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Antrag der AfD Fraktion 03.06.2026 hier: Asbestzement-Leitungen im Trinkwassernetz – Gesundheitsschutz, Erneuerung und finanzielle Risiken (Kosten- und Nachschussgefahr) für die Gemeinde Alpen

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeAlpen
Datum2026-07-16
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Gemeinde Alpen Verwaltungsvorlage Vorlagen-Nr. 73/2026- Beratungsart - öffentlich - Beratungsfolge Termin Bau-, Planungs- und Umweltausschuss 16.07.2026 Antrag der AfD Fraktion 03.06.2026 hier: Asbestzement-Leitungen im Trinkwassernetz – Gesundheitsschutz, Erneuerung und finanzielle Risiken (Kosten- und Nachschussgefahr) für die Gemeinde Alpen Anlage(n): (1) Antrag_Finanzausschuss_Asbestrohre.pdf Sachverhalt: Mit Schreiben vom 03.06.2026 hat die AfD-Fraktion einen Antrag für die 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Alpen eingereicht. Aufgrund der Absage dieser Sitzung und der inhaltlichen Zuständigkeit wurde der Antrag in die 6. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses der Gemeinde Alpen verschoben. Inhalt des Antrags ist ein umfangreicher Fragenkatalog bezüglich des Zustands und der Sanierungsbedürftigkeit des vorhanden Trinkwassernetzes im Gemeindegebiet. Der Antrag ist als Anlage beigefügt. Stellungnahme der Verwaltung: Die Aufgaben im Zusammenhang mit der Trinkwasserversorgung im Gemeindegebiet sind vor viele Jahren vollständig auf das Kommunale Wasserwerk GmbH übertragen worden. Zu den Aufgaben des KWW gehören auch die Bestandserfassung und -überwachung sowie entsprechende Sanierungskonzepte. Erneuerung werden dort durchgeführt, wo sie technisch nötig sind oder sich aufgrund anderer geplanter Baumaßnahmen (wie z.B. Straßensanierungen) anbieten. Die Finanzierung dieser Maßnahmen ist ebenfalls Aufgabe des KWW und aus seiner laufenden Tätigkeit aufzubringen. Aus Sicht der Verwaltung würde dieser Antrag im Falle einer entsprechenden Beschlussfassung zuständigkeitshalber lediglich an das KWW weitergeleitet werden. Finanzielle Auswirkungen: Keine Auswirkungen auf den Klimawandel: Keine Beschlussvorschlag: Der Bau- Planungs- und Umweltausschuss beschließt: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der KWW GmbH (Kommunales Wasserwerk) eine umfassende Bestandsaufnahme der im Gemeindegebiet Alpen noch verlegten Asbestzement- (AZ-) Trinkwasserleitungen vorzulegen. Diese Übersicht muss die Gesamtlänge, das Verlegejahr, den bekannten baulichen Zustand sowie die genaue geografische Lage (Versorgungsbereiche, betroffene Ortsteile) ausweisen. 2. Auf dieser Grundlage ist ein priorisiertes Erneuerungskonzept mit einem verbindlichen Zeitplan zu erarbeiten. Die Verwaltung wird beauftragt, über die Vertreter der Gemeinde Alpen in den Gremien der KWW GmbH auf dessen zügige Umsetzung hinzuwirken. Der bisher praktizierte Austausch von Leitungen ausschließlich im Zuge anderer, ohnehin stattfindender Baumaßnahmen ist daraufhin zu überprüfen, ob er angesichts des fortschreitenden Leitungsalters und der jüngsten Rohrbrüche noch ausreichend und verantwortbar ist. 3. Die mit der Erneuerung verbundenen Kosten sowie deren Finanzierung sind transparent darzustellen – einschließlich der realen Kosten je Kilometer Leitungsaustausch. Dabei ist explizit zu klären, ob und in welcher Höhe sich daraus eine direkte Belastung für den Haushalt der Gemeinde Alpen ergibt (etwa durch notwendige Kapitaleinlagen oder Zuschüsse) oder ob die Erneuerung vollständig über das Investitionsbudget der KWW GmbH und die Wassergebühren getragen werden kann. 4. Insbesondere ist rechtlich zu klären, ob der Gesellschaftsvertrag der KWW GmbH (bzw. der übergeordneten Holding KDN GmbH) eine Nachschusspflicht der Gesellschafter vorsieht und welches konkrete finanzielle Risiko der Gemeinde Alpen droht, falls infolge von Materialalterung sowie bergbaubedingten Bodensenkungen und Erschütterungen kurzfristig ein unvorhersehbar großer, flächendeckender Erneuerungsbedarf entsteht. 5. Die Verwaltung berichtet dem Haupt- und Finanzausschuss in einer der nächsten Sitzungen vollumfänglich über das Ergebnis dieser Prüfung und legt die erforderlichen Beschlussvorlagen vor. Alpen, den 02.07.2026 Im Auftrag: Der Bürgermeister Enge Staymann ☐ Kenntnis FBL: ☐ Kenntnis Kämmerei: ☐ Kenntnis ZVS: Verwaltungsvorlage 73/2026 Seite 2 von 2

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