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Antrag der GRÜNEN-Fraktion - Hitzeschutzmaßnahmen in der Stadt Edenkoben
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Edenkoben |
| Datum | 2026-08-26 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Grünen-Fraktion beantragt für die Stadtratssitzung am 26.8.2026 vier Hitzeschutzmaßnahmen: (1) Klimaanlage im Seniorentreff und erweiterte Öffnungszeiten mit ehrenamtlicher Unterstützung, (2) Plan für öffentliche Trinkwasserstellen an mehreren Standorten, (3) Hitzeschutz (Sonnensegel/Rohrmatten) für die Pergola am Werner-Kastner-Platz während der Begrünungsphase, (4) Beauftragung der Klimaschutzmanagerin zur Erstellung eines auf Edenkoben zugeschnittenen Hitzeschutz-Maßnahmepaketes. Die Anträge basieren auf Empfehlungen von Bund, Land und Kreis.
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Dokument
Extrahierter Text
Fraktion die Grünen
Stadtrat Edenkoben
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, guten Tag, Daniel,
für die nächste Sitzung des Stadtrates am 26.8.2026 beantragen wir folgendes Thema auf die
Tagesordnung zu setzen
Hitzeschutzmaßnahmen in der Stadt Edenkoben
Dazu stellen wir folgende Anträge
1. Die Verwaltung soll beauftragt werden, eine Klimaanlage für den Seniorentreff anzuschaffen
und in Zusammenarbeit mit ehrenamtlich Tätigen auf der Basis von
Aufwandsentschädigung/Minijob den Seniorentreff nicht nur am Dienstag und Donnerstag,
sondern auch an den anderen Wochentagen von 13.00 h – 16.00 h zu öffnen.
Diese Maßnahme soll zeitnah erfolgen und kann weiterhin in die geplanten
Sanierungsarbeiten für das Rathaus wie zB Barrierefreiheit eingebunden werden.
Diese Maßnahme erfüllt Forderungen und Empfehlung zum Hitzeschutz wie sie den bislang
vorliegenden Veröffentlichungen des Bundes, des Landes und des Kreises SÜW bezüglich
„Kühler Orte“ zu entnehmen sind.
HH Mittel für die Maßnahme können sowohl aus den Posten für die soziale Arbeit, als auch
aus den HH Mitteln für die Sanierung des Rathauses zur Verfügung gestellt werden.
Eine Rücksprache mit der Seniorenbeauftragten der Stadt Edenkoben hat bereits
stattgefunden.
2. Die Verwaltung soll beauftragt werden, einen Plan vorzulegen für Errichtung von
öffentlichen Trinkwasserstellen. Denkbar wären zB der Ludwigsplatz/Goldenes Eck und der
Werner Kastner Platz. Infrage käme auch die Tanzstraße 1.
Diese Maßnahme erfüllt Forderungen und Empfehlung aus den bislang vorliegenden
Hitzeschutzmaßnahmen des Bundes, des Landes und des Kreises SÜW bezüglich öffentlicher
Trinkwasserstellen.
Mittel dafür sind aus dem HH Posten Klimawandel zu entnehmen oder im HH 2027
einzuplanen.
3. Die Pergola am Werner Kastner Platz soll übergangsweise während der Anwachsphase der
bereits gepflanzten Begrünung mit einem Hitzeschutz versehen werden, wie zB integriertes
Sonnensegel oder Rohrmatten.
Mittel sind dem HH Posten Grünflächenpflege zu entnehmen.
4. Die Klimaschutzmanagerin der VG Edenkoben soll im Benehmen mit dem VG Bürgermeister
beauftragt werden, dem Stadtrat ein auf die Stadt Edenkoben zugeschnittenes Hitzeschutz-
Maßnahme-Paket vorlegen.
