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Bewerbung der Stadt als Modellregion; Antrag der CSU-Fraktion vom 19.05.2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeSchweinfurt
Datum2026-08-25
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die CSU-Fraktion beantragte am 19.05.2026, dass sich Schweinfurt als Modellregion für Bürokratieabbau bewirbt, ein Konzept zur Vereinfachung von Verwaltungsverfahren erarbeitet wird und der Landkreis eingebunden wird. Nach Überprüfung durch die Verwaltung ergaben sich jedoch keine geeigneten Rechtsgebiete für einen Antrag gemäß Bayerischem Modellregionengesetz, da viele Bereiche ausgenommen sind und die Einsparpotenziale zu gering ausfallen. Der Ferienausschuss beschloss, den Antrag als bearbeitet zu behandeln.

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Stadt Schweinfurt Beschlussvorlage Nummer: 0330/2026 Datum: 11.08.2026 Wiedervorlage Aktenzeichen Bezug-Nr. Referat / Abt. Referat I - Amt 10 Werner Duske Beratungsfolge Termin Status Ferienausschuss 25.08.2026 öffentlich beschließend Betreff: Bewerbung der Stadt als Modellregion; Antrag der CSU-Fraktion vom 19.05.2026 Sachdarstellung: Mit beiliegendem Antrag „Bewerbung der Stadt Schweinfurt als Modellregion für Bürokratieabbau“ hat die CSU-Fraktion folgende Punkte beantragt: 1. Die Stadt Schweinfurt bewirbt sich als Modellregion für Bürokratieabbau im Rahmen des Bayer. Modellregionengesetzes. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zu erarbeiten, wie Verwaltungsverfahren in Schweinfurt einfacher, schneller und digitaler gestaltet werden können. 3. Der Landkreis Schweinfurt soll frühzeitig und möglichst eng in die Planungen eingebunden werden. Ziel soll es sein, eine gemeinsame Modellregion von Stadt und Landkreis zu schaffen. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, hierzu Gespräche mit allen relevanten Partnern aufzunehmen. Das Bayer. Modellregionengesetz trat am 16.05.2026 in Kraft. Das BayMoG ermöglicht es u. a. den Landkreisen und kreisfreien Städten, befristet von bestimmten landesrechtlichen Vorschriften freigestellt zu werden. Der Rechtsrahmen wird allerdings durch Art. 1. Abs. 3 und 4 BayMoG eingeschränkt (u. a. Beamtenrecht, Asylrecht, bei konkreter Gefahr für die öff. Sicherheit und Ordnung, bei spezifischen Rechten Dritter). Die Gebietskörperschaft muss unter Benennung der konkret freizustellenden Vorschrift einen Antrag stellen. Nach Durchlauf eines vorgesehenen Prüfverfahrens kann die Freistellung durch Rechtsverordnung für die Dauer von 5 Jahren erfolgen. Stand heute wurde noch keine Modellregion bekanntgemacht. Bereits unmittelbar nach Bekanntgabe der Regelungen zum Modellregionengesetz hat das Büro des Oberbürgermeisters eine Umfrage bei allen Referaten der Stadtverwaltung gestartet. Inhalt war die Anfrage ob und welche Rechtsgebiete innerhalb der Stadtverwaltung für einen Modellregionenantrag angedacht werden können. Leider ergab sich dabei keine positive Rückmeldung. Zum einen sind eine Vielzahl vom Rechtsbereiche ausgenommen, zum anderen sind die Fallzahlen oder das Einsparpotential bei denkbaren Ansätzen (z. B. Denkmalschutz oder kommunalrechtlichen Themen) für eine angestrebte Vereinfachung zu gering. Mehrfache Nachfragen beim Bayer. Städtetag nach Rückmeldungen aus anderen Städten ergab bisher kein Ergebnis. Auch eine Anfrage beim Landratsamt nach dortigen Ansätzen blieb ergebnislos. Ein Digitalisierungskonzept zur Weiterentwicklung der Verwaltungsdigitalisierung wird aktuell erarbeitet. Daneben erfolgt im Rahmen der Haushaltskonsolidierung eine Aufgabenkritik über sämtliche Bereiche der Verwaltung. Ziel hier ist, anhand einer Zweck- und darauf aufbauenden Vollzugskritik Arbeitsabläufe zu hinterfragen und zu optimieren um mittel- bis langfristig die Zahl der bei der Stadt Schweinfurt vorhandenen Planstellen abzubauen. Im Ergebnis kann somit zu den einzelnen Antragspunkten folgendes festgestellt werden: Zu 1. Es ergaben sich bisher keine Ansätze für eine Bewerbung im Rahmen