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Teilnahme am Projekt "Sachgüter für kommunale Dienstleistungen (KoSa)" sowie Weiterleitung von Fördermitteln an die Partnerkommune Lutsk"; Antrag der AfD-Fraktion vom 22.07.2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeSchweinfurt
Datum2026-08-25
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die AfD-Fraktion beantragt die Aussetzung des Stadtratsbeschlusses 220/2026 zur Teilnahme am Projekt KoSa und Förderung der Partnerstadt Lutsk. Sie begründet dies mit einem laufenden Gerichtsverfahren gegen einen Ukrainer wegen mutmaßlicher Nord-Stream-Pipeline-Sabotage und fordert Klarheit über mögliche Verbindungen Lutsks zu diesem Fall. Die Verwaltung lehnt den Antrag ab und argumentiert, dass bundespolitische Themen für kommunale Hilfe irrelevant sind und die Kehrmaschinen der Zivilbevölkerung bei Trümmerbeseitigung nach Luftangriffen helfen. Das Projekt umfasst 440.000 Euro Fördervolumen.

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Extrahierter Text

Stadt Schweinfurt Beschlussvorlage Nummer: 0331/2026 Datum: 11.08.2026 Wiedervorlage Aktenzeichen Bezug-Nr. Referat / Abt. Referat I - Amt 10 Werner Duske Beratungsfolge Termin Status Ferienausschuss 25.08.2026 öffentlich beschließend Betreff: Teilnahme am Projekt "Sachgüter für kommunale Dienstleistungen (KoSa)" sowie Weiterleitung von Fördermitteln an die Partnerkommune Lutsk"; Antrag der AfD-Fraktion vom 22.07.2026 Sachdarstellung: Mit beiliegendem Schreiben beantragt die AfD-Fraktion die Pausierung / Aussetzung des Beschlusses Nr. 220/2026, der in der Sitzung des Stadtrats am 30.06.2026 mehrheitlich gefasst wurde. Die Stadt Schweinfurt soll erst auf das Ergebnis eines Gerichtsverfahrens am Hanseatischen Oberlandesgericht abwarten, um Klarheit darüber zu bekommen, dass die Stadt Lutsk weder mit ihren Institutionen, noch Personen oder Sachen am Anschlag auf die Nord-Stream-Pipeline und den daraus resultierenden Schäden für die Bundesrepublik Deutschland und auch Schweinfurt verknüpft ist bzw. war. Der Generalbundesanwalt hat im Frühjahr erstmals einen mutmaßlichen Saboteur der Nord-Stream- Pipelines angeklagt. Deutschlands höchster Strafverfolger wirft dem Ukrainer Serhii K. demnach Angriffe auf zivile Energieinfrastruktur - nach dem Völkerstrafrecht ein Kriegsverbrechen -, Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion sowie die Zerstörung von Bauwerken vor. Das Verfahren ist am Hanseatischen OLG anhängig und soll im Herbst verhandelt werden. Der Einwand der AfD mit Nord-Stream-Bezug ist ein Thema der Bundespolitik, welche für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit auf kommunaler Ebene keine Relevanz hat. Kommunale Hilfe, insbesondere bei kriegerischen Anlässen, muss losgelöst von solchen Themen direkt der dortigen Zivilbevölkerung zu Verbesserung des angespannten Gesamtsituation zu Gute kommen. Zudem ist kein direkter Bezug zum angestrebten Förderprogramm für unsere Partnerstadt Lutsk erkennbar. Es ist auch nicht erkennbar, inwiefern hier eine „Beteiligung der Stadt Lutsk oder Personen der Stadt Lutsk“ relevant sein könnten. Für Lutsk geht es bei den gewünschten Kehrmaschinen um weit mehr als um „saubere Straßen“. Die regelmäßigen Angriffe verursachen permanent gefährlichen Feinstaub, Trümmerteile, Glas und Asbest, der sich im Stadtgebiet verteilt. Die Reinigung ist eine Kernaufgabe der zivilen Hygienevorsorge und der Verkehrssicherheit (Befahrbarkeit von Straße). Moderne kommunale Kehrmaschinen können Trümmerteile und Feinstaub hocheffizient entfernen. Durch Nass-Kehr-Funktion verhindern die Maschinen, dass der asbesthaltige Staub bei Wind oder durch vorbeifahrende Autos immer wieder neu aufgewirbelt wird. Die Stadt Schweinfurt hat stets