Rat die Verwaltung, diese Thematik weiter mit den Fraktionen zu erörtern. Alpen, den 15.06.2026 Im Auftrag: Der Bürgermeister Emmerichs Staymann ☐ Kenntnis FBL: ☐ Kenntnis Kämmerei: ☐ Kenntnis ZVS: Verwaltungsvorlage 60/2026 Seite 2 von 2

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