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Hitzeschutzplanung für Liederbach - Antrag FWG Fraktion -

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeLiederbach am Taunus
Datum2026-08-20
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die FWG-Fraktion beantragt die Erstellung eines kommunalen Hitzeschutzplans für Liederbach angesichts zunehmender Hitzebelastung und Tropennächte im Sommer. Der Gemeindevorstand soll den Plan entwickeln und in den zuständigen Ausschüssen (HFA, BPU, SKS) vorstellen. Zur Kostenersparnis und effizienten Umsetzung werden Erfahrungen von Nachbarkommunen empfohlen, um den Plan bis zum nächsten Sommer fertigzustellen.

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A26-31/0008 Antrag Datum: 11.08.2026 Vorlagennummer: A26-31/0008 Bezugnummer: Fachamt: FWG-Fraktion Gremien: TOP: Sitzungsdatum: Vorlagenstatus: Gemeindevertretung 9 20.08.2026 öffentlich Betreff: Hitzeschutzplanung für Liederbach - Antrag FWG Fraktion - Sachdarstellung/Begründung: Im Zuge der immer wärmer werdenden Sommer mit zunehmenden Tagen an denen es teilweise deutlich über 30 Grad warm wird und auch nachts nicht unter 20 Grad abkühlt (sogenannte Tropennächte) haben bereits viele Kommunen und teilweise sogar ganze Landkreise (z.B. der Hochtaunuskreis) damit angefangen einen kommunalen Hitzeschutzplan zu erstellen oder haben diesen bereits final erstellt. Auch das Land Hessen hält es auf der Seite des Familienministeriums für erforderlich, dass Kommunen einen Hitzeschutzplan erstellen. Ebenso hat die Gesundheitsministerkonferenz bereits 2020 per Beschluss die Notwendigkeit zur Erstellung kommunaler Hitzeaktionspläne auf Grundlage der BMU-Handlungsempfehlungen betont. Der Hitzeaktionsplan des Landes enthält sowohl Maßnahmen des Landes Hessen, gibt Empfehlungen an die Kommunen, enthält Informationen zu hitzeassoziierten Themen, verweist auf Good Practice Beispiele, bestehende Informationsangebote sowie Fördermöglichkeiten, zum Beispiel im Bereich der kommunalen Klimaanpassung. Beschlussvorschlag: Der Gemeindevorstand wird gebeten, einen Hitzeschutzplan für Liederbach zu erstellen und diesen in allen 3 Ausschüssen (HFA wegen Finanzen, BPU wegen möglichen planungsrechtlichen Themen und SKS wegen Einbringung von Anregungen) vorzustellen und beraten zu lassen. Um Kosten und Doppelarbeit zu vermeiden, sollten hierbei die Erfahrungen und Ergebnisse aus Nachbarkommunen sowie Landkreisen, die bereits einen solchen entsprechenden Plan haben, abgefragt und eingebracht werden, so dass der Liederbacher Plan rechtzeitig vor dem kommenden Sommer fertig gestellt werden kann. Für die FWG-Fraktion gez. (Thomas Kandziorowsky)

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