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Antrag der AfD Fraktion 03.06.2026 hier: Asbestzement-Leitungen im Trinkwassernetz – Gesundheitsschutz, Erneuerung und finanzielle Risiken (Kosten- und Nachschussgefahr) für die Gemeinde Alpen
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Alpen |
| Datum | 2026-07-16 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Alpen
Verwaltungsvorlage
Vorlagen-Nr. 73/2026-
Beratungsart - öffentlich -
Beratungsfolge Termin
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss 16.07.2026
Antrag der AfD Fraktion 03.06.2026
hier: Asbestzement-Leitungen im Trinkwassernetz – Gesundheitsschutz, Erneuerung
und finanzielle Risiken (Kosten- und Nachschussgefahr) für die Gemeinde Alpen
Anlage(n):
(1) Antrag_Finanzausschuss_Asbestrohre.pdf
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 03.06.2026 hat die AfD-Fraktion einen Antrag für die 5. Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses der Gemeinde Alpen eingereicht. Aufgrund der Absage dieser Sitzung und der
inhaltlichen Zuständigkeit wurde der Antrag in die 6. Sitzung des Bau-, Planungs- und
Umweltausschusses der Gemeinde Alpen verschoben.
Inhalt des Antrags ist ein umfangreicher Fragenkatalog bezüglich des Zustands und der
Sanierungsbedürftigkeit des vorhanden Trinkwassernetzes im Gemeindegebiet.
Der Antrag ist als Anlage beigefügt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Aufgaben im Zusammenhang mit der Trinkwasserversorgung im Gemeindegebiet sind vor
viele Jahren vollständig auf das Kommunale Wasserwerk GmbH übertragen worden. Zu den
Aufgaben des KWW gehören auch die Bestandserfassung und -überwachung sowie
entsprechende Sanierungskonzepte. Erneuerung werden dort durchgeführt, wo sie technisch nötig
sind oder sich aufgrund anderer geplanter Baumaßnahmen (wie z.B. Straßensanierungen)
anbieten. Die Finanzierung dieser Maßnahmen ist ebenfalls Aufgabe des KWW und aus seiner
laufenden Tätigkeit aufzubringen.
Aus Sicht der Verwaltung würde dieser Antrag im Falle einer entsprechenden Beschlussfassung
zuständigkeitshalber lediglich an das KWW weitergeleitet werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Auswirkungen auf den Klimawandel:
Keine
Beschlussvorschlag:
Der Bau- Planungs- und Umweltausschuss beschließt:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der KWW GmbH (Kommunales Wasserwerk)
eine umfassende Bestandsaufnahme der im Gemeindegebiet Alpen noch verlegten Asbestzement-
(AZ-) Trinkwasserleitungen vorzulegen. Diese Übersicht muss die Gesamtlänge, das Verlegejahr,
den bekannten baulichen Zustand sowie die genaue geografische Lage (Versorgungsbereiche,
betroffene Ortsteile) ausweisen.
2. Auf dieser Grundlage ist ein priorisiertes Erneuerungskonzept mit einem verbindlichen Zeitplan
zu erarbeiten. Die Verwaltung wird beauftragt, über die Vertreter der Gemeinde Alpen in den
Gremien der KWW GmbH auf dessen zügige Umsetzung hinzuwirken. Der bisher praktizierte
Austausch von Leitungen ausschließlich im Zuge anderer, ohnehin stattfindender Baumaßnahmen
ist daraufhin zu überprüfen, ob er angesichts des fortschreitenden Leitungsalters und der jüngsten
Rohrbrüche noch ausreichend und verantwortbar ist.
3. Die mit der Erneuerung verbundenen Kosten sowie deren Finanzierung sind transparent
darzustellen – einschließlich der realen Kosten je Kilometer Leitungsaustausch. Dabei ist explizit
zu klären, ob und in welcher Höhe sich daraus eine direkte Belastung für den Haushalt der
Gemeinde Alpen ergibt (etwa durch notwendige Kapitaleinlagen oder Zuschüsse) oder ob die
Erneuerung vollständig über das Investitionsbudget der KWW GmbH und die Wassergebühren
getragen werden kann.
4. Insbesondere ist rechtlich zu klären, ob der Gesellschaftsvertrag der KWW GmbH (bzw. der
übergeordneten Holding KDN GmbH) eine Nachschusspflicht der Gesellschafter vorsieht und
welches konkrete finanzielle Risiko der Gemeinde Alpen droht, falls infolge von Materialalterung
sowie bergbaubedingten Bodensenkungen und Erschütterungen kurzfristig ein unvorhersehbar
großer, flächendeckender Erneuerungsbedarf entsteht.
5. Die Verwaltung berichtet dem Haupt- und Finanzausschuss in einer der nächsten Sitzungen
vollumfänglich über das Ergebnis dieser Prüfung und legt die erforderlichen
Beschlussvorlagen vor.
Alpen, den 02.07.2026
Im Auftrag: Der Bürgermeister
Enge Staymann
☐ Kenntnis FBL: ☐ Kenntnis Kämmerei: ☐ Kenntnis ZVS:
Verwaltungsvorlage 73/2026 Seite 2 von 2
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