des Bayer. Modellregionengesetzes. Zu 2. Die Stadtverwaltung überprüft im Rahmen der Aufgabenkritik und der Weiterentwicklung der Verwaltungsdigitalisierung die geforderten Ansätze. Zu 3. Mit dem Landkreis bestehen enge Kontakte bezüglich einer Zusammenarbeit in verschiedensten Bereichen. Ein gemeinsamer Ansatz für eine Modellregion konnte bisher nicht gefunden werden. Zu 4. Soweit sich Ansätze für eine Modellregion ergeben wird die Verwaltung die relevanten Partner intensiv einbinden. Finanzielle Auswirkungen Allgemeines Maßnahme: Maßnahmenstichwort BV-Nummer: 0330/2026 Finanzielle Auswirkungen: Gesamtbetrag: Betrag € ☒ nein ☐ ja Ist die Maßnahme Haushalts- bereits im Haushalt ☐ nein ☐ ja ☐ teilweise Jahrzahl jahr: eingeplant Aufwand/Auszahlung ☐ Ansatz im Ergebnishaushalt unter Kostenstelle/Kostenträger/Sachkonto: i. H. v. Betrag € Kostenstelle Kostenträger Sachkonto ☐ Ansatz im Finanzhaushalt unter Investitionsnummer: Investitionsnummer i. H. v. Betrag € ☐ als Jahrzahl i. H. v. Betrag € Verpflichtungs- ermächtigung im Jahrzahl i. H. v. Betrag € Haushaltsjahr Jahrzahl i. H. v. Betrag € Durch die Maßnahme entstehen jährliche Folgekosten i. H. v. Betrag € Die Deckung der nicht eingeplanten Haushaltsmittel erfolgt durch: ☐ Minderausgaben bei Kostenstelle/Kostenträger/Sachkonto bzw. i. H. v. Betrag € Investitionsnummer: Kostenstelle Kostenträger Sachkonto Investitionsnummer Ertrag/Einzahlung ☐ Ansatz im Ergebnishaushalt unter Kostenstelle/Kostenträger/Sachkonto: i. H. v. Betrag € Kostenstelle Kostenträger Sachkonto ☐ Ansatz im Finanzhaushalt unter Investitionsnummer: Investitionsnummer i. H. v. Betrag € Zuweisungen, Zuschüsse, Förderprogramme für die oben genannte Maßnahme: ☐ nein Bezeichnung: Klicken Sie hier, um einen Text einzugeben. i. H. v. Betrag € ☐ ja Kostenstelle/Kostenträger/Sachkonto bzw. Investitionsnummer: Kostenstelle Kostenträger Sachkonto Investitionsnummer ☐ Einmalig ggf. befristet bis: Ablaufdatum der Förderung - 2 - Ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen ☐ ☐ Pflichtaufgabe freiwillige ☐ gesetzliche Grundlage: Klicken Sie hier, um einen Text einzugeben. Aufgabe ☐ vertragliche Grundlage: Klicken Sie hier, um einen Text einzugeben. Im Falle der vorläufigen Haushaltsführung gem. Art. 69 GO sind beide nachfolgenden Voraussetzungen zwingend zu begründen: Notwendigkeit: Klicken Sie hier, um einen Text einzugeben. Unaufschiebbarkeit: Klicken Sie hier, um einen Text einzugeben. Steuerliche Betrachtung Ergebnis der steuerrechtlichen Würdigung: Klicken Sie hier, um einen Text einzugeben. Auswirkungen auf die Umwelt, Klimaschutz und Klimaanpassung Die Auswirkungen auf die genannten Belange sind grundsätzlich selbstständig einzuschätzen. Bei Unsicherheiten oder bei Vorhaben mit größeren zu erwartenden Auswirkungen auf die genannten Bereiche ist Rücksprache mit dem Sachgebiet 60/1 Umweltschutz und dem jeweiligen Fachbereich zu halten. Folgende Belange sind betroffen: ☒ Keine der Nachgenannten ☐ Umweltschutz Auswirkungen auf die Umwelt: (Berührt das Vorhaben Belange des Immissions-, Natur-, ☐ Positiv ☐ Negativ Klima-, Wasser- oder des Bodenschutzes?) ☐ insbesondere Klimaschutz Veränderung der Treibhausgasemissionen: (Verändert sich z.B. der Energieverbrauch, betrifft es Energiespeicher, Energieerzeugungsanlagen, den Bereich ☐ Reduktion ☐ Erhöhung Verkehr oder den Baumbestand?) Sachdarstellung bzgl. Umwelt- und Klimaschutz: Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. ☐ Klimaanpassung Veränderung der Klimaanpassung: (Betrifft das Vorhaben z.B. neue oder Veränderungen an ☐ Positiv ☐ Negativ bestehenden baulichen Anlagen oder Grünflächen?) Sachdarstellung bzgl. Klimaanpassung: Bei städtischen Vorhaben: Es wurden folgende Alternativen für eine bessere Klimaanpassung geprüft: Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. Beschlussvorschlag: Der Antrag ist damit bearbeitet. gez. Hofmann gez. Duske Referat I Amt 10 Anlagenverzeichnis: 1 Antrag CSU - 3 -

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