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Flutbedingte Wiederherstellung des "Platz an der Linde"; Änderung der Baumart; Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 31.07.2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler |
| Datum | 2026-08-17 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die SPD-Stadtratsfraktion beantragte am 31.07.2026 eine erneute Beratung der Baumsorte für die flutbedingte Wiederherstellung des "Platz an der Linde". Die Verwaltung hatte zuvor den Schnurbaum (Sophora japonica) als Baumart beschlossen, nachdem die ursprünglich geplante Gleditschie durch schlechten Wuchs in der Baumschule überzeugt hatte. Der Stadtrat lehnte den SPD-Antrag einstimmig ab und bestätigte damit den Schnurbaum als Pflanzart, der aufgrund seiner Hitze- und Trockenverträglichkeit sowie guter Erfahrungen in Ahrweiler geeignet ist.
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Dokument
Extrahierter Text
STADTVERWALTUNG
BAD NEUENAHR-AHRWEILER
Beschlussvorlage Nr. 2026/0126 Datum: 17.08.2026
Bezugsnummer 2025/0161 Verfasser/in: Herr Schumacher
Abteilung 2.3
Gremium Termin öffentlich nichtöffentlich vorberatend beschließend
Bau- und Planungsaus-
25.08.2026
schuss
Stadtrat 03.09.2026
Ergebnis der Beratung
einstimmig geändert
mehrheitlich ohne Beschlussvorschlag
.... Ja
.... Nein Anmerkungen
.... Enthaltung
Tagesordnungspunkt
Flutbedingte Wiederherstellung des "Platz an der Linde";
Änderung der Baumart;
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 31.07.2026
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beschließt den Antrag der SPD-Stadtratsfraktion abzulehnen.
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Sach- und Rechtslage
Als Neubepflanzung für den „Platz an der Linde“ im Rahmen der Wiederherstellung der
Platzfläche wurde von der Verwaltung zunächst die Bepflanzung mit Platanen, Rotahorn
bzw. dem Amberbaum als ursprüngliche Vorzugsvariante der Verwaltung, zur Diskussion ge-
stellt. Der Betriebshof bevorzugte den Amberbaum und der Ortsbeirat Bad Neuenahr sprach
sich für die Pflanzung von Platanen aus. Daraufhin beschloss der Stadtrat, eine einvernehm-
liche Lösung zu entwickeln. So wurden im fortlaufenden Prozess die Vorschläge um die Gle-
ditschie ergänzt.
Im Rahmen der vorberatenden Bau- und Planungsausschusssitzung bat ein Ausschussmit-
glied um Überprüfung der Baumart Gleditschie, da hier ein Dornenwuchs nicht ausgeschlos-
sen sei. Weiterhin sei der Wuchs der Gleditschie unregelmäßig und der Baum zeige in der
Baumschule einen deutlich früheren Verlust des Blattwerks als dies jahreszeitenbedingt übli-
cherweise der Fall ist. Es wurde der Schnurbaum (Sophora japonica) als Alternative vorge-
schlagen.
Eine Ortsbesichtigung in der Baumschule Ley bestätigte den schlechten Wuchs der Gledit-
schie. Hingegen zeigte sich der Schnurbaum als vergleichbare Alternative zur Gleditschie mit
einem durchgehend guten Wuchs. Zudem wurden mit dieser Baumart bereits gute Erfahrun-
gen im Stadtteil Ahrweiler gemacht.
So wurde der Schnurbaum letztendlich in der Sitzung des Stadtrats von der Verwaltung dem
Gremium zur Entscheidung vorgeschlagen und als auf dem „Platz an der Linde“ zu pflan-
zende Baumart beschlossen.
Die SPD-Stadtratsfraktion hat nun den beigefügten Antrag auf erneute Beratung der Baums-
orte und geänderte Beschlussfassung gestellt. Der Antrag ist der Vorlage als Anlage beige-
fügt.
In der Literatur wird der Schnurbaum als mittelstarkwüchsiger, mittelhoher robuster Baum
beschrieben. Dabei gilt er als eine das Stadtklima gut vertragende Baumart, die eine hohe
Hitze- und eine hohe Trockenverträglichkeit aufweist. So beschreibt „Das Grüne Sortenbuch“
von Wilhelm Ley den Baum als dekorativen Straßen- und Alleebaum, der aufgrund seiner
ausladenden Krone u.a. „auf Plätzen sowie in Innen- und Schulhöfen“ gepflanzt wird. Die
späte Blüte ist zudem eine starkfrequentierte Nahrungsquelle für viele Insekten, speziell für
Bienen. Weiterhin gilt der Schnurbaum als pflegeleicht und nicht anfällig gegenüber Pilz-
oder Schädlingsbefall.
Beispielsweise an der St. Laurentius Kirche am Marktplatz in Ahrweiler können diese Eigen-
schaften des Schnurbaums an den 1990 dort gepflanzten Bäumen beobachtet werden.
Wie bei vielen andere Baum- und Pflanzenarten auch, enthalten auch einige Teile des
Schnurbaums Stoffe, die bei übermäßigem Verzehr zu gesundheitsbeeinträchtigenden
Symptomen führen können. Jedoch ist der Schnurbaum in keinen einschlägigen Regelwer-
ken und Empfehlungen als Giftpflanze deklariert. In einer Liste besonders giftiger Garten-
pflanzen und einheimischer Pflanzen in der freien Natur wird in der im Bundesanzeiger am
02.07.2021 veröffentlichten Liste des Bundesinstituts für Risikobewertung der japanische
Schnurbaum nicht genannt und auch in den Informationen zu „Pflanzen in Kindertagesein-
richtungen und Schulen“ des Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) ist der
Schnurbaum nicht als gefährdende Pflanze eingestuft bzw. aufgeführt.
So empfiehlt auch der „Arbeitskreis Stadtbäume der Gartenamtsleiterkonferenz (GALK)“
beim Deutschen Städtetag den Schnurbaum als Stadtbaum der Zukunft.
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Gerade durch seine Hitzeverträglichkeit und seine Resilienz gegen Trockenheit ist der
Schnurbaum für die Bepflanzung immer heißer werdenden Innenstädten besonders geeig-
net.
Wie bei anderen Pflanzen im öffentlichen Raum dies auch der Fall ist, wird von einem Ver-
zehr der Fruchtschale und Rinde abgeraten.
In Vertretung
Peter Diewald
Erster Beigeordneter
Anlagen:
Antrag der SPD vom 31.07.2026
Text aus PDF extrahiert