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Dauerhafte Beflaggung des Rathauses mit der Bundesflagge; Antrag der AfD-Fraktion vom 30.07.2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Schweinfurt |
| Datum | 2026-08-25 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die AfD-Fraktion beantragt die dauerhafte Beflaggung des Rathauses mit der Bundesflagge und ein generelles Verbot anderer Flaggen außer Europa-, Landes- und Stadtflagge. Die Verwaltung verweist auf einen ähnlichen Antrag von 2025 und hält fest, dass die Stadt das Rathaus bereits sehr restriktiv beflaggt und Beflaggungen nur bei besonderen Anlässen erfolgen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die bestehende Beflaggungsregelung beizubehalten.
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Dokument
Extrahierter Text
Stadt Schweinfurt Beschlussvorlage
Nummer: 0329/2026
Datum: 11.08.2026
Wiedervorlage
Aktenzeichen
Bezug-Nr.
Referat / Abt. Referat I - Amt 10
Werner Duske
Beratungsfolge Termin Status
Ferienausschuss 25.08.2026 öffentlich beschließend
Betreff:
Dauerhafte Beflaggung des Rathauses mit der Bundesflagge;
Antrag der AfD-Fraktion vom 30.07.2026
Sachdarstellung:
Mit beiliegendem Antrag der AfD vom 30.07.26 wurde eine dauerhafte Beflaggung des Rathauses mit der
Flagge der Bundesrepublik Deutschland beantragt. Gleichzeitig wurde beantragt, dass keine Flaggen mit
politischer, weltanschaulicher oder gesellschaftlicher Interessensgruppen gehisst werden. Ausgenommen
werden sollen Beflaggungen mit gesetzlichen oder beschlossenen Grundlagen für die Europa-, Landes-
und Stadtflagge.
Ein ähnlicher Antrag wurde am 08.09.2025 durch die AfD im Stadtrat gestellt. Der Sachverhalt hat sich
seitdem nicht geändert, so dass die Verwaltung auf die Ausführungen in der Beschlussvorlage Nr.
354/2025 verweist (Anlage).
Im zweiten Teil des Antrags wird ein generelles Verbot anderer Flaggen als der genannten gefordert. Die
Stadt Schweinfurt hat bisher nur bei besonderen Anlässen andere Flaggen (z. B. Ukrainische,
Regenbogenflagge, Partnerstadtflaggen) gehisst. Die Beflaggung erfolgte z. B. aufgrund von besonderen
Ereignissen wie Besuchen von Partnerstadtvertretern, Solidarbekundungen oder aufgrund eines
Stadtratsbeschlusses. Insgesamt beflaggt die Stadt das Rathaus sehr restriktiv.
Finanzielle Auswirkungen
Allgemeines
Maßnahme: Maßnahmenstichwort BV-Nummer: 0329/2026
Finanzielle
Auswirkungen: Gesamtbetrag: Betrag €
☒ nein ☐ ja
Ist die Maßnahme
Haushalts-
bereits im Haushalt ☐ nein ☐ ja ☐ teilweise Jahrzahl
jahr:
eingeplant
Aufwand/Auszahlung
☐ Ansatz im Ergebnishaushalt unter Kostenstelle/Kostenträger/Sachkonto:
i. H. v. Betrag €
Kostenstelle Kostenträger Sachkonto
☐ Ansatz im Finanzhaushalt unter Investitionsnummer: Investitionsnummer i. H. v. Betrag €
☐ als
Jahrzahl i. H. v. Betrag €
Verpflichtungs-
ermächtigung im Jahrzahl i. H. v. Betrag €
Haushaltsjahr
Jahrzahl i. H. v. Betrag €
Durch die Maßnahme entstehen jährliche Folgekosten i. H. v. Betrag €
Die Deckung der nicht eingeplanten Haushaltsmittel erfolgt durch:
☐ Minderausgaben bei Kostenstelle/Kostenträger/Sachkonto bzw. i. H. v. Betrag €
Investitionsnummer:
Kostenstelle Kostenträger Sachkonto Investitionsnummer
Ertrag/Einzahlung
☐ Ansatz im Ergebnishaushalt unter Kostenstelle/Kostenträger/Sachkonto:
i. H. v. Betrag €
Kostenstelle Kostenträger Sachkonto
☐ Ansatz im Finanzhaushalt unter Investitionsnummer: Investitionsnummer i. H. v. Betrag €
Zuweisungen, Zuschüsse, Förderprogramme für die oben genannte Maßnahme:
☐ nein Bezeichnung: Klicken Sie hier, um einen Text einzugeben. i. H. v. Betrag €
☐ ja Kostenstelle/Kostenträger/Sachkonto bzw. Investitionsnummer:
Kostenstelle Kostenträger Sachkonto Investitionsnummer
☐ Einmalig ggf. befristet bis: Ablaufdatum der Förderung
Ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen
☐ ☐ Pflichtaufgabe
freiwillige ☐ gesetzliche Grundlage: Klicken Sie hier, um einen Text einzugeben.
Aufgabe
☐ vertragliche Grundlage: Klicken Sie hier, um einen Text einzugeben.
Im Falle der vorläufigen Haushaltsführung gem. Art. 69 GO sind beide nachfolgenden Voraussetzungen zwingend
zu begründen:
Notwendigkeit: Klicken Sie hier, um einen Text einzugeben.
Unaufschiebbarkeit: Klicken Sie hier, um einen Text einzugeben.
Steuerliche Betrachtung
Ergebnis der steuerrechtlichen Würdigung: Klicken Sie hier, um einen Text einzugeben.
Auswirkungen auf die Umwelt, Klimaschutz und Klimaanpassung
Die Auswirkungen auf die genannten Belange sind grundsätzlich selbstständig einzuschätzen. Bei Unsicherheiten
oder bei Vorhaben mit größeren zu erwartenden Auswirkungen auf die genannten Bereiche ist Rücksprache mit
dem Sachgebiet 60/1 Umweltschutz und dem jeweiligen Fachbereich zu halten.
Folgende Belange sind betroffen:
☒ Keine der Nachgenannten
☐ Umweltschutz Auswirkungen auf die Umwelt:
(Berührt das Vorhaben Belange des Immissions-, Natur-,
☐ Positiv ☐ Negativ
Klima-, Wasser- oder des Bodenschutzes?)
☐ insbesondere Klimaschutz Veränderung der Treibhausgasemissionen:
(Verändert sich z.B. der Energieverbrauch, betrifft es
Energiespeicher, Energieerzeugungsanlagen, den Bereich ☐ Reduktion ☐ Erhöhung
Verkehr oder den Baumbestand?)
Sachdarstellung bzgl. Umwelt- und Klimaschutz:
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☐ Klimaanpassung Veränderung der Klimaanpassung:
(Betrifft das Vorhaben z.B. neue oder Veränderungen an
☐ Positiv ☐ Negativ
bestehenden baulichen Anlagen oder Grünflächen?)
Sachdarstellung bzgl. Klimaanpassung:
Bei städtischen Vorhaben: Es wurden folgende Alternativen für eine bessere Klimaanpassung geprüft:
Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
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Beschlussvorschlag:
1. Die bestehende Regelung der Beflaggung des Rathauses soll unverändert beibehalten werden.
2. Der Antrag der AfD ist damit bearbeitet.
gez. Hofmann gez. Duske
Referat I Amt 10
Anlagenverzeichnis:
1 BV 354-25
2 Antrag AfD
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