Startseite › Südbrookmerland › Antrag

Bündnis Südbrookmerland Antrag für eine verbindliche Suchtprävention in allen 4. Klassen der Gemeinde Südbrookmerland

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeSüdbrookmerland
Datum2026-08-27
DatenstufeNur Dokumente
QuelleQuelldokument herunterladen →

Zusammenfassung (KI, experimentell)

Das Bündnis Südbrookmerland beantragte im November 2025 verbindliche Suchtprävention in allen 4. Klassen der Gemeinde, da die Kontaktgefahr mit Drogen, Alkohol und Gewalt beim Übergang zur weiterführenden Schule deutlich zunehme. Die Verwaltung dokumentierte daraufhin bestehende Präventionsmaßnahmen an allen vier Grundschulen (Ausstellungsbesuche, Polizeipuppenbühne, Medienführerscheine, Sozialtrainings). Der Verwaltungsausschuss beschloss, verbindliche Suchtprävention erst ab der 5. Klasse zu unterstützen, da die Schulen keine zusätzlichen Maßnahmen für die 4. Klassen für erforderlich hielten.

Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.

Dokument

Extrahierter Text

1 Gemeinde Südbrookmerland Sitzungsvorlage Nummer XI/0986 Fachbereich III Datum 19.08.2026 Janssen, Yana Aktenzeichen: III Beratungsfolge Termin Status Ausschuss für Schulen, 27.08.2026 öffentlich Kindertagesstätten und Soziales vorberatend Verwaltungsausschuss 08.09.2026 nichtöffentlich beschließend Zu TOP 11: Bündnis Südbrookmerland Antrag für eine verbindliche Suchtprävention in allen 4. Klassen der Gemeinde Südbrookmerland Sach- und Rechtslage: Die Fraktion Bündnis Südbrookmerland hat mit Schreiben vom 06. November 2025 die Durchführung einer verbindlichen Suchtprävention in allen 4. Klassen der Gemeinde Südbrookmerland beantragt. Im Antrag wird erläutert, dass die Gefahr der Sucht von Drogen, Alkohol und Gewalt mit Besuch der weiterführenden Schule stark zunehmen würde. Kinder kämen gerade ab dem Besuch der weiterführenden Schulen schnell in Kontakt mit Substanzen, die nicht nur süchtig machen, sondern die Gesundheit nachweislich beeinträchtigen. Weiterhin würde die Gewaltbereitschaft mit zunehmendem Alter stark zunehmen. Frühe, klare und kindgerechte Prävention zu Alkohol, Drogen und Gewalt würde Kinder stärken, Risiken vorbeugen sowie Schule und Familien entlasten- mit geringem Aufwand und hohem Nutzen. In der SchuKiSA-Sitzung am 05.02.2026 wurde sich für eine Rückstellung des Antrages der Fraktion ausgesprochen, da seitens der Verwaltung noch weitere Informationen eingeholt werden sollten. Nachstehend die bereits angebotenen Maßnahmen zur Suchtprävention an den Grundschulen: 2 Grundschule Moordorf • Ausstellungsbesuch „Echt Klasse“ für Jahrgang 3 und 4 • Elterninfoabend „sicherer Umgang mit Smartphone & Co“ alle zwei Jahre an einer Grundschule in Südbrookmerland durch die Polizei • PC-AG in Jg. 4 meist in Verbindung mit Tablet- o. Internet-Führerschein (z.B. Gefahren im Internet, Cybermobbing, Suchtgefährdung durch Social Media wie TikTok, Insta und Co.) • Polizeipuppenbühne • Ernährungsführerschein / gesunde Ernährung • Streitschlichter • Sozialtraining • Jegliche Klärungen von Streitgespräche nach den Pausen bzw. Mensapause als "Konfliktreflektion" Grundschule Moorhusen • Polizeipuppenbühne • Elternabende im Verbund mit den anderen Grundschulen zu Themen rund um die Mediennutzung • Integration der Nutzung moderner Medien in verschiedenen Unterrichtsfächern Grundschule tom-Brook • Flyer • Mediensucht o Präventionselternabend o Elternbrief o Besuch des Präventionsbeauftragten der Polizeiinspektion Aurich Grundschule Victorbur • Veranstaltungen zum Thema Medien, Social Media (Polizei Aurich) • Stärkung des Selbstbewusstseins, Nein sagen, Mobbingprävention (Polizeipuppenbühne) • Im Sachunterricht: o Sexualkundeunterricht in der 4. Klasse o Anlassbezogen: Rauchen, Alkohol (wenn Kinder davon im Unterricht berichten) Grundschule Wiegboldsbur • Sachunterricht, Klasse 1-4: „Soziale Beziehungen“ (Erweiterung in den höheren Jahrgängen durch die Themen „Mensch“ und „Konsum“) • Klassenstunde (Möglichkeit zum Besprechen von sozialen Themen) Polizeipuppenbühne alle zwei Jahre („Internetkonsum und G Aus der Auflistung wird deutlich, dass die Grundschulen bereits ein vielfältiges und umfangreiches Angebot im Bereich der Suchtprävention vorhalten. Dabei werden bereits zahlreiche Maßnahmen umgesetzt, die darauf abzielen, Schülerinnen und Schüler frühzeitig für die Risiken und Folgen von Suchtverhalten zu sensibilisieren, ihre persönlichen und sozialen Kompetenzen zu stärken und einen verantwortungsvollen Umgang mit möglichen Suchtgefahren zu fördern. Die bestehenden Angebote bilden somit bereits eine wichtige Grundlage für eine frühzeitige und nachhaltige Suchtprävention an den Grundschulen. Im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Besprechungen mit den Schulleitungen wurde die Notwendigkeit einer zusätzlichen Suchtprävention an Grundschulen nicht gesehen. 3 Beschlussvorschlag: Der VA beschließt, eine verbindliche Suchtprävention erst ab dem 5. Schuljahr zu unterstützen.

Text aus PDF extrahiert