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Maßnahmen Kälteschutzvorsorge - Bericht zum Antrag der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN vom 24.03.2026 zur Erstellung und Umsetzung eines Kälteschutzplans für die Stadt Kleve
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Kleve |
| Datum | 2026-08-31 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN beantragte am 24.03.2026 die Erstellung und Umsetzung eines kommunalen Kälteschutzplans für Kleve, um vulnerable Bevölkerungsgruppen während extremer Kälteperioden zu schützen. Der Plan sollte präventive und akute Maßnahmen wie Aufklärungskampagnen, Notunterkünfte und medizinische Versorgung umfassen und durch Landesförderung finanziert werden. Die Verwaltung lehnt einen eigenständigen Plan ab, da bereits bewährte Strukturen existieren: Obdachlosenunterkünfte, Notschlafstellen, regelmäßige Besuche durch Fachkräfte und die Möglichkeit, kurzfristig Turnhallen als Notunterkünfte bereitzustellen.
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Dokument
Extrahierter Text
Stadt Kleve Bericht / Mitteilung
Der Bürgermeister der Verwaltung BM45 /XII.
XII. Ratsperiode
Az.: 32.1.0201.002.001 öffentliche Sitzung
Bericht / Mitteilung der Verwaltung
Maßnahmen Kälteschutzvorsorge - Bericht zum Antrag der Fraktion Bündnis 90 / DIE
GRÜNEN vom 24.03.2026 zur Erstellung und Umsetzung eines Kälteschutzplans für die
Stadt Kleve
Beratungsweg Sitzungstermin
Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung, Feuerwehr
31.08.2026
und Bevölkerungsschutz
Zuständige/r Dezernent/in Dahmen, Markus
Schilderung des Sachverhaltes
Die Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN beantragt mit Datum vom 24.03.2026 die Erstellung
und Umsetzung eines kommunalen Kälteschutzplans für die Stadt Kleve. Hintergrund des
Antrags sind die zunehmenden Wetterextreme und die damit verbundenen gesundheitlichen
Risiken, insbesondere für ältere und obdachlose Menschen sowie chronisch Erkrankte.
Nach Auffassung der Antragsteller soll ein Konzept entwickelt werden, das sowohl präventive
als auch akute Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung während extremer Kälteperioden
umfasst.
Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen gehören insbesondere Aufklärungskampagnen und
Sensibilisierung der Bevölkerung, Akuthilfen in Form von Notunterkünften (Hallen, Foyers),
Wärmeinseln oder Wärmebussen sowie einer medizinischen Versorgung für besonders
gefährdete Gruppen.
Außerdem könnten bestehende Strukturen wie z.B. soziale Einrichtungen,
Freiwilligennetzwerke, kommunale Dienstleister oder lokale Akteure wie Energieversorger,
Apotheken und das Gesundheitsamt eingebunden werden.
Zur Finanzierung verweist die Fraktion auf Fördermöglichkeiten des Landes Nordrhein-
Westfalen, insbesondere im Rahmen der Landesinitiative „Endlich ein ZUHAUSE!“. Dort stellt
das Land jährlich Fördermittel für Kältehilfen zur Verfügung.
Hintergrund
Die Auswirkungen des Klimawandels führen zu einer Zunahme von Wetterextremen. Für die
Stadt Kleve ist langfristig insbesondere ein Anstieg der Hitze- und Sommertage sowie eine
Abnahme der Frost- und Eistage zu erwarten. Gleichzeitig können jedoch auch künftig
kurzfristige und intensive Kälteereignisse auftreten.
Solche Kälteperioden stellen insbesondere für vulnerable Bevölkerungsgruppen wie
obdachlose Menschen, ältere Menschen, chronisch Erkrankte oder sozial isolierte Personen
ein erhebliches Gesundheitsrisiko dar. Darüber hinaus können außergewöhnliche
Kälteereignisse in Verbindung mit Störungen kritischer Infrastrukturen, beispielsweise länger
andauernden Stromausfällen, zu besonderen Gefahrenlagen führen.
Vor diesem Hintergrund kann es sinnvoll sein, Kälteereignisse im Rahmen einer integrierten
Klimaanpassungs- und Katastrophenschutzstrategie mitzudenken. Ziel einer solchen
Vorsorge wäre es, organisatorische, infrastrukturelle und kommunikative Maßnahmen
frühzeitig festzulegen, um im Ereignisfall schnell und koordiniert handeln zu können. Hierzu
könnten beispielsweise die Identifikation geeigneter Schutzräume, abgestimmte
Informationswege sowie klare Zuständigkeiten zwischen Verwaltung, Hilfsorganisationen und
Katastrophenschutz gehören.
