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Maßnahmen Kälteschutzvorsorge - Bericht zum Antrag der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN vom 24.03.2026 zur Erstellung und Umsetzung eines Kälteschutzplans für die Stadt Kleve

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Kleve
Datum2026-08-31
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN beantragte am 24.03.2026 die Erstellung und Umsetzung eines kommunalen Kälteschutzplans für Kleve, um vulnerable Bevölkerungsgruppen während extremer Kälteperioden zu schützen. Der Plan sollte präventive und akute Maßnahmen wie Aufklärungskampagnen, Notunterkünfte und medizinische Versorgung umfassen und durch Landesförderung finanziert werden. Die Verwaltung lehnt einen eigenständigen Plan ab, da bereits bewährte Strukturen existieren: Obdachlosenunterkünfte, Notschlafstellen, regelmäßige Besuche durch Fachkräfte und die Möglichkeit, kurzfristig Turnhallen als Notunterkünfte bereitzustellen.

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Stadt Kleve Bericht / Mitteilung Der Bürgermeister der Verwaltung BM45 /XII. XII. Ratsperiode Az.: 32.1.0201.002.001 öffentliche Sitzung Bericht / Mitteilung der Verwaltung Maßnahmen Kälteschutzvorsorge - Bericht zum Antrag der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN vom 24.03.2026 zur Erstellung und Umsetzung eines Kälteschutzplans für die Stadt Kleve Beratungsweg Sitzungstermin Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung, Feuerwehr 31.08.2026 und Bevölkerungsschutz Zuständige/r Dezernent/in Dahmen, Markus Schilderung des Sachverhaltes Die Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN beantragt mit Datum vom 24.03.2026 die Erstellung und Umsetzung eines kommunalen Kälteschutzplans für die Stadt Kleve. Hintergrund des Antrags sind die zunehmenden Wetterextreme und die damit verbundenen gesundheitlichen Risiken, insbesondere für ältere und obdachlose Menschen sowie chronisch Erkrankte. Nach Auffassung der Antragsteller soll ein Konzept entwickelt werden, das sowohl präventive als auch akute Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung während extremer Kälteperioden umfasst. Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen gehören insbesondere Aufklärungskampagnen und Sensibilisierung der Bevölkerung, Akuthilfen in Form von Notunterkünften (Hallen, Foyers), Wärmeinseln oder Wärmebussen sowie einer medizinischen Versorgung für besonders gefährdete Gruppen. Außerdem könnten bestehende Strukturen wie z.B. soziale Einrichtungen, Freiwilligennetzwerke, kommunale Dienstleister oder lokale Akteure wie Energieversorger, Apotheken und das Gesundheitsamt eingebunden werden. Zur Finanzierung verweist die Fraktion auf Fördermöglichkeiten des Landes Nordrhein- Westfalen, insbesondere im Rahmen der Landesinitiative „Endlich ein ZUHAUSE!“. Dort stellt das Land jährlich Fördermittel für Kältehilfen zur Verfügung. Hintergrund Die Auswirkungen des Klimawandels führen zu einer Zunahme von Wetterextremen. Für die Stadt Kleve ist langfristig insbesondere ein Anstieg der Hitze- und Sommertage sowie eine Abnahme der Frost- und Eistage zu erwarten. Gleichzeitig können jedoch auch künftig kurzfristige und intensive Kälteereignisse auftreten. Solche Kälteperioden stellen insbesondere für vulnerable Bevölkerungsgruppen wie obdachlose Menschen, ältere Menschen, chronisch Erkrankte oder sozial isolierte Personen ein erhebliches Gesundheitsrisiko dar. Darüber hinaus können außergewöhnliche Kälteereignisse in Verbindung mit Störungen kritischer Infrastrukturen, beispielsweise länger andauernden Stromausfällen, zu besonderen Gefahrenlagen führen. Vor diesem Hintergrund kann es sinnvoll sein, Kälteereignisse im Rahmen einer integrierten Klimaanpassungs- und Katastrophenschutzstrategie mitzudenken. Ziel einer solchen Vorsorge wäre es, organisatorische, infrastrukturelle und kommunikative Maßnahmen frühzeitig festzulegen, um im Ereignisfall schnell und koordiniert handeln zu können. Hierzu könnten beispielsweise die Identifikation geeigneter Schutzräume, abgestimmte Informationswege sowie klare Zuständigkeiten zwischen Verwaltung, Hilfsorganisationen und Katastrophenschutz gehören. Gleichzeitig ist festzustellen, dass bislang bundesweit nur wenige Kommunen über eigenständige Kälteschutzpläne verfügen. