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Bewerbung der Stadt als Modellregion; Antrag der CSU-Fraktion vom 19.05.2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Schweinfurt |
| Datum | 2026-08-25 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die CSU-Fraktion beantragte am 19.05.2026, dass sich Schweinfurt als Modellregion für Bürokratieabbau bewirbt, ein Konzept zur Vereinfachung von Verwaltungsverfahren erarbeitet wird und der Landkreis eingebunden wird. Nach Überprüfung durch die Verwaltung ergaben sich jedoch keine geeigneten Rechtsgebiete für einen Antrag gemäß Bayerischem Modellregionengesetz, da viele Bereiche ausgenommen sind und die Einsparpotenziale zu gering ausfallen. Der Ferienausschuss beschloss, den Antrag als bearbeitet zu behandeln.
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Dokument
Extrahierter Text
Stadt Schweinfurt Beschlussvorlage
Nummer: 0330/2026
Datum: 11.08.2026
Wiedervorlage
Aktenzeichen
Bezug-Nr.
Referat / Abt. Referat I - Amt 10
Werner Duske
Beratungsfolge Termin Status
Ferienausschuss 25.08.2026 öffentlich beschließend
Betreff:
Bewerbung der Stadt als Modellregion;
Antrag der CSU-Fraktion vom 19.05.2026
Sachdarstellung:
Mit beiliegendem Antrag „Bewerbung der Stadt Schweinfurt als Modellregion für Bürokratieabbau“ hat die
CSU-Fraktion folgende Punkte beantragt:
1. Die Stadt Schweinfurt bewirbt sich als Modellregion für Bürokratieabbau im Rahmen des Bayer.
Modellregionengesetzes.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zu erarbeiten, wie Verwaltungsverfahren in
Schweinfurt einfacher, schneller und digitaler gestaltet werden können.
3. Der Landkreis Schweinfurt soll frühzeitig und möglichst eng in die Planungen eingebunden
werden. Ziel soll es sein, eine gemeinsame Modellregion von Stadt und Landkreis zu schaffen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, hierzu Gespräche mit allen relevanten Partnern aufzunehmen.
Das Bayer. Modellregionengesetz trat am 16.05.2026 in Kraft. Das BayMoG ermöglicht es u. a. den
Landkreisen und kreisfreien Städten, befristet von bestimmten landesrechtlichen Vorschriften freigestellt
zu werden. Der Rechtsrahmen wird allerdings durch Art. 1. Abs. 3 und 4 BayMoG eingeschränkt (u. a.
Beamtenrecht, Asylrecht, bei konkreter Gefahr für die öff. Sicherheit und Ordnung, bei spezifischen
Rechten Dritter).
Die Gebietskörperschaft muss unter Benennung der konkret freizustellenden Vorschrift einen Antrag
stellen. Nach Durchlauf eines vorgesehenen Prüfverfahrens kann die Freistellung durch
Rechtsverordnung für die Dauer von 5 Jahren erfolgen.
Stand heute wurde noch keine Modellregion bekanntgemacht.
Bereits unmittelbar nach Bekanntgabe der Regelungen zum Modellregionengesetz hat das Büro des
Oberbürgermeisters eine Umfrage bei allen Referaten der Stadtverwaltung gestartet. Inhalt war die
Anfrage ob und welche Rechtsgebiete innerhalb der Stadtverwaltung für einen Modellregionenantrag
angedacht werden können. Leider ergab sich dabei keine positive Rückmeldung. Zum einen sind eine
Vielzahl vom Rechtsbereiche ausgenommen, zum anderen sind die Fallzahlen oder das Einsparpotential
bei denkbaren Ansätzen (z. B. Denkmalschutz oder kommunalrechtlichen Themen) für eine angestrebte
Vereinfachung zu gering.
Mehrfache Nachfragen beim Bayer. Städtetag nach Rückmeldungen aus anderen Städten ergab bisher
kein Ergebnis. Auch eine Anfrage beim Landratsamt nach dortigen Ansätzen blieb ergebnislos.
Ein Digitalisierungskonzept zur Weiterentwicklung der Verwaltungsdigitalisierung wird aktuell erarbeitet.
Daneben erfolgt im Rahmen der Haushaltskonsolidierung eine Aufgabenkritik über sämtliche Bereiche
der Verwaltung. Ziel hier ist, anhand einer Zweck- und darauf aufbauenden Vollzugskritik Arbeitsabläufe
zu hinterfragen und zu optimieren um mittel- bis langfristig die Zahl der bei der Stadt Schweinfurt
vorhandenen Planstellen abzubauen.
Im Ergebnis kann somit zu den einzelnen Antragspunkten folgendes festgestellt werden:
Zu 1.
Es ergaben sich bisher keine Ansätze für eine Bewerbung im Rahmen des Bayer.
Modellregionengesetzes.
Zu 2.
Die Stadtverwaltung überprüft im Rahmen der Aufgabenkritik und der Weiterentwicklung der
Verwaltungsdigitalisierung die geforderten Ansätze.
Zu 3.