zugesichert, als verlässlicher Partner an der Seite seiner Partnerstadt Lutsk zu stehen. Eine Aufhebung des Beschlusses aus den genannten Antragsgründen würde ein fatales und falsches Zeichen für die partnerschaftlichen Beziehungen auf der kommunalen Ebene geben. Finanzielle Auswirkungen Allgemeines Maßnahme: Projekt KoSa BV-Nummer: 0331/2026 Finanzielle Auswirkungen: Gesamtbetrag: 440.000 € ☐ nein ☒ ja Ist die Maßnahme Haushalts- bereits im Haushalt ☒ nein ☐ ja ☐ teilweise Jahrzahl jahr: eingeplant Aufwand/Auszahlung ☐ Ansatz im Ergebnishaushalt unter Kostenstelle/Kostenträger/Sachkonto: i. H. v. Betrag € Kostenstelle Kostenträger Sachkonto ☐ Ansatz im Finanzhaushalt unter Investitionsnummer: Investitionsnummer i. H. v. Betrag € ☐ als Jahrzahl i. H. v. Betrag € Verpflichtungs- ermächtigung im Jahrzahl i. H. v. Betrag € Haushaltsjahr Jahrzahl i. H. v. Betrag € Durch die Maßnahme entstehen jährliche Folgekosten i. H. v. Betrag € Die Deckung der nicht eingeplanten Haushaltsmittel erfolgt durch: ☐ Minderausgaben bei Kostenstelle/Kostenträger/Sachkonto bzw. i. H. v. Betrag € Investitionsnummer: Kostenstelle Kostenträger Sachkonto Investitionsnummer Ertrag/Einzahlung ☐ Ansatz im Ergebnishaushalt unter Kostenstelle/Kostenträger/Sachkonto: i. H. v. Betrag € Kostenstelle Kostenträger Sachkonto ☐ Ansatz im Finanzhaushalt unter Investitionsnummer: Investitionsnummer i. H. v. Betrag € Zuweisungen, Zuschüsse, Förderprogramme für die oben genannte Maßnahme: ☐ nein Bezeichnung: Klicken Sie hier, um einen Text einzugeben. i. H. v. Betrag € ☐ ja Kostenstelle/Kostenträger/Sachkonto bzw. Investitionsnummer: Kostenstelle Kostenträger Sachkonto Investitionsnummer ☐ Einmalig ggf. befristet bis: Ablaufdatum der Förderung Ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen ☒ ☐ Pflichtaufgabe freiwillige ☐ gesetzliche Grundlage: Klicken Sie hier, um einen Text einzugeben. Aufgabe ☒ vertragliche Grundlage: Haftungsfall gegenüber Fördergeber Im Falle der vorläufigen Haushaltsführung gem. Art. 69 GO sind beide nachfolgenden Voraussetzungen zwingend zu begründen: Notwendigkeit: Partnerstadt Lutsk; Stadtratsbeschluss Unaufschiebbarkeit: Einhalten des Antragszeitraums Steuerliche Betrachtung Ergebnis der steuerrechtlichen Würdigung: Klicken Sie hier, um einen Text einzugeben. Auswirkungen auf die Umwelt, Klimaschutz und Klimaanpassung Die Auswirkungen auf die genannten Belange sind grundsätzlich selbstständig einzuschätzen. Bei Unsicherheiten oder bei Vorhaben mit größeren zu erwartenden Auswirkungen auf die genannten Bereiche ist Rücksprache mit dem Sachgebiet 60/1 Umweltschutz und dem jeweiligen Fachbereich zu halten. Folgende Belange sind betroffen: ☐ Keine der Nachgenannten Umweltschutz Auswirkungen auf die Umwelt: - 2 - ☒ (Berührt das Vorhaben Belange des Immissions-, Natur-, ☒ Positiv ☐ Negativ Klima-, Wasser- oder des Bodenschutzes?) ☐ insbesondere Klimaschutz Veränderung der Treibhausgasemissionen: (Verändert sich z.B. der Energieverbrauch, betrifft es Energiespeicher, Energieerzeugungsanlagen, den Bereich ☐ Reduktion ☐ Erhöhung Verkehr oder den Baumbestand?) Sachdarstellung bzgl. Umwelt- und Klimaschutz: Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. ☐ Klimaanpassung Veränderung der Klimaanpassung: (Betrifft das Vorhaben z.B. neue oder Veränderungen an ☐ Positiv ☐ Negativ bestehenden baulichen Anlagen oder Grünflächen?) Sachdarstellung bzgl. Klimaanpassung: Bei städtischen Vorhaben: Es wurden folgende Alternativen für eine bessere Klimaanpassung geprüft: Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. Beschlussvorschlag: Der Antrag der AfD wird abgelehnt. gez. Hofmann gez. Duske Referat I Amt 10 Anlagenverzeichnis: 1 Antrag AfD KoSa - 3 -

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