Startseite › Schweinfurt › Antrag

Dauerhafte Beflaggung des Rathauses mit der Bundesflagge; Antrag der AfD-Fraktion vom 30.07.2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeSchweinfurt
Datum2026-08-25
DatenstufeNur Dokumente
QuelleQuelldokument herunterladen →

Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die AfD-Fraktion beantragt die dauerhafte Beflaggung des Rathauses mit der Bundesflagge und ein generelles Verbot anderer Flaggen außer Europa-, Landes- und Stadtflagge. Die Verwaltung verweist auf einen ähnlichen Antrag von 2025 und hält fest, dass die Stadt das Rathaus bereits sehr restriktiv beflaggt und Beflaggungen nur bei besonderen Anlässen erfolgen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die bestehende Beflaggungsregelung beizubehalten.

Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.

Dokument

Extrahierter Text

Stadt Schweinfurt Beschlussvorlage Nummer: 0329/2026 Datum: 11.08.2026 Wiedervorlage Aktenzeichen Bezug-Nr. Referat / Abt. Referat I - Amt 10 Werner Duske Beratungsfolge Termin Status Ferienausschuss 25.08.2026 öffentlich beschließend Betreff: Dauerhafte Beflaggung des Rathauses mit der Bundesflagge; Antrag der AfD-Fraktion vom 30.07.2026 Sachdarstellung: Mit beiliegendem Antrag der AfD vom 30.07.26 wurde eine dauerhafte Beflaggung des Rathauses mit der Flagge der Bundesrepublik Deutschland beantragt. Gleichzeitig wurde beantragt, dass keine Flaggen mit politischer, weltanschaulicher oder gesellschaftlicher Interessensgruppen gehisst werden. Ausgenommen werden sollen Beflaggungen mit gesetzlichen oder beschlossenen Grundlagen für die Europa-, Landes- und Stadtflagge. Ein ähnlicher Antrag wurde am 08.09.2025 durch die AfD im Stadtrat gestellt. Der Sachverhalt hat sich seitdem nicht geändert, so dass die Verwaltung auf die Ausführungen in der Beschlussvorlage Nr. 354/2025 verweist (Anlage). Im zweiten Teil des Antrags wird ein generelles Verbot anderer Flaggen als der genannten gefordert. Die Stadt Schweinfurt hat bisher nur bei besonderen Anlässen andere Flaggen (z. B. Ukrainische, Regenbogenflagge, Partnerstadtflaggen) gehisst. Die Beflaggung erfolgte z. B. aufgrund von besonderen Ereignissen wie Besuchen von Partnerstadtvertretern, Solidarbekundungen oder aufgrund eines Stadtratsbeschlusses. Insgesamt beflaggt die Stadt das Rathaus sehr restriktiv. Finanzielle Auswirkungen Allgemeines Maßnahme: Maßnahmenstichwort BV-Nummer: 0329/2026 Finanzielle Auswirkungen: Gesamtbetrag: Betrag € ☒ nein ☐ ja Ist die Maßnahme Haushalts- bereits im Haushalt ☐ nein ☐ ja ☐ teilweise Jahrzahl jahr: eingeplant Aufwand/Auszahlung ☐ Ansatz im Ergebnishaushalt unter Kostenstelle/Kostenträger/Sachkonto: i. H. v. Betrag € Kostenstelle Kostenträger Sachkonto ☐ Ansatz im Finanzhaushalt unter Investitionsnummer: Investitionsnummer i. H. v. Betrag € ☐ als Jahrzahl i. H. v. Betrag € Verpflichtungs- ermächtigung im Jahrzahl i. H. v. Betrag € Haushaltsjahr Jahrzahl i. H. v. Betrag € Durch die Maßnahme entstehen jährliche Folgekosten i. H. v. Betrag € Die Deckung der nicht eingeplanten Haushaltsmittel erfolgt durch: ☐ Minderausgaben bei Kostenstelle/Kostenträger/Sachkonto bzw. i. H. v. Betrag € Investitionsnummer: Kostenstelle Kostenträger Sachkonto Investitionsnummer Ertrag/Einzahlung ☐ Ansatz im Ergebnishaushalt unter Kostenstelle/Kostenträger/Sachkonto: i. H. v. Betrag € Kostenstelle Kostenträger Sachkonto ☐ Ansatz im Finanzhaushalt unter Investitionsnummer: Investitionsnummer i. H. v. Betrag € Zuweisungen, Zuschüsse, Förderprogramme für die oben genannte Maßnahme: ☐ nein Bezeichnung: Klicken Sie hier, um einen Text einzugeben. i. H. v. Betrag € ☐ ja Kostenstelle/Kostenträger/Sachkonto bzw. Investitionsnummer: Kostenstelle Kostenträger Sachkonto Investitionsnummer ☐ Einmalig ggf. befristet bis: Ablaufdatum der Förderung Ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen ☐ ☐ Pflichtaufgabe freiwillige ☐ gesetzliche Grundlage: Klicken Sie hier, um einen Text einzugeben. Aufgabe ☐ vertragliche Grundlage: Klicken Sie hier, um einen Text einzugeben. Im Falle der vorläufigen Haushaltsführung gem. Art. 69 GO sind beide nachfolgenden Voraussetzungen zwingend zu begründen: Notwendigkeit: Klicken Sie hier, um einen Text einzugeben. Unaufschiebbarkeit: Klicken Sie hier, um einen Text einzugeben. Steuerliche Betrachtung Ergebnis der steuerrechtlichen Würdigung: Klicken Sie hier, um einen Text einzugeben. Auswirkungen auf die Umwelt, Klimaschutz und Klimaanpassung Die Auswirkungen auf die genannten Belange sind grundsätzlich selbstständig einzuschätzen. Bei Unsicherheiten oder bei Vorhaben mit größeren zu erwartenden Auswirkungen auf die genannten Bereiche ist Rücksprache mit dem Sachgebiet 60/1 Umweltschutz und dem jeweiligen Fachbereich zu halten. Folgende Belange sind betroffen: ☒ Keine der Nachgenannten ☐ Umweltschutz Auswirkungen auf die Umwelt: (Berührt das Vorhaben Belange des Immissions-, Natur-, ☐ Positiv ☐ Negativ Klima-, Wasser- oder des Bodenschutzes?) ☐ insbesondere Klimaschutz Veränderung der Treibhausgasemissionen: (Verändert sich z.B. der Energieverbrauch, betrifft es Energiespeicher, Energieerzeugungsanlagen, den Bereich ☐ Reduktion ☐ Erhöhung Verkehr oder den Baumbestand?) Sachdarstellung bzgl. Umwelt- und Klimaschutz: Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. ☐ Klimaanpassung Veränderung der Klimaanpassung: (Betrifft das Vorhaben z.B. neue oder Veränderungen an ☐ Positiv ☐ Negativ bestehenden baulichen Anlagen oder Grünflächen?) Sachdarstellung bzgl. Klimaanpassung: Bei städtischen Vorhaben: Es wurden folgende Alternativen für eine bessere Klimaanpassung geprüft: Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. - 2 - Beschlussvorschlag: 1. Die bestehende Regelung der Beflaggung des Rathauses soll unverändert beibehalten werden. 2. Der Antrag der AfD ist damit bearbeitet. gez. Hofmann gez. Duske Referat I Amt 10 Anlagenverzeichnis: 1 BV 354-25 2 Antrag AfD - 3 -

Text aus PDF extrahiert