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Antrag der FWG-Fraktion: Grundschule Leimen-Gebäudezustand und Sanierungsbedarf
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Rodalben |
| Datum | 2026-08-27 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die FWG-Fraktion beantragt, die Grundschule Leimen mit ihren Gebäuden, Turnhalle und Schwimmbad durch ein Gutachten untersuchen zu lassen. Dieses soll den Gebäudezustand und den Sanierungsbedarf beziffern. Hintergrund ist die geplante Rückgabe dieser Gebäude an die Gemeinde Leimen nach Aufhebung der Dislozierung. Das Gutachten soll klären, ob eine Wertminderung durch mangelnde Instandhaltung durch die Verbandsgemeinde entstanden ist.
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Dokument
Extrahierter Text
FWG-Fraktion im
FWG Gräfenstein e.V. Goethestraße 4 66978 Leimen
Verbandsgemeinderat Rodalben
An den Bürgermeister
Sprecher: Alexander Frey
der Verbandsgemeinde Rodalben Goethestraße 4
Am Rathaus 9 66978 Leimen
66976 Rodalben Tel.: 06397-1445
rbandsgemeindeverwaltung
4
66976 Rodalben Mailo: [email protected]
Eing Juli
2 8. 2026
Abt.
A
RN)
28.07.2026
Antrag zur Tagesordnung
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die FWG-Fraktion beantragt, den Punkt
Grundschule Leimen: Gebäudezustand und Sanierungsbedarf
in die Tagesordnung des öffentlichen Teils der nächsten Sitzung des Verbandsgemeinderats
aufzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Fraktiönsvo sitzender
ZO
andsgemeindeverwattung
Antrag der FWG-Fraktion zum Tagesordnungspunkt: Grundschule Lei A 66976 Rodalben
Find
28, Juli
2026
Abt.
Ja
[u Tw Tv
1
Die FWG beantragt, durch die Verbandsgemeinde Rodalben ein Gutachten erstellen zu
lassen, das den Zustand des Schulgebäudes, der Turnhalle und des Schwimmbad in Leimen
beschreibt und den Sanierungsbedarf überschlägig beziffert.
Begründung:
Die Dislozierung am Schulstandort Leimen / Merzalben soll gemäß Empfehlung des
Schulträgerausschusses vom 18.06.2026 aufgehoben werden. Die Gebäude in Leimen
würden damit an die Gemeinde Leimen zurückfallen.
Bei Übergang dieser Gebäude im Jahr 1978 an die Verbandsgemeinde als Schulträger
befanden sich alle Gebäude in einem baulich einwandfreien Zustand und sie sind folglich
auch in einwandfreiem Zustand zurückzugeben.
Mit dem beantragten Gutachten soll festgestellt und beziffert werden, ob durch unterlassene
Instandhaltungsmaßnahmen seitens der Verbandsgemeinde eine Wertminderung
eingetreten ist.
Text aus PDF extrahiert