Startseite › Südbrookmerland › Antrag
Bündnis Südbrookmerland Antrag für eine verbindliche Suchtprävention in allen 4. Klassen der Gemeinde Südbrookmerland
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Südbrookmerland |
| Datum | 2026-08-27 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Das Bündnis Südbrookmerland beantragte im November 2025 verbindliche Suchtprävention in allen 4. Klassen der Gemeinde, da die Kontaktgefahr mit Drogen, Alkohol und Gewalt beim Übergang zur weiterführenden Schule deutlich zunehme. Die Verwaltung dokumentierte daraufhin bestehende Präventionsmaßnahmen an allen vier Grundschulen (Ausstellungsbesuche, Polizeipuppenbühne, Medienführerscheine, Sozialtrainings). Der Verwaltungsausschuss beschloss, verbindliche Suchtprävention erst ab der 5. Klasse zu unterstützen, da die Schulen keine zusätzlichen Maßnahmen für die 4. Klassen für erforderlich hielten.
Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.
Dokument
Extrahierter Text
1
Gemeinde
Südbrookmerland
Sitzungsvorlage Nummer XI/0986
Fachbereich III Datum 19.08.2026
Janssen, Yana Aktenzeichen: III
Beratungsfolge Termin Status
Ausschuss für Schulen, 27.08.2026 öffentlich
Kindertagesstätten und Soziales vorberatend
Verwaltungsausschuss 08.09.2026 nichtöffentlich
beschließend
Zu TOP 11: Bündnis Südbrookmerland
Antrag für eine verbindliche Suchtprävention in allen
4. Klassen der Gemeinde Südbrookmerland
Sach- und Rechtslage:
Die Fraktion Bündnis Südbrookmerland hat mit Schreiben vom 06. November 2025
die Durchführung einer verbindlichen Suchtprävention in allen 4. Klassen der
Gemeinde Südbrookmerland beantragt.
Im Antrag wird erläutert, dass die Gefahr der Sucht von Drogen, Alkohol und Gewalt
mit Besuch der weiterführenden Schule stark zunehmen würde.
Kinder kämen gerade ab dem Besuch der weiterführenden Schulen schnell in Kontakt
mit Substanzen, die nicht nur süchtig machen, sondern die Gesundheit nachweislich
beeinträchtigen.
Weiterhin würde die Gewaltbereitschaft mit zunehmendem Alter stark zunehmen.
Frühe, klare und kindgerechte Prävention zu Alkohol, Drogen und Gewalt würde
Kinder stärken, Risiken vorbeugen sowie Schule und Familien entlasten- mit geringem
Aufwand und hohem Nutzen.
In der SchuKiSA-Sitzung am 05.02.2026 wurde sich für eine Rückstellung des
Antrages der Fraktion ausgesprochen, da seitens der Verwaltung noch weitere
Informationen eingeholt werden sollten.
Nachstehend die bereits angebotenen Maßnahmen zur Suchtprävention an den
Grundschulen:
2
Grundschule Moordorf
• Ausstellungsbesuch „Echt Klasse“ für Jahrgang 3 und 4
• Elterninfoabend „sicherer Umgang mit Smartphone & Co“ alle zwei Jahre an
einer Grundschule in Südbrookmerland durch die Polizei
• PC-AG in Jg. 4 meist in Verbindung mit Tablet- o. Internet-Führerschein (z.B.
Gefahren im Internet, Cybermobbing, Suchtgefährdung durch Social Media wie
TikTok, Insta und Co.)
• Polizeipuppenbühne
• Ernährungsführerschein / gesunde Ernährung
• Streitschlichter
• Sozialtraining
• Jegliche Klärungen von Streitgespräche nach den Pausen bzw. Mensapause als
"Konfliktreflektion"
Grundschule Moorhusen
• Polizeipuppenbühne
• Elternabende im Verbund mit den anderen Grundschulen zu Themen rund um
die Mediennutzung
• Integration der Nutzung moderner Medien in verschiedenen Unterrichtsfächern
Grundschule tom-Brook
• Flyer
• Mediensucht
o Präventionselternabend
o Elternbrief
o Besuch des Präventionsbeauftragten der Polizeiinspektion Aurich
Grundschule Victorbur
• Veranstaltungen zum Thema Medien, Social Media (Polizei Aurich)
• Stärkung des Selbstbewusstseins, Nein sagen, Mobbingprävention
(Polizeipuppenbühne)
• Im Sachunterricht:
o Sexualkundeunterricht in der 4. Klasse
o Anlassbezogen: Rauchen, Alkohol (wenn Kinder davon im Unterricht
berichten)
Grundschule Wiegboldsbur
• Sachunterricht, Klasse 1-4: „Soziale Beziehungen“ (Erweiterung in den höheren
Jahrgängen durch die Themen „Mensch“ und „Konsum“)
• Klassenstunde (Möglichkeit zum Besprechen von sozialen Themen)
Polizeipuppenbühne alle zwei Jahre („Internetkonsum und G
Aus der Auflistung wird deutlich, dass die Grundschulen bereits ein vielfältiges und
umfangreiches Angebot im Bereich der Suchtprävention vorhalten.
Dabei werden bereits zahlreiche Maßnahmen umgesetzt, die darauf abzielen,
Schülerinnen und Schüler frühzeitig für die Risiken und Folgen von Suchtverhalten zu
sensibilisieren, ihre persönlichen und sozialen Kompetenzen zu stärken und einen
verantwortungsvollen Umgang mit möglichen Suchtgefahren zu fördern.
Die bestehenden Angebote bilden somit bereits eine wichtige Grundlage für eine
frühzeitige und nachhaltige Suchtprävention an den Grundschulen.
Im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Besprechungen mit den Schulleitungen
wurde die Notwendigkeit einer zusätzlichen Suchtprävention an Grundschulen nicht
gesehen.
3
Beschlussvorschlag:
Der VA beschließt, eine verbindliche Suchtprävention erst ab dem 5. Schuljahr zu
unterstützen.
Text aus PDF extrahiert