Edenkoben, den 15.8.2026
Freundliche Grüße
Helmut Schwehm
Fraktionsvorsitz
Anlagen
➢ BMG
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praevention/hitze
Das BMG wirkt neben den im Hitzeschutzplan Gesundheit jährlich angepassten und
aktualisierten Maßnahmen auf unterschiedlichen Ebenen darauf hin, dass das Thema
Hitzeschutz noch mehr in die Breite getragen wird. Auch die Bundesländer haben Ihrer
Verantwortung in diesem Bereich Rechnung getragen. So hat die
Gesundheitsministerkonferenz der Länder (GMK) im September 2020 beschlossen, bis 2025
eine flächendeckende Erstellung von Hitzeaktionsplänen in Kommunen voranzutreiben.
➢ Landeszentrale gesundheitliche Aufklärung Mainz
https://www.lzg-rlp.de/de/hitzeschutz-in-der-kommune.html
➢ Kreis SÜW
• Homepage Landkreis
• Energie- und Klimaschutzagentur RLP
• Klimawandel-Informationssystem
Klimaschutzportal Landkreis Südliche Weinstraße
Gemeinsam auf dem richtigen Weg. Auch beim Klimaschutz.
➢ Beispiele Materialien zu Trinkwasserbrunnen
• Der Verein a tip: tap hat ein Trinkbrunnen-Portal aufgebaut; hier gibt es Hintergrund-
Infos für öffentliche Trinkbrunnen, ein Booklet mit lokalen Beispielen, rechtliche und
technische Informationen und einen Kontakt für weitere Information und Beratung zum
Thema.
• Bundesumweltministerium: Städte und Gemeinden müssen Trinkwasser im öffentlichen
Raum kostenlos bereitstellen, Pressemitteilung vom 10.08.2022, sowie Bundesregierung:
Künftig mehr Trinkwasserbrunnen, 17.01.2023
• Aquadona (Hersteller von Trinkbrunnen): Mehr Trinkwasserbrunnen für Deutsche Bürger
(2022)
Einige Gemeinden haben seitdem damit begonnen, öffentliche Trinkbrunnen
aufzustellen.[3] Seit Inkrafttreten des novellierten Wasserhaushaltsgesetzes wurden ca.
200 Trinkbrunnen neu errichtet, so dass es derzeit (Anfang 2025) in Deutschland
schätzungsweise ca. 1.500 öffentliche Trinkwasserbrunnen gibt.
Die UN-Resolution wie auch die Bürgerinitiative flossen in die Neufassung der
Wasserrahmenrichtlinie 2020[2] ein. Dessen Artikel 16 "Zugang zu Wasser für den
menschlichen Gebrauch" verpflichtet in Absatz 2 die Mitgliedstaaten, "dass an
öffentlichen Orten, wo dies technisch machbar ist, Außen- und Innenanlagen
installiert werden, und zwar in einer in Bezug auf den Bedarf an solchen Maßnahmen
verhältnismäßigen Weise und unter Berücksichtigung spezifischer örtlicher
Gegebenheiten ...". Die Umsetzung dieser Richtlinie in nationales Recht wiederum
erfolgte in Deutschland mit dem Wasserhaushaltsgesetz, dessen § 50 Abs. 1 oben
auszugsweise zitiert wurde. Vollständig lautet er:
Die der Allgemeinheit dienende Wasserversorgung (öffentliche Wasserversorgung) ist eine
Aufgabe der Daseinsvorsorge. Hierzu gehört auch, dass Trinkwasser aus dem Leitungsnetz an
öffentlichen Orten durch Innen- und Außenanlagen bereitgestellt wird, soweit dies technisch
durchführbar und unter Berücksichtigung des Bedarfs und der örtlichen Gegebenheiten, wie
Klima und Geografie, verhältnismäßig ist.
Daraus lässt sich eine Verpflichtung der Kommunen ableiten, Zugänge zu Trinkwasser
aus dem öffentlichen Leitungsnetz zur Verfügung zu stellen, die jedoch mit
Einschränkungen gilt, nämlich nur, soweit dies technisch durchführbar und
verhältnismäßig - entsprechend dem Bedarf und der örtlichen Gegebenheiten - ist.
Begründet wird diese Verpflichtung nicht nur mit dem Recht auf sauberes Wasser für
alle Menschen, sondern auch mit der Klimaanpassung (Schutz vor Hitze) und der
Reduzierung des Gebrauchs von Plastikflaschen.
Text aus PDF extrahiert