Mit dem Landkreis bestehen enge Kontakte bezüglich einer Zusammenarbeit in verschiedensten
Bereichen. Ein gemeinsamer Ansatz für eine Modellregion konnte bisher nicht gefunden werden.
Zu 4.
Soweit sich Ansätze für eine Modellregion ergeben wird die Verwaltung die relevanten Partner intensiv
einbinden.
Finanzielle Auswirkungen
Allgemeines
Maßnahme: Maßnahmenstichwort BV-Nummer: 0330/2026
Finanzielle
Auswirkungen: Gesamtbetrag: Betrag €
☒ nein ☐ ja
Ist die Maßnahme
Haushalts-
bereits im Haushalt ☐ nein ☐ ja ☐ teilweise Jahrzahl
jahr:
eingeplant
Aufwand/Auszahlung
☐ Ansatz im Ergebnishaushalt unter Kostenstelle/Kostenträger/Sachkonto:
i. H. v. Betrag €
Kostenstelle Kostenträger Sachkonto
☐ Ansatz im Finanzhaushalt unter Investitionsnummer: Investitionsnummer i. H. v. Betrag €
☐ als
Jahrzahl i. H. v. Betrag €
Verpflichtungs-
ermächtigung im Jahrzahl i. H. v. Betrag €
Haushaltsjahr
Jahrzahl i. H. v. Betrag €
Durch die Maßnahme entstehen jährliche Folgekosten i. H. v. Betrag €
Die Deckung der nicht eingeplanten Haushaltsmittel erfolgt durch:
☐ Minderausgaben bei Kostenstelle/Kostenträger/Sachkonto bzw. i. H. v. Betrag €
Investitionsnummer:
Kostenstelle Kostenträger Sachkonto Investitionsnummer
Ertrag/Einzahlung
☐ Ansatz im Ergebnishaushalt unter Kostenstelle/Kostenträger/Sachkonto:
i. H. v. Betrag €
Kostenstelle Kostenträger Sachkonto
☐ Ansatz im Finanzhaushalt unter Investitionsnummer: Investitionsnummer i. H. v. Betrag €
Zuweisungen, Zuschüsse, Förderprogramme für die oben genannte Maßnahme:
☐ nein Bezeichnung: Klicken Sie hier, um einen Text einzugeben. i. H. v. Betrag €
☐ ja Kostenstelle/Kostenträger/Sachkonto bzw. Investitionsnummer:
Kostenstelle Kostenträger Sachkonto Investitionsnummer
☐ Einmalig ggf. befristet bis: Ablaufdatum der Förderung
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Ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen
☐ ☐ Pflichtaufgabe
freiwillige ☐ gesetzliche Grundlage: Klicken Sie hier, um einen Text einzugeben.
Aufgabe
☐ vertragliche Grundlage: Klicken Sie hier, um einen Text einzugeben.
Im Falle der vorläufigen Haushaltsführung gem. Art. 69 GO sind beide nachfolgenden Voraussetzungen zwingend
zu begründen:
Notwendigkeit: Klicken Sie hier, um einen Text einzugeben.
Unaufschiebbarkeit: Klicken Sie hier, um einen Text einzugeben.
Steuerliche Betrachtung
Ergebnis der steuerrechtlichen Würdigung: Klicken Sie hier, um einen Text einzugeben.
Auswirkungen auf die Umwelt, Klimaschutz und Klimaanpassung
Die Auswirkungen auf die genannten Belange sind grundsätzlich selbstständig einzuschätzen. Bei Unsicherheiten
oder bei Vorhaben mit größeren zu erwartenden Auswirkungen auf die genannten Bereiche ist Rücksprache mit
dem Sachgebiet 60/1 Umweltschutz und dem jeweiligen Fachbereich zu halten.
Folgende Belange sind betroffen:
☒ Keine der Nachgenannten
☐ Umweltschutz Auswirkungen auf die Umwelt:
(Berührt das Vorhaben Belange des Immissions-, Natur-,
☐ Positiv ☐ Negativ
Klima-, Wasser- oder des Bodenschutzes?)
☐ insbesondere Klimaschutz Veränderung der Treibhausgasemissionen:
(Verändert sich z.B. der Energieverbrauch, betrifft es
Energiespeicher, Energieerzeugungsanlagen, den Bereich ☐ Reduktion ☐ Erhöhung
Verkehr oder den Baumbestand?)
Sachdarstellung bzgl. Umwelt- und Klimaschutz:
Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
☐ Klimaanpassung Veränderung der Klimaanpassung:
(Betrifft das Vorhaben z.B. neue oder Veränderungen an
☐ Positiv ☐ Negativ
bestehenden baulichen Anlagen oder Grünflächen?)
Sachdarstellung bzgl. Klimaanpassung:
Bei städtischen Vorhaben: Es wurden folgende Alternativen für eine bessere Klimaanpassung geprüft:
Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
Beschlussvorschlag:
Der Antrag ist damit bearbeitet.
gez. Hofmann gez. Duske
Referat I Amt 10
Anlagenverzeichnis:
1 Antrag CSU
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