Gleichzeitig ist festzustellen, dass bislang bundesweit nur wenige Kommunen über
eigenständige Kälteschutzpläne verfügen. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und
Katastrophenhilfe stellt zwar allgemeine Handlungsempfehlungen für Extremwetterlagen
bereit, spezifische kommunale Kälteschutzkonzepte sind bislang jedoch kaum verbreitet.
Maßnahmen der Verwaltung
Nach Einschätzung der Verwaltung bestehen in der Stadt Kleve bereits umfangreiche und
bewährte Maßnahmen zur Kälteschutzvorsorge sowie zur Gefahrenabwehr.
Die Unterbringung obdachloser Menschen ist Teil der ordnungsbehördlichen
Gefahrenabwehr. Obdachlosigkeit stellt eine Gefahr im ordnungsrechtlichen Sinne dar, die
von der Kommune zu beseitigen ist. Dieser Verpflichtung kommt die Stadt bereits nach, indem
geeignete Unterbringungsmöglichkeiten bereitgestellt werden.
Bereits heute bestehen folgende Maßnahmen:
• Einrichtung von Obdachlosenunterkünften auf dem Gebiet der Stadt Kleve.
• Bereitstellung von Notschlafstellen für männliche und weibliche Einzelpersonen. Die
vorhandenen Übernachtungsangebote sind den beteiligten Einrichtungen und
Hilfsorganisationen bekannt und öffentlich zugänglich.
• Mitarbeitende des Fachbereichs Öffentliche Sicherheit und Ordnung suchen die
betroffenen Personen regelmäßig auf, informieren über Unterbringungsmöglichkeiten
und bieten Hilfe an.
• Personen, die eine Unterbringung ablehnen, werden mit Schlafsäcken und
Wärmedecken versorgt, um gesundheitliche Risiken möglichst zu reduzieren.
• Für akute Notlagen hält die Stadt jederzeit Schlafsäcke und Wärmedecken zur
unmittelbaren Ausgabe bereit.
Darüber hinaus bestehen bereits eingespielte Strukturen für außergewöhnliche
Kälteereignisse.
Sollte eine extreme Kälteperiode eintreten, können Hilfsorganisationen kurzfristig eine
Notunterbringung einschließlich Verpflegung organisieren. Durch das Gebäudemanagement
der Stadt Kleve kann innerhalb kurzer Zeit beispielsweise eine Turnhalle als Notunterkunft
bereitgestellt werden. Anschließend werden Feuerwehr, Malteser Hilfsdienst, Deutsches
Rotes Kreuz sowie weitere Hilfsorganisationen eingebunden. Diese können kurzfristig
Feldbetten aufbauen sowie die Versorgung der betroffenen Personen mit warmen Mahlzeiten
sicherstellen.
Die bestehenden Maßnahmen haben sich bewährt und bieten eine solide Grundlage. Ein
darüberhinausgehender konzeptioneller Ausbau ist derzeit aus Sicht der Verwaltung nicht
vorrangig erforderlich.
Hinsichtlich der im Antrag genannten Fördermöglichkeiten wird darauf hingewiesen, dass die
Landesinitiative „Endlich ein ZUHAUSE!“ ihren Schwerpunkt nicht auf der Erstellung
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kommunaler Kälteschutzpläne legt. Die dort bereitgestellten Fördermittel für Kälte- und
Sommerhilfen richten sich vielmehr an freie Träger sowie haupt- und ehrenamtliche Initiativen
der Wohnungslosenhilfe und stehen daher nicht für die Finanzierung eines kommunalen
Kälteschutzplans der Stadt zur Verfügung.
Insgesamt kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass die bestehenden Strukturen eine
verlässliche und praxisgerechte Unterstützung gewährleisten. Die vorhandenen Maßnahmen
zur Gefahrenabwehr haben sich bewährt und ermöglichen sowohl eine reguläre Versorgung
obdachloser Menschen als auch eine kurzfristige Reaktion auf außergewöhnliche
Kälteereignisse. Ein eigenständiger Kälteschutzplan wird aufgrund der bereits bestehenden
Strukturen derzeit nicht als erforderlich angesehen.
Kleve, den 13.08.2026
(Dahmen)
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