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Antrag der FWG-Fraktion: Grundschule Leimen-Gebäudezustand und Sanierungsbedarf

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeRodalben
Datum2026-08-27
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die FWG-Fraktion beantragt, die Grundschule Leimen mit ihren Gebäuden, Turnhalle und Schwimmbad durch ein Gutachten untersuchen zu lassen. Dieses soll den Gebäudezustand und den Sanierungsbedarf beziffern. Hintergrund ist die geplante Rückgabe dieser Gebäude an die Gemeinde Leimen nach Aufhebung der Dislozierung. Das Gutachten soll klären, ob eine Wertminderung durch mangelnde Instandhaltung durch die Verbandsgemeinde entstanden ist.

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Dokument

Extrahierter Text

FWG-Fraktion im FWG Gräfenstein e.V. Goethestraße 4 66978 Leimen Verbandsgemeinderat Rodalben An den Bürgermeister Sprecher: Alexander Frey der Verbandsgemeinde Rodalben Goethestraße 4 Am Rathaus 9 66978 Leimen 66976 Rodalben Tel.: 06397-1445 rbandsgemeindeverwaltung 4 66976 Rodalben Mailo: [email protected] Eing Juli 2 8. 2026 Abt. A RN) 28.07.2026 Antrag zur Tagesordnung Sehr geehrter Herr Bürgermeister, die FWG-Fraktion beantragt, den Punkt Grundschule Leimen: Gebäudezustand und Sanierungsbedarf in die Tagesordnung des öffentlichen Teils der nächsten Sitzung des Verbandsgemeinderats aufzunehmen. Mit freundlichen Grüßen Fraktiönsvo sitzender ZO andsgemeindeverwattung Antrag der FWG-Fraktion zum Tagesordnungspunkt: Grundschule Lei A 66976 Rodalben Find 28, Juli 2026 Abt. Ja [u Tw Tv 1 Die FWG beantragt, durch die Verbandsgemeinde Rodalben ein Gutachten erstellen zu lassen, das den Zustand des Schulgebäudes, der Turnhalle und des Schwimmbad in Leimen beschreibt und den Sanierungsbedarf überschlägig beziffert. Begründung: Die Dislozierung am Schulstandort Leimen / Merzalben soll gemäß Empfehlung des Schulträgerausschusses vom 18.06.2026 aufgehoben werden. Die Gebäude in Leimen würden damit an die Gemeinde Leimen zurückfallen. Bei Übergang dieser Gebäude im Jahr 1978 an die Verbandsgemeinde als Schulträger befanden sich alle Gebäude in einem baulich einwandfreien Zustand und sie sind folglich auch in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Mit dem beantragten Gutachten soll festgestellt und beziffert werden, ob durch unterlassene Instandhaltungsmaßnahmen seitens der Verbandsgemeinde eine Wertminderung eingetreten ist.

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