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Antrag der GRÜNEN-Fraktion - Hitzeschutzmaßnahmen in der Stadt Edenkoben

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Edenkoben
Datum2026-08-26
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Grünen-Fraktion beantragt für die Stadtratssitzung am 26.8.2026 vier Hitzeschutzmaßnahmen: (1) Klimaanlage im Seniorentreff und erweiterte Öffnungszeiten mit ehrenamtlicher Unterstützung, (2) Plan für öffentliche Trinkwasserstellen an mehreren Standorten, (3) Hitzeschutz (Sonnensegel/Rohrmatten) für die Pergola am Werner-Kastner-Platz während der Begrünungsphase, (4) Beauftragung der Klimaschutzmanagerin zur Erstellung eines auf Edenkoben zugeschnittenen Hitzeschutz-Maßnahmepaketes. Die Anträge basieren auf Empfehlungen von Bund, Land und Kreis.

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Dokument

Extrahierter Text

Fraktion die Grünen Stadtrat Edenkoben Sehr geehrter Herr Bürgermeister, guten Tag, Daniel, für die nächste Sitzung des Stadtrates am 26.8.2026 beantragen wir folgendes Thema auf die Tagesordnung zu setzen Hitzeschutzmaßnahmen in der Stadt Edenkoben Dazu stellen wir folgende Anträge 1. Die Verwaltung soll beauftragt werden, eine Klimaanlage für den Seniorentreff anzuschaffen und in Zusammenarbeit mit ehrenamtlich Tätigen auf der Basis von Aufwandsentschädigung/Minijob den Seniorentreff nicht nur am Dienstag und Donnerstag, sondern auch an den anderen Wochentagen von 13.00 h – 16.00 h zu öffnen. Diese Maßnahme soll zeitnah erfolgen und kann weiterhin in die geplanten Sanierungsarbeiten für das Rathaus wie zB Barrierefreiheit eingebunden werden. Diese Maßnahme erfüllt Forderungen und Empfehlung zum Hitzeschutz wie sie den bislang vorliegenden Veröffentlichungen des Bundes, des Landes und des Kreises SÜW bezüglich „Kühler Orte“ zu entnehmen sind. HH Mittel für die Maßnahme können sowohl aus den Posten für die soziale Arbeit, als auch aus den HH Mitteln für die Sanierung des Rathauses zur Verfügung gestellt werden. Eine Rücksprache mit der Seniorenbeauftragten der Stadt Edenkoben hat bereits stattgefunden. 2. Die Verwaltung soll beauftragt werden, einen Plan vorzulegen für Errichtung von öffentlichen Trinkwasserstellen. Denkbar wären zB der Ludwigsplatz/Goldenes Eck und der Werner Kastner Platz. Infrage käme auch die Tanzstraße 1. Diese Maßnahme erfüllt Forderungen und Empfehlung aus den bislang vorliegenden Hitzeschutzmaßnahmen des Bundes, des Landes und des Kreises SÜW bezüglich öffentlicher Trinkwasserstellen. Mittel dafür sind aus dem HH Posten Klimawandel zu entnehmen oder im HH 2027 einzuplanen. 3. Die Pergola am Werner Kastner Platz soll übergangsweise während der Anwachsphase der bereits gepflanzten Begrünung mit einem Hitzeschutz versehen werden, wie zB integriertes Sonnensegel oder Rohrmatten. Mittel sind dem HH Posten Grünflächenpflege zu entnehmen. 