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe stellt zwar allgemeine Handlungsempfehlungen für Extremwetterlagen bereit, spezifische kommunale Kälteschutzkonzepte sind bislang jedoch kaum verbreitet. Maßnahmen der Verwaltung Nach Einschätzung der Verwaltung bestehen in der Stadt Kleve bereits umfangreiche und bewährte Maßnahmen zur Kälteschutzvorsorge sowie zur Gefahrenabwehr. Die Unterbringung obdachloser Menschen ist Teil der ordnungsbehördlichen Gefahrenabwehr. Obdachlosigkeit stellt eine Gefahr im ordnungsrechtlichen Sinne dar, die von der Kommune zu beseitigen ist. Dieser Verpflichtung kommt die Stadt bereits nach, indem geeignete Unterbringungsmöglichkeiten bereitgestellt werden. Bereits heute bestehen folgende Maßnahmen: • Einrichtung von Obdachlosenunterkünften auf dem Gebiet der Stadt Kleve. • Bereitstellung von Notschlafstellen für männliche und weibliche Einzelpersonen. Die vorhandenen Übernachtungsangebote sind den beteiligten Einrichtungen und Hilfsorganisationen bekannt und öffentlich zugänglich. • Mitarbeitende des Fachbereichs Öffentliche Sicherheit und Ordnung suchen die betroffenen Personen regelmäßig auf, informieren über Unterbringungsmöglichkeiten und bieten Hilfe an. • Personen, die eine Unterbringung ablehnen, werden mit Schlafsäcken und Wärmedecken versorgt, um gesundheitliche Risiken möglichst zu reduzieren. • Für akute Notlagen hält die Stadt jederzeit Schlafsäcke und Wärmedecken zur unmittelbaren Ausgabe bereit. Darüber hinaus bestehen bereits eingespielte Strukturen für außergewöhnliche Kälteereignisse. Sollte eine extreme Kälteperiode eintreten, können Hilfsorganisationen kurzfristig eine Notunterbringung einschließlich Verpflegung organisieren. Durch das Gebäudemanagement der Stadt Kleve kann innerhalb kurzer Zeit beispielsweise eine Turnhalle als Notunterkunft bereitgestellt werden. Anschließend werden Feuerwehr, Malteser Hilfsdienst, Deutsches Rotes Kreuz sowie weitere Hilfsorganisationen eingebunden. Diese können kurzfristig Feldbetten aufbauen sowie die Versorgung der betroffenen Personen mit warmen Mahlzeiten sicherstellen. Die bestehenden Maßnahmen haben sich bewährt und bieten eine solide Grundlage. Ein darüberhinausgehender konzeptioneller Ausbau ist derzeit aus Sicht der Verwaltung nicht vorrangig erforderlich. Hinsichtlich der im Antrag genannten Fördermöglichkeiten wird darauf hingewiesen, dass die Landesinitiative „Endlich ein ZUHAUSE!“ ihren Schwerpunkt nicht auf der Erstellung Seite 2 von 3 kommunaler Kälteschutzpläne legt. Die dort bereitgestellten Fördermittel für Kälte- und Sommerhilfen richten sich vielmehr an freie Träger sowie haupt- und ehrenamtliche Initiativen der Wohnungslosenhilfe und stehen daher nicht für die Finanzierung eines kommunalen Kälteschutzplans der Stadt zur Verfügung. Insgesamt kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass die bestehenden Strukturen eine verlässliche und praxisgerechte Unterstützung gewährleisten. Die vorhandenen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr haben sich bewährt und ermöglichen sowohl eine reguläre Versorgung obdachloser Menschen als auch eine kurzfristige Reaktion auf außergewöhnliche Kälteereignisse. Ein eigenständiger Kälteschutzplan wird aufgrund der bereits bestehenden Strukturen derzeit nicht als erforderlich angesehen. Kleve, den 13.08.2026 (Dahmen) Seite 3 von 3

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