4. Die Klimaschutzmanagerin der VG Edenkoben soll im Benehmen mit dem VG Bürgermeister beauftragt werden, dem Stadtrat ein auf die Stadt Edenkoben zugeschnittenes Hitzeschutz- Maßnahme-Paket vorlegen. Edenkoben, den 15.8.2026 Freundliche Grüße Helmut Schwehm Fraktionsvorsitz Anlagen ➢ BMG https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praevention/hitze Das BMG wirkt neben den im Hitzeschutzplan Gesundheit jährlich angepassten und aktualisierten Maßnahmen auf unterschiedlichen Ebenen darauf hin, dass das Thema Hitzeschutz noch mehr in die Breite getragen wird. Auch die Bundesländer haben Ihrer Verantwortung in diesem Bereich Rechnung getragen. So hat die Gesundheitsministerkonferenz der Länder (GMK) im September 2020 beschlossen, bis 2025 eine flächendeckende Erstellung von Hitzeaktionsplänen in Kommunen voranzutreiben. ➢ Landeszentrale gesundheitliche Aufklärung Mainz https://www.lzg-rlp.de/de/hitzeschutz-in-der-kommune.html ➢ Kreis SÜW • Homepage Landkreis • Energie- und Klimaschutzagentur RLP • Klimawandel-Informationssystem Klimaschutzportal Landkreis Südliche Weinstraße Gemeinsam auf dem richtigen Weg. Auch beim Klimaschutz. ➢ Beispiele Materialien zu Trinkwasserbrunnen • Der Verein a tip: tap hat ein Trinkbrunnen-Portal aufgebaut; hier gibt es Hintergrund- Infos für öffentliche Trinkbrunnen, ein Booklet mit lokalen Beispielen, rechtliche und technische Informationen und einen Kontakt für weitere Information und Beratung zum Thema. • Bundesumweltministerium: Städte und Gemeinden müssen Trinkwasser im öffentlichen Raum kostenlos bereitstellen, Pressemitteilung vom 10.08.2022, sowie Bundesregierung: Künftig mehr Trinkwasserbrunnen, 17.01.2023 • Aquadona (Hersteller von Trinkbrunnen): Mehr Trinkwasserbrunnen für Deutsche Bürger (2022) Einige Gemeinden haben seitdem damit begonnen, öffentliche Trinkbrunnen aufzustellen.[3] Seit Inkrafttreten des novellierten Wasserhaushaltsgesetzes wurden ca. 200 Trinkbrunnen neu errichtet, so dass es derzeit (Anfang 2025) in Deutschland schätzungsweise ca. 1.500 öffentliche Trinkwasserbrunnen gibt. Die UN-Resolution wie auch die Bürgerinitiative flossen in die Neufassung der Wasserrahmenrichtlinie 2020[2] ein. Dessen Artikel 16 "Zugang zu Wasser für den menschlichen Gebrauch" verpflichtet in Absatz 2 die Mitgliedstaaten, "dass an öffentlichen Orten, wo dies technisch machbar ist, Außen- und Innenanlagen installiert werden, und zwar in einer in Bezug auf den Bedarf an solchen Maßnahmen verhältnismäßigen Weise und unter Berücksichtigung spezifischer örtlicher Gegebenheiten ...". Die Umsetzung dieser Richtlinie in nationales Recht wiederum erfolgte in Deutschland mit dem Wasserhaushaltsgesetz, dessen § 50 Abs. 1 oben auszugsweise zitiert wurde. Vollständig lautet er: Die der Allgemeinheit dienende Wasserversorgung (öffentliche Wasserversorgung) ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge. Hierzu gehört auch, dass Trinkwasser aus dem Leitungsnetz an öffentlichen Orten durch Innen- und Außenanlagen bereitgestellt wird, soweit dies technisch durchführbar und unter Berücksichtigung des Bedarfs und der örtlichen Gegebenheiten, wie Klima und Geografie, verhältnismäßig ist. Daraus lässt sich eine Verpflichtung der Kommunen ableiten, Zugänge zu Trinkwasser aus dem öffentlichen Leitungsnetz zur Verfügung zu stellen, die jedoch mit Einschränkungen gilt, nämlich nur, soweit dies technisch durchführbar und verhältnismäßig - entsprechend dem Bedarf und der örtlichen Gegebenheiten - ist. Begründet wird diese Verpflichtung nicht nur mit dem Recht auf sauberes Wasser für alle Menschen, sondern auch mit der Klimaanpassung (Schutz vor Hitze) und der Reduzierung des Gebrauchs von Plastikflaschen.

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